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Kündigungsvormerkung


18.10.2016 17:20 - Gestartet von r o s s i n
Auf Online-Kündigungsvormerkung sollte man sich generell nicht einlassen. Hat man dies dennoch getan und kann die Hotline nicht erreichen, ist es innerhalb des Zeitfensters noch möglich ein Erinnerungsschreiben mit dem Hinweis das die Online-Kündigungsvormerkung bereits am (Datum) getätigt wurde und es bei der Kündigung verbleibt. Abzusenden natürlich in Brief per Einschreiben mit Rückschein.