Justizminister will Chat-Überwachung wieder beschränken
Buschmann will Chat-Überwachung einschränken
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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die
Überwachung von verschlüsselten Chats in Ermittlungsverfahren wieder
einschränken.
Die seit 2017 bestehenden Regelungen würden "die Gefahr einer Totalausforschung einer Person" bergen, heißt es im Vorwort zu einem Referentenentwurf, der am Freitag zur Stellungnahme an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt wurde. Darüber hatte zuerst tagesschau.de berichtet.
Nur bei Verdacht einer besonders schweren Straftat
Buschmann will Chat-Überwachung einschränken
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Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ)
sollte künftig nur bei dem Verdacht einer besonders schweren Straftat
erlaubt sein. Auch dürfe nicht mehr allein ein Ermittlungsrichter
über die Maßnahme entscheiden. Bei der Überwachung wird heimlich eine
bestimmte Software auf ein Smartphone oder einen PC übertragen, die
Chat-Nachrichten vor der Verschlüsselung auslesen kann.
Hintergrund ist, dass die Quellen-TKÜ in der Praxis teilweise schwer abzugrenzen ist von der noch weitergehenden Online-Durchsuchung. Sie soll nach Buschmanns Plänen auch erschwert werden, damit keine Live-Überwachung - zum Beispiel durch das Einschalten der Handy-Kamera mit der Software - mehr möglich ist. Der Entwurf bezieht sich auf die Strafverfolgung, nicht die sogenannte Gefahrenabwehr.
Konnte der Zeuge die Tat von seinem Standort aus wirklich sehen? Wo genau war der Täter? Das bayerische LKA hat einen Raum entwickelt, in dem Tatorte virtuell nachgebaut werden können. Damit gelingen auch Zeitreisen.