Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer Orikalkos schrieb:
Was soll da eigentlich neu sein, um Grunde kann man immer die Verträge auf die Gleiche Weise Kündigen wie Sie abgeschlossen wurden. Steht auch irgendwo im HGB drinne.
Und wie viele solche Regelungen können sie durch wirksam vereinbarte AGB ausgehebelt werden. Offenbar möchte man dies nun verhindern.
Dabei gibt es eigentliche keine Vorteile für den Kunden. Der Zugang einer Email kann nicht nachgewiesen werden. Kundenunfreundliche Unternehmen (oder bei tatsächlichen technischen Schwierigkeiten) behaupten dann eben, keine Email erhalten zu haben. Fertig.
Die Nachweispflicht ist und bleibt ein Problem, vor allem wenn man kurz vor der Frist ist. Aber Email ist da immer noch besser, wenn man eine Bestätigung der Kündigung verlangt. Problem sind die Provider, die sie nicht geben.
Aber das ist bei der "Schriftform", die häufig in den AGB vorgeschrieben ist, auch nicht besser. Per Fax kündigen geht bei vielen Providern nicht. O2 hat z.B. keine Faxnummer. Bleibt die Post. Nur "Einwurfeinschreiben" oder "Übergabeeinschreiben" ist nicht sicher, denn der Nachweis der Kündigung in dem Schriftstück kann nicht erbracht werden. Wer ganz auf sicher gehen will, muss sogar einen Rückschein als Eingangsnachweis und einen Zeugen, dass er die Kündigung darin abgeschickt hat, erbringen. Einschreiben Rückschein kostet aber 5,35€! Da ist doch eine Email günstiger.
Also immer genügend Zeit lassen bis zum Ablauf der Frist, günstigsten Kündigungsweg wählen (und der ist vielmals Email) und auf Bestätigung der Kündigung schriftlich oder per Email bestehen.