Benutzer marius1977 schrieb:
Im Grunde bräuchte der Verbraucher die Möglichkeit den Vertrag direkt zu wiederufen, nachdem der Techniker geschaltet hat und die Geschwindigkeit ganz erheblich vom Geschwünschte abweicht und der Zweck einer schnellen Leitung nicht mehr den Nutzen entspricht.
Man bestellt bei der Telekom im Grunde eine Überaschungsei und die Überaschung ist meist nicht Freudiger Natur.
Das ist nicht korrekt. In der Auftragsbestätigung steht das zur Vergügung stehende Produkt, z.B. VDSL 25, und in den AGB/Leistungsbeschreivungen stehen die zugesicherten Bandbreitenkorridore.
http://m.telekom.de/dlp/agb/pdf/43988.pdf
Jeder der einen Vertrag abschließt sollte als mündiger Bürger wissen welche AGB die Grundlage sind und kann selbst entscheiden was er möchte.
Die meisten haben eher keinen Bock das VORHER zu lesen, dann selber schuld.
Die Telekom ist hier m.E. noch einer der transparenten TK-Anbieter auf dem Markt.
Wenn die Leitung unterhalb des Korridores synchronisiert ist man klar berechtigt eine Störung zu melden.
Wo ist jetzt das Überraschungsei?
Als Mündiger Bürger will ich bei Vertragsabschluss wissen was ich bekomme. Das gebietet sich als Seriöser Kaufmann, das da Vertragsklarheit herrscht. Man will vor Vertragsaufschluss genau wissen was man bekommt und nicht erst mit er Auftragsbestätigung, ansonsten kauft man die Katze im Sack.
Wenn ich ein Auto kaufe, lege ich als Käufer genau fest, welche Eigenschaften es hat und schreibe das genau so in den Vertrag rein, Autofarbe, PS, Extras etc. Und wenn der Händler den Vertrag unterschreibt, dann liefert er mir das Auto genau in der Konfiguration, oder er weisst darauf hin, das gewisse Dinge nicht lieferbar sind und ändert das mit meine Willenserklärung ab. Aber bevor er mir das Auto liefert und bevor es überraschungen gibt.