eID: Digitaler Personalausweis kommt am 1. September
Der Deutsche Bundestag hat die eID beschlossen, der elektronische Ausweis kommt seitens des Staatsorgans also definitiv. Ab 1. September 2021 sollen Bürger die Möglichkeit haben, sich alleine mit ihrem Smartphone zu identifizieren. Das Verfahren weist jedoch Tücken auf.
Zum einen ist ein Handy mit eSIM zwingend erforderlich, zum anderen äußern Datenschützer ihre Bedenken. Im Gesetzgebungsverfahren wird eine einheitliche Biometriedatenbank erwähnt. Auf dieser sollen auf den Servern der Kommunen gespeicherten Passfotos und Unterschriften zusammengeführt werden. Die zentrale Datenbank ist als Erleichterung für Ermittlungsbehörden gedacht.
Elektronischer Identitätsnachweis startet im Spätsommer
Der Bundestag hat das überarbeitete eID-Verfahren beschlossen
Bild: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Ursprünglich sollte die neue eID im Februar starten, im April wurde schließlich der Herbst datiert. Nun geht es sogar ein bisschen früher los, nämlich ab dem 1. September. Dieses Datum lässt das notwendige Gesetz in Kraft treten. Bis dahin sollen auch alle technischen Vorbereitungen abgeschlossen sein. In der Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestags wird die Prozedur als „Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät“ beschrieben. Bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung müsse man Verfahren einführen, womit Sachverhalte vollständig elektronisch abgewickelt werden können, heißt es.
Bürgerinnen und Bürger hätten sich daran gewöhnt, Dienste von Händlern und Geldinstituten per Smartphone in Anspruch zu nehmen. „Diesem geänderten Nutzerverhalten müssen die staatlichen Angebote für eine sichere Identifizierung durch eine einfache Handhabung Rechnung tragen“, erklärt der Deutsche Bundestag. Es soll ein hohes Maß an Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit geben. Ziel ist die Identifizierung alleine über das Smartphone. Lediglich einmalig müssen zuvor per NFC die Daten in eine spezielle App übertragen werden, die mit der eSIM verzahnt ist. Die elektronische SIM-Karte speichert schließlich gesichert mit einer PIN die Ausweisdaten.
Umgang mit Biometriedaten erntet Kritik
Seit vier Jahren ist es in der Theorie für Ermittlungsbehörden möglich, automatisierte Abfragen der Biometriedatenbanken durchzuführen. Praktisch scheiterte es an den fehlenden notwendigen Schnittstellen. Mit der neuen eID werden diese Einzug halten. Infolgedessen möchte die Regierung eine Erleichterung für Ermittler durch eine zentrale Datenbank umsetzen. Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, unterstützt diese Entscheidung nicht. Es gebe „erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken“
Im Änderungsantrag rechtfertigt der Deutsche Bundestag den Schritt damit, dass Sicherheitsbehörden aktuell nur telefonisch ein Lichtbild anfragen können und dieses in schlechter Qualität via Fax gesendet werde. Der gestern Nacht beschlossene Änderung des Personalausweisgesetzes stimmten CDU und SPD zu, Linke und AfD stimmten dagegen, FDP und Grüne äußerten sich nicht.
Während der neue digitale Personalausweis noch auf sich warten lässt, ist der digitale Impfpass schon bald verfügbar.