Thread
Menü

Etwas *TUN*? Die BNetzA? :D


17.10.2016 09:37 - Gestartet von vendril
Der war gut... die Aktivität der BNetzA beschränkt sich nach unseren Erfahrungen auf das Verfassen seitenlanger Rechtfertigungen in Amtsdeutsch, warum sie nicht zuständig sind und nichts unternehmen. Die Formulierungen "etwas tun" und "BNetzA" existieren nur in separaten Universen.
Menü
[1] RE: Etwas *TUN*? Die BNetzA prüft?
x-user antwortet auf vendril
17.10.2016 10:05
Benutzer vendril schrieb:
Der war gut... die Aktivität der BNetzA beschränkt sich nach unseren Erfahrungen auf das Verfassen seitenlanger Rechtfertigungen in Amtsdeutsch, warum sie nicht zuständig sind und nichts unternehmen. Die Formulierungen "etwas tun" und "BNetzA" existieren nur in separaten Universen.

Wer es kennt weiß "prüfen" ist Behörden-Jargon, das bedeutet der Vorgang hängt, bzw. er wird auf die lange Bank geschoben...

Menü
[1.1] RobbieG antwortet auf x-user
17.10.2016 11:13
Was könnte die Bundesnetzagentur tun?

Benutzer x-user schrieb:
Benutzer vendril schrieb:
Der war gut... die Aktivität der BNetzA beschränkt sich nach unseren Erfahrungen auf das Verfassen seitenlanger Rechtfertigungen in Amtsdeutsch, warum sie nicht zuständig sind und nichts unternehmen.

Ein Verbot der Neukundenakquise, bis die Probleme gelöst sind?
Einführung von Bußgeldern, pro Minute Wartezeit in der Hotline?

Eine Warnungsmeldung an die Verbraucher?

Ein amtliches Sonderkündigungsrecht? "Ihr dürft sofort zu einem anderen Anbieter wechseln, ohne den laufenden Vertrag bis zum regulären Kündigungsdatum zahlen zu müssen und das "subventionierte" Handy gibts auch noch "lau" dazu?

Wieviele Leute bekämen das mit und würden wechseln?
Wie hoch wäre die Schadenersatzsumme und wie lange würde der Prozess vor dem VG Köln laufen, bis klarheit herrscht?

Ich würde gerne mal wissen: Wieviele Kundenanfragen wirklich "dringend" sind und wieviele durch Lesen von FAQs, Foren etc. zu beantworten wären.

Fakt ist: die Kundenkommunikation von o2 ist ..... (zutreffendes bitte selbst einsetzen)