Online abgeschlossene Verträge dürfen auch online gekündigt werden
Ab dem 1. Oktober können online abgeschlossene Verträge auch online gekündigt werden (Symbolbild)
Foto: dpa
Ein über das Internet abgeschlossener Vertrag darf
vom 1. Oktober an auch online gekündigt werden. Dann tritt eine neue
gesetzliche Regelung im Verbraucherschutz in Kraft. Wie die
Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (Davit)
erklärt, reicht dann schon eine E-Mail zum Kündigen eines online
abgeschlossenen Standardvertrags aus. Diese E-Mail muss eindeutig die
Kündigungsabsicht zum Ausdruck bringen und mit dem Namen des
Absenders abschließen. Eine eigenhändige Unterschrift oder eine
Kündigung in Form eines Briefes auf Papier ist dann nicht mehr nötig.
Ab dem 1. Oktober können online abgeschlossene Verträge auch online gekündigt werden (Symbolbild)
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Einen kleinen Haken gibt es trotzdem: Die Regelungen müssen nur
Neukunden kommuniziert werden. Unternehmen sind laut Davit nicht
verpflichtet, Bestandskunden auf Veränderungen im Kündigungsrecht
hinzuweisen.