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Dank Gewährleistungsrecht eine tolle Sache


21.03.2016 00:32 - Gestartet von Jan S.
Wenn der Akku nicht durch den Nutzer austauschbar ist, geht er nicht mehr als Verschleißteil durch, und muss die 2 Jahre halten. Tut er das nicht, schickt man das Gerät kurz vor Ablauf der 2 Jahre als Gewährleistungsfall ein und bekommt entweder eins mit frischem Akku, oder aber sein Geld zurück wenn der Händler sich nicht mit der Reparatur rumschlagen will.

Auch schön ist wenn der Hersteller sich weigert Sicherheitsupdates rauszugeben. Einen klareren Fall von "Fehler war von Beginn vorhanden" gibt es nicht, bei einer exploitbaren Remote Code Execution ist das Gerät nicht mehr sinnvoll nutzbar, und wenn der Hersteller keine Patches rausgibt kann der Händler nix anderes machen als das Gerät zurückzunehmen.

Geplante Obsoleszenz kann so schön sein :)
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[1] wolfbln antwortet auf Jan S.
21.03.2016 01:52

3x geändert, zuletzt am 21.03.2016 02:15
Benutzer Jan S. schrieb:
Wenn der Akku nicht durch den Nutzer austauschbar ist, geht er nicht mehr als Verschleißteil durch, und muss die 2 Jahre halten. Tut er das nicht, schickt man das Gerät kurz vor Ablauf der 2 Jahre als Gewährleistungsfall ein und bekommt entweder eins mit frischem Akku, oder aber sein Geld zurück wenn der Händler sich nicht mit der Reparatur rumschlagen will.

Geplante Obsoleszenz kann so schön sein :)

So einfach ist das leider nicht, wie Du schreibst. In der Regel ist der Akku ja immer noch ein Verschleißteil und ist nach 2 Jahren mehr oder weniger runter. So, dass er sich gar nicht mehr laden bzw. das Handy starten lässt, ist es aber in den seltensten Fällen.

Nun hast Du die Beweispflicht, dass bei einem Handy, was sich noch starten lässt der Akku wirklich runter ist. Nach 6 Monaten kehrt sich ja die Beweislast für den Mangel um und Du hast sie. Gibts denn schon Gerichtsentscheidungen, wieviel Schwund noch tragbar sind: 20% Kapazität oder 50%??? Kenne ich zumindest nicht! Und wie willst Du das unabhängig zeitnah feststellen? Eine App reicht nicht, ein Gutachter dafür zu engagieren ist absurd. So bist du wieder letztendlich von der "Kulanz" des Herstellers/Service abhängig.

Zum "Geld zurück": Du bekommst auch nicht den Neuwert, sondern den Zeitwert des Handys, der erheblich drunter liegen kann. Denn sonst müsstest Du einen 2 Jahren teilweise verbrauchten Akku "als nachweisbaren Herstellungsfehler" deklarieren. Das ist doch absurd und kriegst Du auch nicht durch. In der Praxis wird Dir dann ein neueres Modell gegen Aufpreis angeboten. Zumindest lief es bei mir bisher immer darauf hinaus.

Ich würde sagen, dass die Industrie auch die Gewährleistungsansprüche inzwischen in ihre Verwertungsketten mit eingebunden hat. Du kannst Glück haben mit einem kulanten Händer, aber letztendlich ist es ein Rechtsanspruch, den Du hier nicht angemessen durchsetzen kannst. Selbst bei einem Vergleich, auf den es dann meistens rausläuft, weil die Beweislage schwierig ist, bleibst Du insgesamt auf höheren Kosten sitzen. Dann kaufst Du billiger gleich einen neuen Akku mit Einbau, womit wir bei der Option B sind, wovon wieder die Industrie profitiert.

Ähm, wäre ein nicht-eingebauter Akku da nicht gleich einfacher und billiger?