Recht

Filesharing: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Vor dem Bundesgerichtshof wurde heute die Frage geklärt, wann die Eltern-Haftung beim Filesharing der Kindern eintritt. Obwohl die Familien mit der Revision scheiterten, müssen Eltern nicht automatisch bezahlen.
Von dpa / Daniel Rottinger

Ist Filesharing legal? Musik, Filme und Spiele sind beliebte Inhalte auf den Filesharingportalen
Bild: dpa
Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder von dem PC der Familie aus online illegal Musik­titel getauscht haben.

Ist Filesharing legal? Musik, Filme und Spiele sind beliebte Inhalte auf den Filesharingportalen
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Das hat der Bundes­gericht­shof (BGH) entschieden. Die Richter bestätigten damit ihre bisherige Recht­sprechung. Danach haften Eltern nicht, wenn sie ihre Kinder über die Illegalität von bestimmten Tauschbörsen aufgeklärt und ihnen die Teilnahme daran verboten haben. (Az.: I ZR 7/14 u.a.)

3 900 Euro Schadensersatz und Abmahnkosten

Im konkreten Fall scheiterte jedoch eine alleinerziehende Mutter mit ihrer Revision beim BGH. Ihre Tochter hatte vor der Polizei zugegeben, 2007 illegal Musik auf einer Online-Börse getauscht zu haben. Die Mutter konnte nicht nachweisen, dass sie das Mädchen richtig aufgeklärt hatte und muss jetzt Schadensersatz und Abmahnkosten in Höhe von rund 3 900 Euro zahlen. Die Frau war von der Musikindustrie verklagt worden.

Plattenindustrie wirft Familien mehrere Urheberrechtsverletzungen vor

Insgesamt lagen dem BGH drei Fälle zum Filesharing vor. Die Firmen Warner Music, Sony Music, Universal Music und EMI hatten den Familien Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing vorgeworfen.

Revision scheiterte

Die Beklagten sollen etliche Musiktitel illegal verfügbar gemacht haben und waren in allen Fällen in den Vorinstanzen zu Schadensersatz und Abmahnkosten verurteilt worden. Dagegen hatten sie Revision eingelegt. Die Einsprüche scheiterten jetzt.

Wurden Sie auch wegen Filesharings abgemahnt? In diesem Artikel verraten wir Ihnen, wie Sie auf Anwaltsschreiben reagieren sollten.

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