Benutzer CBS schrieb:
Hatte dies schonmal gefragt, aber wie sieht es mit folgendem aus: Anbieter lässt an seinem Anschluss zwar alle Endgeräte zu und gibt die Daten heraus, aber er verlangt trotzdem den Kauf/Miete seines Standardrouters.
Das würde man wohl gerichtlich als klaren Umgehungsversuch auslegen müssen. Was ordnungs- und wettbewerbsrechtlich untersagt ist, sollte man vertragsrechtlich nicht versuchen aushebeln. Welche Rechtsfolgen das hat, ist wohl klar...
Er könnte damit immer sagen, nutzen Sie unseren Router, wenn es nicht geht.
Nopes. Das könnten der Provider vielleicht ungestraft tun, wenn sie den Router "herschenken" und es zur Ermittlung einer temporäeren Störungsursache notwendig sein sollte. Für den dauerhaften Betrieb kann das nicht verlangt werden.
Ich besitze jedoch schon meinen eigenen Router, sogar dasselbe Modell, dass mir aufgezwungen wird, muss ich den Anbieterrouter weiter kaufen/mieten, obwohl ich schon einen besitze?
Der Anbieter darf keinen Kontrahierungszwang ausüben. Und wenn er es versuchen sollte, würde ich das geflisstentlich ignorieren. Falls einem derartige unerwünschte Hardware zugesandt wird, so ist man ja nicht verpflichtet diese anzunehmen. Dann muss das Postmännchen den Krempel unverrichter Dinge wieder zurücknehmen und an den Absender retournieren. Falls der Provider dann versuchen sollte, die von vorn herein verweigerte Ware/Leistung (je nachdem ob Kauf oder Miete) zu inkassieren, wird es spannend bzw. er hat ja gar keine durchsetzbare Forderung.
Einen Nutzungszwang des Routers habe ich ja trotzdem nicht.
Kein Nutzungszwang und erst recht keinen Abnahmezwang einer unerwünschten Ware/Leistung, die nicht zur Umgehung gesetzlicher Vorschriften zum eigentlich gewünschten Hauptvertrag genommen werden darf.