Grundsatzurteil

Urteil zum illegalen Musik-Upload durch Kinder

Es ist eine schwierige Frage für Eltern: Verpfeifen sie ihr Kind, das einen Rechtsbruch begangen hat? Oder ziehen sie es vor, viel Geld zu bezahlen? Das Oberlandesgericht München hat ein weitreichendes Urteil gesprochen.
Von dpa / Marleen Frontzeck-Hornke

Songs der Sängerin Rihanna wurden bei einer Online-Tauschbörse hochgeladen Songs der Sängerin Rihanna wurden bei einer Online-Tauschbörse hochgeladen
Bild: dpa
Dieser Fall um Songs der Sängerin Rihanna hat grundsätzliche Bedeutung: Eltern haften nach einem Urteil des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) unter bestimmten Bedingungen für illegale Musik-Uploads ihrer Kinder. Eine Strafzahlung könne nur dann vermieden werden, wenn die Eltern konkret den Verantwortlichen benennen, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az.: 29 U 2593/15).

Im vorliegenden Fall wurde bei einer Online-Tauschbörse das Album "Loud" der Pop-Sängerin Rihanna vom Anschluss des Münchner Ehepaars angeboten, zu dem auch dessen drei volljährige Kinder Zugang hatten. Das ist unbestritten. Die Eltern hätten sich aber geweigert zu sagen, welches Kind die Musik hochgeladen hatte. Die Kinder wiederum machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Songs der Sängerin Rihanna wurden bei einer Online-Tauschbörse hochgeladen Songs der Sängerin Rihanna wurden bei einer Online-Tauschbörse hochgeladen
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Das reicht nach Angaben des OLG nicht aus, um die Ansprüche der Universal Music als Inhaberin der Verwertungsrechte zu verwirken. Daher bestätigte das Gericht das Urteil des Landgerichts München I zur Zahlung von Schadenersatz- und Abmahnungskosten in Höhe von insgesamt 3544,40 Euro plus Zinsen. Weil der Streitfall für eine Vielzahl sogenannter Filesharing-Verfahren Bedeutung habe, ließ das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Allerdings ist diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig - und die drei Kinder in diesem Fall waren volljährig.

Hätten die Eltern konkret benannt, wer als Täter in Betracht kommt, wäre das Blatt nach Darstellung des Gerichts gewendet worden: Dann nämlich hätte Universal Music den Beweis liefern müssen, dass der Upload gegen das Urheberrecht verstieß und somit illegal erfolgte.

Kinder über illegale Internettauschbörsen belehren

Fest steht aber bereits, dass Eltern für illegales Filesharing ihres minderjährigen Nachwuchses nicht haften, wenn die Kinder über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt worden sind und die Eltern auch keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihre Kinder dieses Verbot unterlaufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2012 entschieden (Az.: I ZR 74/12).

2015 präzisierte der BGH zudem, wie weit Eltern ihren Kindern beim Surfen auf die Finger schauen müssen: Eine Verpflichtung der Eltern, die Internetnutzung durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet - auch teilweise - zu versperren, bestehe grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen seien Eltern erst dann verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt (Az.: I ZR 7/14).

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