Änderung

Online abgeschlossene Verträge dürfen auch online gekündigt werden

Durch eine gesetzliche Neuregelung können vom 1. Oktober an online abgeschlossene Verträge auch online gekündigt werden.
Von dpa / Paul Miot-Paschke

Ab dem 1. Oktober können online abgeschlossene Verträge auch online gekündigt werden (Symbolbild) Ab dem 1. Oktober können online abgeschlossene Verträge auch online gekündigt werden (Symbolbild)
Foto: dpa
Ein über das Internet abgeschlossener Vertrag darf vom 1. Oktober an auch online gekündigt werden. Dann tritt eine neue gesetzliche Regelung im Verbraucherschutz in Kraft. Wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (Davit) erklärt, reicht dann schon eine E-Mail zum Kündigen eines online abgeschlossenen Standardvertrags aus. Diese E-Mail muss eindeutig die Kündigungsabsicht zum Ausdruck bringen und mit dem Namen des Absenders abschließen. Eine eigenhändige Unterschrift oder eine Kündigung in Form eines Briefes auf Papier ist dann nicht mehr nötig.

Ab dem 1. Oktober können online abgeschlossene Verträge auch online gekündigt werden (Symbolbild) Ab dem 1. Oktober können online abgeschlossene Verträge auch online gekündigt werden (Symbolbild)
Foto: dpa
Einen kleinen Haken gibt es trotzdem: Die Regelungen müssen nur Neukunden kommuniziert werden. Unternehmen sind laut Davit nicht verpflichtet, Bestandskunden auf Veränderungen im Kündigungsrecht hinzuweisen.

Mehr zum Thema Vertrag