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Verzerrte Darstellung, wesentliche Infos fehlen


08.10.2016 16:20 - Gestartet von Chris111
3x geändert, zuletzt am 08.10.2016 17:13
Ich wiederhole mich hier schon öfter, wie man in dem Kommentar unten vor 3 Wochen lesen kann:
Das Data Roaming Limit gilt weltweit in allen Netzen.

http://www.vodafone.de/infofaxe/453.pdf
"Sie sind Privatkunde ohne Rahmenvertrag, dann ist der Service Vodafone Data Roaming Limit schon voreingestellt. Mit dieser Begrenzung können Sie, wenn Sie einen Rechnungsbetrag von 59,50 Euro für Daten-Roaming ***WELTWEIT*** erreichen, keine weiteren Daten-Roaming-Services nutzen. Sie können allerdings jederzeit die Sperre wieder aufheben."

Also hier kann man ganz klar lesen, dass dieses Problem bei Vodafone definitiv nicht auftreten darf wenn das Datenroaming Limit aktiviert ist.

Probleme gibt es offensichtlich nur bei Telefonica, da Telefonica sich hier auf eine Klausel beruft, dass das Datenroaming Limit in bestimmten Ländern/Netzen nicht greifen muss, wenn es technisch nicht möglich ist (oder so ähnlich). Die entsprechende Seite der Bundesnetzagentur ist gerade offline..., so dass ich keinen Link finden kann.
Dann muss aber meines Wissens eine SMS versandt werden, die darauf hinweist.

Also:
Teltarif soll bitte endlich korrekt berichten und nicht suggerieren, dass das Limit nur in der EU gelten müsse, was definitiv nicht der Fall ist. Der einzige Unterschied sind natürlich die extrem teuren Preise ausserhalb der EU. Mehr als 50€ zzgl. Mwst. darf aber eigentlich nicht auflaufen.
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[1] DenSch antwortet auf Chris111
08.10.2016 22:35
"Das heißt, dass jeder Anbieter mit Sitz in der EU für weltweites Datenroaming max. 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) pro Monat berechnen darf (Kostenairbag). Damit greift die Kostenobergrenze beim Datenroaming auch im außereuropäischen Ausland. Dies findet jedoch keine Anwendung, wenn der Betreiber eines besuchten Netzes in dem besuchten Land außerhalb der EU es nicht zulässt, dass der Roamingpartner das Nutzungsverhalten seines Kunden in Echtzeit überwacht. In diesem Fall wird dem Kunden bei der Einreise mitgeteilt, dass die Kostenbegrenzungsfunktion nicht zur Verfügung steht."

Zu finden auf der BNetzA Seite. (ProTipp: Google Cache nutzen...)