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War Rechtlich eigentlich schon immer so


23.09.2016 17:57 - Gestartet von Orikalkos
Was soll da eigentlich neu sein, um Grunde kann man immer die Verträge auf die Gleiche Weise Kündigen wie Sie abgeschlossen wurden. Steht auch irgendwo im HGB drinne. Nur haben sich inbesondere die Telefon und Mobilfunkanbieter nicht dran gehalten. Und immer wieder ausflüchte gesucht um eine bestimmte Form vorzugauckeln, die so nicht zwingend ist. In erster Linie um Kunden Steine beim Wechseln oder Kündigen in den Weg zu legen.

Scheinbar war es vom Gesetzgeber wichtig darauf nochmal mit nachdruck hinzuwirken und es nochmal genauer zu definieren.
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[1] blumenwiese antwortet auf Orikalkos
23.09.2016 18:50
Benutzer Orikalkos schrieb:
Was soll da eigentlich neu sein, um Grunde kann man immer die Verträge auf die Gleiche Weise Kündigen wie Sie abgeschlossen wurden. Steht auch irgendwo im HGB drinne.

Und wie viele solche Regelungen können sie durch wirksam vereinbarte AGB ausgehebelt werden. Offenbar möchte man dies nun verhindern.

Dabei gibt es eigentliche keine Vorteile für den Kunden. Der Zugang einer Email kann nicht nachgewiesen werden. Kundenunfreundliche Unternehmen (oder bei tatsächlichen technischen Schwierigkeiten) behaupten dann eben, keine Email erhalten zu haben. Fertig.
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[1.1] wolfbln antwortet auf blumenwiese
23.09.2016 19:50
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer Orikalkos schrieb:
Was soll da eigentlich neu sein, um Grunde kann man immer die Verträge auf die Gleiche Weise Kündigen wie Sie abgeschlossen wurden. Steht auch irgendwo im HGB drinne.

Und wie viele solche Regelungen können sie durch wirksam vereinbarte AGB ausgehebelt werden. Offenbar möchte man dies nun verhindern.

Dabei gibt es eigentliche keine Vorteile für den Kunden. Der Zugang einer Email kann nicht nachgewiesen werden. Kundenunfreundliche Unternehmen (oder bei tatsächlichen technischen Schwierigkeiten) behaupten dann eben, keine Email erhalten zu haben. Fertig.

Die Nachweispflicht ist und bleibt ein Problem, vor allem wenn man kurz vor der Frist ist. Aber Email ist da immer noch besser, wenn man eine Bestätigung der Kündigung verlangt. Problem sind die Provider, die sie nicht geben.

Aber das ist bei der "Schriftform", die häufig in den AGB vorgeschrieben ist, auch nicht besser. Per Fax kündigen geht bei vielen Providern nicht. O2 hat z.B. keine Faxnummer. Bleibt die Post. Nur "Einwurfeinschreiben" oder "Übergabeeinschreiben" ist nicht sicher, denn der Nachweis der Kündigung in dem Schriftstück kann nicht erbracht werden. Wer ganz auf sicher gehen will, muss sogar einen Rückschein als Eingangsnachweis und einen Zeugen, dass er die Kündigung darin abgeschickt hat, erbringen. Einschreiben Rückschein kostet aber 5,35€! Da ist doch eine Email günstiger.

Also immer genügend Zeit lassen bis zum Ablauf der Frist, günstigsten Kündigungsweg wählen (und der ist vielmals Email) und auf Bestätigung der Kündigung schriftlich oder per Email bestehen.
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[1.2] CoLa antwortet auf blumenwiese
24.09.2016 12:48
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer Orikalkos schrieb:
Was soll da eigentlich neu sein, um Grunde kann man immer die Verträge auf die Gleiche Weise Kündigen wie Sie abgeschlossen wurden. Steht auch irgendwo im HGB drinne.

Und wie viele solche Regelungen können sie durch wirksam vereinbarte AGB ausgehebelt werden. Offenbar möchte man dies nun verhindern.

Dabei gibt es eigentliche keine Vorteile für den Kunden. Der Zugang einer Email kann nicht nachgewiesen werden. Kundenunfreundliche Unternehmen (oder bei tatsächlichen technischen Schwierigkeiten) behaupten dann eben, keine Email erhalten zu haben. Fertig.

Ein Einschreiben per Post ist nie ein Nachweis gewesen. Damit weist man nach, etwas geschickt zu haben. Nicht jedoch, was man geschrieben hat.

Und sofern bei der Neuregelung eine automatische Antwort kommt oder irgendetwas anderes, hat man nun einen Nachweis.
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[1.2.1] blumenwiese antwortet auf CoLa
24.09.2016 14:55
Benutzer CoLa schrieb:
Ein Einschreiben per Post ist nie ein Nachweis gewesen. Damit weist man nach, etwas geschickt zu haben. Nicht jedoch, was man geschrieben hat.

Grundsätzlich richtig. Jedoch wurde der Beleg des Einschreiben vor Gericht in der Regel als Anscheinsbeweis gewertet. Und wer dann nich einen Zeugen (z. B. den Partner) dafür hatte, dass er auch eine Kündigung in den Umschlag gesteckt hatte, war eh fein raus.

Und sofern bei der Neuregelung eine automatische Antwort kommt oder irgendetwas anderes, hat man nun einen Nachweis.

Ja, nur wird ein kundenunfreundliches Unternehmen im Leben nie eine solche Bestätigung senden.
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[2] Mobilfunk-Experte antwortet auf Orikalkos
23.09.2016 19:00
Benutzer Orikalkos schrieb:

Was soll da eigentlich neu sein, um Grunde kann man immer die Verträge auf die Gleiche Weise Kündigen wie Sie abgeschlossen wurden. Steht auch irgendwo im HGB drinne.

Das würde mich jetzt doch interessieren, wo *genau* das deiner Ansicht nach stehen soll.