Grüne

Vorschlag: Schadensersatz bei zu langsamem Internetanschluss

Wenn der Internet-Zugang langsamer ist als in der Werbung versprochen und sich dies bei einem staatlich zertifizierten Test feststellen lässt: Dann sollen Kunden vom Provider Schadens­er­satz fordern können, fordert die Bundes­tags­fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
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Vorschlag: Schadensersatz bei zu langsamem Internetanschluss Vorschlag: Schadensersatz bei zu langsamem Internetanschluss
Bild: Paul Hill - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Die Bundes­tags­fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit einem leidigen Thema bei Breitb­and­an­schlüssen endgültig aufräumen und hat daher einen Antrag in den Bundestag ein­ge­bracht. Konkret geht es um die Ge­schwindig­keits­ver­sprechen von Internet­an­bietern, die in der Regel mit "bis zu"-Angaben formuliert werden. Am Anschluss des Kunden klafft aber manchmal eine deutliche Lücke zwischen den Versprechungen und der Realität.

In ihrem heute in den Bundestag eingebrachten Antrag schreibt die Fraktion:

Noch immer halten viele Anbieter von Internetzugängen ihre Werbeversprechungen im Hinblick auf die verfügbare Bandbreite privater Internetanschlüsse nicht ein. Dies wird nicht nur von Verbraucherinnen und Verbrauchern häufig beklagt, sondern zu diesem Ergebnis kommen auch die im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführten Qualitätsstudien. Die Testergebnisse zeigen, dass die von den Anbietern tatsächlich zur Verfügung gestellte Geschwindigkeit in der Regel weit hinter den vertraglich vereinbarten Maximalbandbreiten der "bis zu"-Angebote zurückbleibt.

EU-Vorgaben als Maßstab für deutsche Regelungen

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Im Folgenden nennen die Bündnis-Grünen diverse Studien, die zeigen, bei wieviel Prozent der Anschlüsse tatsächlich oder annähernd die versprochene Bandbreite erreicht wird. Die Verbraucher würden sich insbesondere beim Breitband-Check, den die Bundestagsfraktion seit November 2015 auf ihrer Internetseite anbietet, enttäuscht von den Anbietern zeigen. Viele Nutzer würden den Bandbreitenversprechen ihrer Anbieter "keinen Glauben schenken und lieber selbst nachmessen."

Die Bündnis-Grünen berufen sich auf die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen". Diese beinhaltet neben Regelungen zu Netzneutralität und Roaming auch neue Vorgaben zur vertraglichen Transparenz bei Internetanschlüssen und zu Sanktionen bei Verstößen der Anbieter gegen vertragliche Zusicherungen über die Qualität des Internetzugangs. Laut der Fraktion "obliegt den nationalen Aufsichtsbehörden die Kontrolle und Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen". Die Behörden könnten den Anbietern auch "Merkmale, Mindestanforderungen an die Dienstequalität [...] und sonstige geeignete und notwendige Maßnahmen [..] vorschreiben."

Die Bündnis-Grünen kritisieren, dass die Bundesnetzagentur bislang keinerlei Mindestanforderungen an die Dienstequalität festgelegt hat. Auch zu einer Ergänzung des TKG um die nach der Verordnung ausdrücklich geforderten Sanktionen für Leistungsverstöße habe die Bundesregierung "bislang keine Initiative unternommen."

Abweichungen sollen Schadensersatzansprüche begründen

Der Deutsche Bundestag soll laut der Grünen-Fraktion sicherstellen, "dass stets mindestens 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Bandbreite den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch tatsächlich zur Verfügung stehen".

Für "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern von Internetzugangsdiensten" soll die Bundesregierung "Bußgelder und pauschalierte Schadensersatzansprüche für Verbraucherinnen und Verbraucher" vorsehen. Von der Bundesnetzagentur zu verhängende Bußgelder seien "geeignet, diese Anforderung zu erfüllen". Als Vorbild betrachten die Bündnis-Grünen die Regelungen für Verspätungen im Bahnverkehr oder die Fluggastrechte, im Rahmen deren pauschalierte Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Der Wert von 90 Prozent entspricht der Zielvorgabe, die die "Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien" der Europäischen Kommission in ihrem Management-Plan 2015 gesetzt hat. In der DIN-Norm für Internetzugänge (DIN 66274-2) sei bereits heute ein Wert von 75 Prozent vorgegeben, "der von vielen Unternehmen jedoch nicht eingehalten wird". Eine Voraussetzung für rechtlich wirksame Schadensersatzansprüche wäre allerdings, "dass die Abweichung durch einen von der Bundesnetzagentur zertifizierten Überwachungsmechanismus festgestellt wurde".

Hierbei stellt sich die Frage: Nach welchen Parametern müsste die Leistungsfähigkeit des betreffenden Internetanschlusses beurteilt werden? Auch hierzu haben sich die EU-Politiker Gedanken gemacht und legen folgende Liste an Messparametern vor: Mittlere Paketlaufzeit und Response Time, Download-Bandbreite, Upload-Bandbreite, Häufigkeit der erfolglosen Datenübertragung im Down- und Upload, Verbindungsaufbauzeit, Häufigkeit des erfolglosen Verbindungsaufbaus, Ende-zu-Ende-Sprachqualität, Ende-zu-Ende-Sprachlaufzeit, IPTV-Videoqualität, IPTV-Audioqualität, IPTV-Kanalumschaltzeit und Häufigkeit der erfolglosen IPTV-Übertragung.

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