Übertriebene "bis-zu-"-Angaben bei DSL-Leitungen bleiben folgenlos
Der Bundestag hat über einen Antrag der Grünen-Fraktion entschieden.
Foto: Deutscher Bundestag / Werner Schüring, Montage: teltarif.de
Wenn der eigene Internet-Zugang langsamer ist als in der Werbung versprochen,
sollten die Kunden von ihrem Provider Schadenersatz fordern können. Das zumindest
war die Idee der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die im Mai
als Antrag eingebracht wurde. Heute wurde er im Bundestag abgelehnt - ohne Debatte, wie
die Grünen-Fraktion unserer Redaktion mitteilte.
"Die Große Koalition zeigt beim digitalen Verbraucherschutz ihr wahres Gesicht", zeigt sich Tabea Rößner, Sprecherin für Medien und digitale Infrastruktur der Grünen enttäuscht. Die Große Koalition sei gut darin, "leere Versprechungen über immer höhere Internet-Bandbreiten zu machen, die angeblich bis 2018 flächendeckend zur Verfügung stehen würden. Aber sie winkt müde ab, wenn es darum geht, Verbraucherinnen und Verbrauchern durchsetzbare Rechte an die Hand zu geben, um sich gegen die leeren Versprechungen der Telekommunikationsunternehmen zur Wehr zu setzen."
Im Antrag der Grünen sei es darum gegangen, dass Internetanbieter verpflichtet werden sollten, zukünftig mindestens 90 Prozent der von ihnen beworbenen Internetgeschwindigkeiten auch zu liefern. Phänomene wie beworbene "bis zu 50 MBit/s", die sich aufgrund der Leitungslänge dann als 25 MBit/s entpuppen, wären damit nicht mehr folgenfei geblieben. Auch Kabelanschluss-Kunden, die überbuchte Leitungen nutzen, kennen das Phänomen der überlasteten Leitungen vor allem in den Abendstunden.
Nach Vorstellung der Grünen-Fraktion hätten Anbieter, die sich nicht an solche Vorgaben halten, mit Sanktionen wie Bußgelder oder einen pauschalierten Schadenersatz für die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher rechnen müssen.
Transparenzverordnung sorgt nur für Information, nicht für Sanktionen
Der Bundestag hat über einen Antrag der Grünen-Fraktion entschieden.
Foto: Deutscher Bundestag / Werner Schüring, Montage: teltarif.de
"Die Mindestqualitätsvorgaben könnten in der geplanten TK-Transparenzverordnung verankert werden. Sanktionen müssten in die ebenfalls geplante TKG-Änderung aufgenommen werden.
Genau das hat unser Antrag vorgeschlagen, der mit Mehrheit der Stimmen der großen Anti-Verbraucher-Koalition ohne Debatte abgelehnt wurde", so Rößner in einer schriftlichen Stellungnahme.
Die Transparenzverordnung beschränkt sich, wie der Name schon sagt, auf reine Transparenz-Vorgaben. Statt durchsetzbarer Rechte bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Produktinformationsblatt. Der Kunde werde nur auf bereits bestehende Rechtsmittel verwiesen. Wer von seinem Anbieter nicht die Bandbreite bekommt, die er bezahlt, kann also nur versuchen, dagegen vor Gericht zu klagen.
Wenn DSL-Leitungen scheinbar zu langsam sind, muss es nicht zwangsweise am Provider liegen. Lesen Sie, wie Sie unter Umständen ihre Leitung beschleunigen können.