Personalausweis

E-Perso: Das kann der elektronische Ausweis

Den E-Perso gibt es bald auch am Auto­maten - wie prak­tisch. Aber wozu braucht man den elek­tro­nischen Ausweis über­haupt und wie funk­tio­niert er? Welche Neue­rung gilt seit dem 1. November? Die wich­tigsten Fragen und Antworten lesen Sie hier.
Von dpa /

Neuerungen zum ePerso Neuerungen zum ePerso
Bil: Getty Images/EyeEm / Bundesdruckerei / Bundesministerium des Innern und für Heimat
Digi­tales Ausweisen ist in Deutsch­land seit Ende 2010 möglich. Denn da wurde der E-Perso einge­führt, der die dafür nötige Online-Ausweis­funk­tion (E-ID) bietet. So richtig in Fahrt gekommen ist die E-ID aber seither nicht.

Das will die Bundes­regie­rung ändern. Unter anderem auch dadurch, dass es komfor­tabler, einfa­cher und schneller gehen soll, hoheit­liche Doku­mente wie den E-Perso samt der fürs Online-Ausweisen notwen­digen PIN zu bean­tragen und zu erhalten. Wich­tige Infos im Über­blick:

Welche Neue­rung gilt seit dem 1. November?

Von diesem Stichtag an muss man nicht mehr persön­lich bei der ausge­benden Behörde erscheinen und unter­schreiben, dass man den PIN-Brief fürs Online-Ausweisen bekommen hat. Neuerungen zum ePerso Neuerungen zum ePerso
Bil: Getty Images/EyeEm / Bundesdruckerei / Bundesministerium des Innern und für Heimat

Und was ändert sich dadurch konkret?

Kommunen können Auto­maten aufzu­stellen, an denen man sich einen neuen E-Perso schnell und einfach ohne Termin abholen kann: Einfach den Abhol­code eingeben, den man von der Behörde erhalten hat, bestä­tigen, dass einen der PIN-Brief per Post erreicht hat und den E-Perso entnehmen. Die Auto­maten sollen übri­gens auch Reise­pässe und elek­tro­nische Aufent­halts­titel ausgeben können.

Wie verbreitet ist das Online-Ausweisen?

30 Prozent der E-Perso-Besit­zerinnen und -Besitzer haben einen durch die Eingabe einer PIN einsatz­bereiten Online-Ausweis (E-ID). Das geht aus dem E-Gover­nment-Monitor 2023 hervor, einer jähr­lich von der Digi­tali­sie­rungs­initia­tive D21 durch­geführten Umfrage. Aber erst 14 Prozent haben demnach die E-ID auch schon einmal genutzt.

Ist denn E-ID in meinem E-Perso akti­viert?

Die Online-Ausweis­funk­tion (E-ID) ist bei allen seit Mitte Juli 2017 ausge­stellten E-Persos stan­dard­mäßig akti­viert, kann aber auch bei vielen E-Persos jüngeren Datums bereits aktiv sein. Den Status zeigt die AusweisApp2 an ("Gerät und Ausweis prüfen"), die auf fast jedem Smart­phone mit NFC-Chip läuft. Ist die Funk­tion deak­tiviert, kann man sie kostenlos beim Bürgeramt einschalten lassen.

Die App fordert eine PIN - wo finde ich die?

Um die E-ID nutzen zu können, braucht es auch eine PIN, mit der man jede Iden­tifi­kation frei­geben muss. Kann man weder die tempo­räre Trans­port-PIN (fünf Stellen) noch die dann selbst gesetzte PIN (sechs Stellen) finden, muss man die PIN zurück­setzen lassen. Das geht über eine eigene Webseite. Danach kommt eine neue Trans­port-PIN per Post, die man etwa in der AusweisApp2 in die regu­läre PIN ändert.

Brauche ich kein Karten­lese­gerät?

Nein, nicht zwin­gend. Längst können NFC-fähige Smart­phones den E-Perso durch einfa­ches "Dran­halten" auslesen, die Daten sogar an Windows- und Mac-Rechner weiter­geben. Mobil­gerät und Computer koppeln sich übers WLAN. Einzige Voraus­set­zung: Die kosten­lose AusweisApp2 muss auf dem Telefon und auf dem Rechner instal­liert sein.

Wer ein Karten­lese­gerät nutzen möchte, kann das weiterhin tun, auch in Verbin­dung mit der AusweisApp2. Als Alter­native für Linux-Rechner, die die AusweisApp2 nicht unter­stützt, empfiehlt die Stif­tung Waren­test das Programm Open-E-Card. Auch das kostet nichts, arbeitet aber nur mit einem Karten­lese­gerät zusammen.

Was kann ich mit der E-ID über­haupt machen?

Aktu­elle Nutzungs­bei­spiele sind etwa die Einmal­zah­lung für Studie­rende oder der Kultur-Pass für 18-Jährige.

Insge­samt listet der Bund fürs Online-Ausweisen derzeit knapp 250 Anwen­dungen: darunter etwa Renten­aus­kunft, Führungs­zeugnis-Antrag, Fahr­zeug­zulas­sung, Elster-Steuer-Portal, Punkte-Abfrage in Flens­burg, Konto­eröff­nung bei Banken oder das Akti­vieren von Prepaid-SIM-Karten.

Weitere wich­tige E-ID-Projekte sind etwa das Behör­den­post­fach (Bund-ID), das für jeden Bürger und jede Bürgerin einge­richtet wird oder die ab Ende 2024 verbind­liche elek­tro­nische Pati­enten­akte.

Was ist mit anderen Anbie­tern für Iden­tifi­zie­rungs­lösungen?

Das Iden­tifi­zieren von Menschen über die Online-Ausweis­funk­tion ist nicht nur der offi­ziellen, im Auftrag des Bundes entwi­ckelten AusweisApp2 vorbe­halten. Der Zugriff auf die E-ID ist EU-weit offen für zerti­fizierte und zuge­las­sene Lösungen anderer Dienst­leister wie etwa Authada, IDnow (vormals Iden­tity), Post­ident oder Verimi, die auch eigene Apps zum Auslesen des E-Perso über NFC-Smart­phones anbieten.

Und was bedeutet Smart-E-ID?

Online-Ausweisen soll noch einfa­cher werden: Smart-E-ID nennt sich die geplante Inte­gra­tion der Online-Ausweis­funk­tion ins Smart­phone, die seit September 2021 sogar Geset­zes­rang hat. Smart-E-ID bedeutet, dass die Ausweis­daten im - falls vorhanden - Sicher­heits­chip (Secure Element) des Smart­phones gespei­chert werden.

Das macht es über­flüssig, den E-Perso von außen ans Telefon zu halten, das digi­tale Ausweisen soll also noch schneller gehen. Seit Ende März 2022 läuft in Regie des zustän­digen Bundes­innen­minis­teriums ein Pilot­pro­jekt unter Berück­sich­tigung einer mögli­chen Wallet-App, in die auch ein digi­tales Abbild des Führer­scheins wandern könnte.

Die Digitali­sie­rung der Gesell­schaft erfor­dert Sicher­heit, wer wer ist. Dafür braucht es digi­tale Iden­titäten, und daran wird gear­beitet.

Mehr zum Thema Elektronischer Personalausweis