Filesharing: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder
Musik, Filme und Spiele sind beliebte Inhalte auf den Filesharingportalen
Bild: dpa
Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder
von dem PC der Familie aus online illegal Musiktitel getauscht
haben.
Musik, Filme und Spiele sind beliebte Inhalte auf den Filesharingportalen
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Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Richter
bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung. Danach haften Eltern nicht, wenn sie ihre
Kinder über die Illegalität von bestimmten Tauschbörsen aufgeklärt
und ihnen die Teilnahme daran verboten haben. (Az.: I ZR 7/14 u.a.)
3 900 Euro Schadensersatz und Abmahnkosten
Im konkreten Fall scheiterte jedoch eine alleinerziehende Mutter mit ihrer Revision beim BGH. Ihre Tochter hatte vor der Polizei zugegeben, 2007 illegal Musik auf einer Online-Börse getauscht zu haben. Die Mutter konnte nicht nachweisen, dass sie das Mädchen richtig aufgeklärt hatte und muss jetzt Schadensersatz und Abmahnkosten in Höhe von rund 3 900 Euro zahlen. Die Frau war von der Musikindustrie verklagt worden.
Plattenindustrie wirft Familien mehrere Urheberrechtsverletzungen vor
Insgesamt lagen dem BGH drei Fälle zum Filesharing vor. Die Firmen Warner Music, Sony Music, Universal Music und EMI hatten den Familien Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing vorgeworfen.
Revision scheiterte
Die Beklagten sollen etliche Musiktitel illegal verfügbar gemacht haben und waren in allen Fällen in den Vorinstanzen zu Schadensersatz und Abmahnkosten verurteilt worden. Dagegen hatten sie Revision eingelegt. Die Einsprüche scheiterten jetzt.
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