Verbraucherschutz

Übertriebene "bis-zu-"-Angaben bei DSL-Leitungen bleiben folgenlos

Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte Sanktionen bei falschen Versprechungen zur Surfgeschwindigkeit bei Internetanbietern gefordert. Jetzt wurde ein Antrag der Fraktion im Bundestag abgelehnt.
Von Thorsten Neuhetzki

Der Bundestag hat über einen Antrag der Grünen-Fraktion entschieden. Der Bundestag hat über einen Antrag der Grünen-Fraktion entschieden.
Foto: Deutscher Bundestag / Werner Schüring, Montage: teltarif.de
Wenn der eigene Internet-Zugang langsamer ist als in der Werbung versprochen, sollten die Kunden von ihrem Provider Schadenersatz fordern können. Das zumindest war die Idee der Bundestags­fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die im Mai als Antrag eingebracht wurde. Heute wurde er im Bundestag abgelehnt - ohne Debatte, wie die Grünen-Fraktion unserer Redaktion mitteilte.

"Die Große Koalition zeigt beim digitalen Verbraucher­schutz ihr wahres Gesicht", zeigt sich Tabea Rößner, Sprecherin für Medien und digitale Infrastruktur der Grünen enttäuscht. Die Große Koalition sei gut darin, "leere Versprechungen über immer höhere Internet-Bandbreiten zu machen, die angeblich bis 2018 flächen­deckend zur Verfügung stehen würden. Aber sie winkt müde ab, wenn es darum geht, Verbraucherinnen und Verbrauchern durchsetzbare Rechte an die Hand zu geben, um sich gegen die leeren Versprech­ungen der Tele­kommunikations­unternehmen zur Wehr zu setzen."

Im Antrag der Grünen sei es darum gegangen, dass Internet­anbieter verpflichtet werden sollten, zukünftig mindestens 90 Prozent der von ihnen beworbenen Interne­tgeschwindig­keiten auch zu liefern. Phänomene wie beworbene "bis zu 50 MBit/s", die sich aufgrund der Leitungslänge dann als 25 MBit/s entpuppen, wären damit nicht mehr folgenfei geblieben. Auch Kabelanschluss-Kunden, die überbuchte Leitungen nutzen, kennen das Phänomen der überlasteten Leitungen vor allem in den Abendstunden.

Nach Vorstellung der Grünen-Fraktion hätten Anbieter, die sich nicht an solche Vorgaben halten, mit Sanktionen wie Bußgelder oder einen pauschalierten Schadenersatz für die betroffenen Verbraucher­innen und Verbraucher rechnen müssen.

Transparenzverordnung sorgt nur für Information, nicht für Sanktionen

Der Bundestag hat über einen Antrag der Grünen-Fraktion entschieden. Der Bundestag hat über einen Antrag der Grünen-Fraktion entschieden.
Foto: Deutscher Bundestag / Werner Schüring, Montage: teltarif.de
"Die Mindest­qualitäts­vorgaben könnten in der geplanten TK-Transparenz­verord­nung verankert werden. Sanktionen müssten in die ebenfalls geplante TKG-Änderung aufgenommen werden. Genau das hat unser Antrag vorgeschlagen, der mit Mehrheit der Stimmen der großen Anti-Verbraucher-Koalition ohne Debatte abgelehnt wurde", so Rößner in einer schriftlichen Stellungnahme.

Die Trans­parenz­verordnung beschränkt sich, wie der Name schon sagt, auf reine Transparenz-Vorgaben. Statt durchsetzbarer Rechte bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Produkt­informations­blatt. Der Kunde werde nur auf bereits bestehende Rechtsmittel verwiesen. Wer von seinem Anbieter nicht die Bandbreite bekommt, die er bezahlt, kann also nur versuchen, dagegen vor Gericht zu klagen.

Wenn DSL-Leitungen scheinbar zu langsam sind, muss es nicht zwangsweise am Provider liegen. Lesen Sie, wie Sie unter Umständen ihre Leitung beschleunigen können.

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