E-Perso mag nicht jedes Smartphone als Lesegerät
NFC-Probleme beim eletronischen Personalausweis
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Bei Behörden oder Krankenkassen Anträge stellen,
das Auto abmelden, seine Punkte in Flensburg einsehen oder ein
Bankkonto eröffnen: All das geht inzwischen auch im Internet, wenn
man sich mit einem elektronischen Personalausweis (E-Perso) ausweist.
Für die Anbieter der Online-Ausweisfunktion (E-ID) benötigt man noch nicht einmal einen Extra-Kartenleser, sondern kann dafür sein Smartphone (Android ab 5.0 und iOS ab 13.2) als Lesegerät einsetzen - vorausgesetzt, es steckt ein NFC-Chip mit ausreichender Feldstärke drin, der die sogenannte Extended-Length-Kommunikation beherrscht.
Gründe, warum es trotz NFC-Chip nicht klappt
NFC-Probleme beim eletronischen Personalausweis
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"Extended Length" muss sowohl vom NFC-Chip als auch von der verwendete Firmware des jeweiligen Geräteherstellers unterstützt werden, damit die Daten und die Zertifikate erfolgreich übertragen werden können, heißt es auf der Seite der AusweisApp2. Die aktuelle Generation an handelsüblichen NFC-Chips in Europa unterstützt standardmäßig bereits Extended Length. Laut den Angaben ist allerdings häufig die verwendete Version der Firmware/des Betriebssystems Android der Stolperstein.
Laut dem Entwicklerunternehmen, der Governikus GmbH & Co. KG, gibt es eine Feld(-variable), die durch die AusweisApp2 ausgelesen wird, um zu überprüfen, ob das Smartphone Extended Length unterstützt oder nicht. Diese Variable enthält die Paketlänge und ist im Betriebssystem des mobilen Gerätes bis Android 8.0 hardcoded. Viele mobile Geräte geben deswegen vor, nur 261 Bytes übertragen zu können. Damit der Auslesevorgang funktioniert, muss das Gerät zurückmelden, dass es eine Paketlänge von mindestens 500 Byte übertragen kann. Denn diese Paketlänge wird von der AusweisApp2 bzw. dem Online-Ausweis hauptsächlich zur Umsetzung der Sicherheitsprotokolle, wie z.B. PACE (Verschlüsselung), benötigt.
Seit Android 9 ist Extended Length standardmäßig freigeschaltet. Das bedeutet, dass die Smartphone-Hersteller bei der Verwendung von Android konfigurieren können/müssen, wie viele Bytes auf einmal übertragen werden können. Längere Zeit war auch die Nutzung mit dem iPhone nicht möglich. Apple hat die NFC-Schnittstelle aber im Herbst 2019 freigegeben. Seit iOS 13.1 und ab einem iPhone 7 können iPone-Nutzer die Online-Ausweisfunktion mit der AusweisApp2 nutzen.
In der Praxis hat sich nach Angaben der Entwickler gezeigt, dass viele Smartphone-Hersteller die Feldstärke am NFC-Chip reduzieren, um die Akkulaufzeit des Geräts zu verlängern. Das führt dummerweise dazu, dass die Kommunikation mit dem Online-Ausweis instabil wird oder gar nicht funktioniert. Der Grund hierfür ist, dass in diesem Fall der RFID-Chip im Online-Ausweis nicht mit ausreichend Energie versorgt wird. Die notwendige Stromversorgung des Online-Ausweises wird dabei per Induktion realisiert. Die genauen Spezifikationen zur Feldstärke sind unter Punkt 6.2 in der ISO-Norm 14443-2 festgelegt. NFC-Tags, die ISO 14443 für die Kommunikation verwenden, sind nach der Definition Teil der Klasse 4. Diese führt zu einer minimalen Feldstärke von 2,0 A/m und einer maximalen Feldstärke von 12 A/m.
Liste kompatibler Smartphones im Netz
Kompatible Smartphones werden auf der Seite ausweisapp.bund.de gelistet, teils auch mit einem Hinweis dazu, wo genau sich auf der Rückseite des Gerätes der NFC-Chip befindet. Denn beim Auslesen des E-Persos ist es wichtig, dass der Ausweis unter dem Smartphone liegt, und zwar genau an der Stelle, an der sich der NFC-Chip befindet.
Wenn sich das eigene Smartphone nicht in der Liste findet, heißt das aber nicht zwangsläufig, dass es nicht als Kartenleser funktioniert - einfach ausprobieren kann sich also lohnen.
Neben der "AusweisApp2" für das Smartphone benötigt man - quasi als Gegenstelle - die "AusweisApp2" auch für den Rechner (Windows oder Mac), auf dem man die E-ID-Funktion nutzt. Download-Links dafür finden sich ebenso wie FAQ auf der Ausweisapp-Seite. Verfügbare Anbieter und Dienstleistungen mit E-ID findet man ebenfalls dort.
Der Personalausweis soll einem neuen Gesetzesentwurf zufolge seinen Weg komplett auf das Smartphone finden. Damit soll man sich künftig auch gegenüber Behörden ausweisen können.