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Tipps: Schnell reagieren bei Karten- oder Handyverlust

Es kann unter­wegs so schnell passieren: Smart­phone oder Porte­mon­naie sind plötz­lich weg. Um mögli­chen Schaden zu begrenzen, sollten Sie dann schnell reagieren.
Von dpa /

Wenn das Smart­phone oder wich­tige Karten verloren gehen, ist schnelles Handeln gefragt. Wer sich vorbe­reitet, weiß im Notfall sofort, was zu tun ist. Die Verbrau­cher­zen­trale Nord­rhein-West­falen bietet einen Muster-Spick­zettel zum Herun­ter­laden an. Auf ihn kann man alle nötigen Daten notieren.

Bezahl­karte weg: So wird sie gesperrt

Ist die Giro-, Debit- oder Kredit­karte weg, können mit der gebüh­ren­freien Rufnummer "116 116" Karten fast aller Banken und Spar­kassen gesperrt werden. Für den Anruf sollten Sie den Namen des Geld­insti­tuts und die IBAN- oder Konto­nummer wissen. Falls der Notruf nicht erreichbar ist, gibt es alter­nativ die folgende Rufnummer: "0049 30 4050 4050". Handy verloren? Bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es einen Muster-Spickzettel Handy verloren? Bei der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen gibt es einen Muster-Spickzettel
Fotos: teltarif.de/onniechua-fotolia.com, Montage: teltarif.de
Je schneller die Karte gesperrt wird, desto besser. Denn bis dahin haften Konto­inhaber für unbe­rech­tigte Abhe­bungen mit bis zu 50 Euro, erklären die Verbrau­cher­schützer. Wer seine Bank­karte zusammen mit der passenden PIN-Nummer aufbe­wahrt hat, muss auch für höhere Schäden aufkommen. Ein Karten­dieb­stahl sollte auch bei der Polizei vor Ort ange­zeigt werden.

Vor dem Anruf bei der 116 116 lohnt auch ein Blick in die Banking-App auf dem Smart­phone - sofern vorhanden. Bei mancher Bank kann man verlo­rene Kredit- und Giro­karten auch hier sperren.

Perso­nal­aus­weis weg: Sofort zur Polizei

Ist der Perso­nal­aus­weis weg, geht es als erstes zur Polizei. Danach wird der Verlust sofort der Perso­nal­aus­weis­behörde am Wohnort gemeldet. Im Ausland sind die deut­sche Botschaft oder ein deut­sches Konsulat Ansprech­partner. Sie stellen ein Ersatz­doku­ment aus. Vorher ange­fer­tigte Foto­kopien helfen beim Proze­dere.

Wer im Perso­nal­aus­weis die Online-Ausweis­funk­tion (eID-Funk­tion) akti­viert hat, muss diese sofort sperren lassen. Das geht wieder mit der rund um die Uhr erreich­baren Rufnummer 116 116 oder bei der zustän­digen Perso­nal­aus­weis­behörde am Wohnort.

Smart­phone weg: Wie war noch das Vertrags­kenn­wort?

Ist das Mobil­telefon weg, hilft auch hier die 116 116 oder ein Anruf beim Anbieter - um die SIM-Karte zu sperren. Einige Anbieter verlangen dafür neben der Mobil­funk­nummer und persön­lichen Daten auch ein Kunden­kenn­wort, das zum Beispiel im Vertrag steht oder in einer App hinter­legt ist.

Wird das Telefon zum Bezahlen genutzt, muss auch noch beim jewei­ligen Bezahl­dienst die verknüpfte Karte entfernt werden. Einige Banken ermög­lichen das Entfernen von mit Apple Pay verknüpften Karten auch über ihre eigenen Banking-Apps oder im Online-Banking.

In unserem Ratgeber lesen Sie wich­tige Tipps zum Thema Sicher­heit: Schutz gegen Tracking, Malware & Phis­hing.

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