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Teilweise Falschmeldung!


01.10.2016 13:40 - Gestartet von Till Wollheim
Sehr geehrter Redakteur
was Sie hier wiedergeben ist nicht richtig: nicht nur online abgeschlossene Verträge sondern jegliche Art von Verbraucher-Vertrag kann nunmehr in textform gekündigt werden!
Siehe BGB § 309 Nr. 13:
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, gebunden werden
a) an eine strengere Form als die schriftliche Form in einem Vertrag, für den durch Gesetz notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist oder
b) an eine strengere Form als die Textform in anderen als den in Buchstabe a genannten Verträgen oder
c) an besondere Zugangserfordernisse;
MfG
Till

PS: In einem der Kommentare der Verweis aufs HGB ist Humbug!!!