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Richtig so!


14.01.2016 18:51 - Gestartet von arndt1972
Also ich verstehe die Aufregung nicht und kann über so viel Blödsinn nur den Kopf schütteln.
DIe Kinder sind volljährig, also sollte man sie auch so behandeln und nicht wie "Kinder". Wenn die Eltern nicht sagen wer es war (was verständlich ist), dann ist das ihr gutes Recht, aber dann haben sie auch die entsprechende Strafe zu zahlen.
Aber nein, da werden Gerichte über verschiedene Instanzen bemüht und überall liest man davon. Sind die Kinder nun volljährig und mündig oder nicht? Wenn ja, zahlen, wenn nein, entmündigen und dann dürfen sie aber auch z.B. nicht mehr wählen.
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[1] grafkrolock antwortet auf arndt1972
31.03.2017 10:53
Das einzige, was mir nicht klar ist: Warum haben die Eltern sich so weit aus dem Fenster gelehnt? Es hätte gereicht, wenn sie gesagt hätten, es ist nicht nachvollziehbar, wer genau die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Zumindest nach neuerer Rechtslage hätte dann erstmal bewiesen werden müssen, wer denn der Schuldige ist.
Allerdings könnte es sein, dass der Vorfall noch unter die alte Störerhaftung fiel, sodass dann ohnehin die Eltern zu zahlen gehabt hätten.