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Besser früher reagieren


02.01.2017 10:04 - Gestartet von chickolino1
Ein grosses Unternehmen bekommt man leichter, wenn man früher reagiert.....

Die einzugsermächtigung zurückzieht....ggf. Abbuchungen danach zurückbuchen lässt. Denn dann muss das Unternehmen ja jedes mal eine Rechnung senden und bekommt jedes mal die Anteort...Nein es gibt keinen Anschluss.

ABER ich kenne einen Fall ... ähnlich... von Congstar mit monatlicher Kündigungsfrist. ...

Der Congstar Anschluss sollte wegen Auswanderung und Auszug aus der Wohnung gegen einen neuen Anschluss des Nachmieters von O2 nahtlos wechseln.

Nach ca. 3 wochen dann der anberaumten Termin....Congstar wird von der Leitung abgeschaltet und die Leitung wird ca. 2 stunden später vom O2 Anschluss des Nachmieter übernommen.

Doch Congstar bucht weiterhin ab....auf Nachfrage wird behauptet das bei Congstar keine Kündigung angekommen wäre...obwohl die vor zeugen einkouvertiert und zum Briefkasten der deutschen Post gebracht worden war....und ausserdem vom Nachmieter bei auch für einen nahtlosen Übergang bei O2 eingereicht, damit diese die Kündigung auch im Rahmen der anschlussübernahme bei Congstar vorlegen können.

Ich frage mich wirklich....kann Congstar wirklich 2 Monate keine Leistung erbringen , dem abschneiden der congstar.Leitug zustimmen damit diese von o2 genutzt werden kann, wenn dort keine Kündigung vorliegt ?

Nur bei NUR 2 stritifen Monaten und mittlerweile 6 schreiben an congstar. .. verbunden mit Auswanderung und dem dadurch längeren postweg....wurde dann wohl irgendwann ...aufgegeben...

Eine Erstattung seitens congstar gab es jedenfalls dort auch nicht.
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[1] daGiz antwortet auf chickolino1
02.01.2017 10:28
Benutzer chickolino1 schrieb:

Die einzugsermächtigung zurückzieht....ggf. Abbuchungen danach zurückbuchen lässt. Denn dann muss das Unternehmen ja jedes mal eine Rechnung senden [...]

Falsch. Rechnung ist VOR Lastschrift. Alles was durch Rücklastschrift erfolgt, ist Zahlungserinnerung/Mahnprozess.

[...]auf Nachfrage wird behauptet das bei Congstar keine Kündigung angekommen wäre...obwohl die vor zeugen einkouvertiert und zum Briefkasten der deutschen Post gebracht worden war [...]

Und weiter? Da kann vielleicht jemand bezeugen, dass ein Brief ABGESENDET wurde. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass der auch ANGEKOMMEN ist.

und ausserdem vom Nachmieter bei auch für einen nahtlosen Übergang bei O2 eingereicht, damit diese die Kündigung auch im Rahmen der anschlussübernahme bei Congstar vorlegen können.

Der neue Anbieter kann nur bei Nummernmitnahme kündigen. Wird die nicht mitgenommen, ist eine dem neuen Anbieter vorliegende Kündigung für den alten Anbieter nicht hilfreich. In dem Fall kann nur der Vertragspartner selbst gegenüber dem Anbieter den Vertrag kündigen. Wenn dann kein Schreiben vorliegt, gilt der Anschluss dann eben auch als nicht gekündigt.
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[1.1] chickolino1 antwortet auf daGiz
02.01.2017 10:45
@ daGiz
Benutzer chickolino1 schrieb:

Die einzugsermächtigung zurückzieht....ggf. Abbuchungen danach zurückbuchen lässt. Denn dann muss das Unternehmen ja jedes mal eine Rechnung senden [...]

Falsch. Rechnung ist VOR Lastschrift. Alles was durch Rücklastschrift erfolgt, ist Zahlungserinnerung/Mahnprozess.

Das Problem ist das heutzutage viele Rechnungen per e.Mail zugesandt werden....und ggf. Auch dort durch den spamfilter verschluckt werden.

Mahnungen dagegen werden dann wieder per Post versandt...somit erhält man eine ..visuelle.. Rückmeldung in Form des briefes.


[...]auf Nachfrage wird behauptet das bei Congstar keine Kündigung angekommen wäre...obwohl die vor zeugen einkouvertiert und zum Briefkasten der deutschen Post gebracht worden war [...]

Und weiter? Da kann vielleicht jemand bezeugen, dass ein Brief ABGESENDET wurde. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass der auch ANGEKOMMEN ist.

Ein einschreiben beweist nur das irgendein Briefumschlag angekommen ist....wenn dann seitens des Unternehmens behauptet wird, das es nur ein leeres Blatt Papier war, hilft das dir nix.

Ein Brief der vor zeugen einkouvertiert und in den Postkasten der deutschen Post eingeworfen wurde, wurde aber bereits mehrfach von deutschen Gerichten anerkannt....denn die deutsche Post gilt insofern als zuverlässig.

Dem Empfänger bleibt ausserdem lt. Gerichtlicher Begründung die Möglichkeit nachzuweisen das er den Brief nicht erhalten hat...was allerdings einem Unternehmen mit mehreren tausend Mitarbeitern vermutlich schwer fallen wird...alle Mitarbeiter zum Gericht zu schicken und dort eine eidesstattliche Versicherung abzugeben das sie im vorgegebenen Zeitraum keine Post vom Absender bekommen haben...


und ausserdem vom Nachmieter bei auch für einen nahtlosen Übergang bei O2 eingereicht, damit diese die Kündigung auch im Rahmen der anschlussübernahme bei Congstar vorlegen können.

Der neue Anbieter kann nur bei Nummernmitnahme kündigen. Wird die nicht mitgenommen, ist eine dem neuen Anbieter vorliegende Kündigung für den alten Anbieter nicht hilfreich. In dem Fall kann nur der Vertragspartner selbst gegenüber dem Anbieter den Vertrag kündigen. Wenn dann kein Schreiben vorliegt, gilt der Anschluss dann eben auch als nicht gekündigt.

Die Rufnummer wurde wohl nicht übernommen.

Aber die Leitung wurde ja abgeklemmt und die neue Leitung von o2 auf den haus anschloss geschaltet.

Insofern muss doch congstar mit der Abschaltung einverstanden gewesen sein....oder mache ich da einen Denkfehler ?

Jedenfalls hat congstar seit der Abschaltung keine Leistungen mehr erbracht....

Sofort nachdem das aufgefallen ist....sprich mit der Rechnung danach... hat die Kundin sich gemeldet (bis dahin musste sie ja davon ausgehen das ihre Kündigung angekommen ist).
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[1.1.1] daGiz antwortet auf chickolino1
02.01.2017 11:30
Benutzer chickolino1 schrieb:

Das Problem ist das heutzutage viele Rechnungen per e.Mail zugesandt werden....und ggf. Auch dort durch den spamfilter verschluckt werden.

Mahnungen dagegen werden dann wieder per Post versandt...somit erhält man eine ..visuelle.. Rückmeldung in Form des briefes.

Ist schon richtig, wollte nur den Unterschied zwischen dem folgenden Mahnprozess und den von dir genannten "Rechnungsversand" aufzeigen.

[...]auf Nachfrage wird behauptet das bei Congstar keine Kündigung angekommen wäre...obwohl die vor zeugen einkouvertiert und zum Briefkasten der deutschen Post gebracht worden war [...]

Und weiter? Da kann vielleicht jemand bezeugen, dass ein Brief ABGESENDET wurde. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass der auch ANGEKOMMEN ist.

Ein einschreiben beweist nur das irgendein Briefumschlag angekommen ist....wenn dann seitens des Unternehmens behauptet wird, das es nur ein leeres Blatt Papier war, hilft das dir nix.

Ein Brief der vor zeugen einkouvertiert und in den Postkasten der deutschen Post eingeworfen wurde, wurde aber bereits mehrfach von deutschen Gerichten anerkannt....denn die deutsche Post gilt insofern als zuverlässig.

Mag sein, dass sie als zuverlässig gilt. Wenn jedoch kein Schreiben ankommt, kann auch keine Kündigung bearbeitet werden. Dann liegt schlicht nichts vor. Ohne vorliegendes Dokument wird keine Kündigung hinterlegt.

Dem Empfänger bleibt ausserdem lt. Gerichtlicher Begründung die Möglichkeit nachzuweisen das er den Brief nicht erhalten hat...was allerdings einem Unternehmen mit mehreren tausend Mitarbeitern vermutlich schwer fallen wird...alle Mitarbeiter zum Gericht zu schicken und dort eine eidesstattliche Versicherung abzugeben das sie im vorgegebenen Zeitraum keine Post vom Absender bekommen haben...

Das wäre zur Not ziemlich schnell gemacht, denn die Post als solche bekommen nur sehr wenige in der jeweiligen Poststelle in die Hand, wo das Dokument eingescannt wird. Alle anderen Mitarbeiter würden das eingescannte Dokument nur digital auf dem Monitor sehen. Ist dann ja nur logisch, dass der allergrößte Teil an Mitarbeitern also vollständig für eine solche Prozedur entfällt.

und ausserdem vom Nachmieter bei auch für einen nahtlosen Übergang bei O2 eingereicht, damit diese die Kündigung auch im Rahmen der anschlussübernahme bei Congstar vorlegen können.

Der neue Anbieter kann nur bei Nummernmitnahme kündigen. Wird die nicht mitgenommen, ist eine dem neuen Anbieter vorliegende Kündigung für den alten Anbieter nicht hilfreich. In dem Fall kann nur der Vertragspartner selbst gegenüber dem Anbieter den Vertrag kündigen. Wenn dann kein Schreiben vorliegt, gilt der Anschluss dann eben auch als nicht gekündigt.

Die Rufnummer wurde wohl nicht übernommen.

Aber die Leitung wurde ja abgeklemmt und die neue Leitung von o2 auf den haus anschloss geschaltet.

Insofern muss doch congstar mit der Abschaltung einverstanden gewesen sein....oder mache ich da einen Denkfehler ?

Jedenfalls hat congstar seit der Abschaltung keine Leistungen mehr erbracht....

Sofort nachdem das aufgefallen ist....sprich mit der Rechnung danach... hat die Kundin sich gemeldet (bis dahin musste sie ja davon ausgehen das ihre Kündigung angekommen ist).

Nein, einen Denkfehler hast du da nicht drin, da kann ich dich beruhigen. Wir müssen hier aber beachten, dass nahezu alle Prozesse, wenn sie einmal manuell angestoßen wurden, automatisch ablaufen. Und dass jegliche Form von Elektronik, ob Hard- oder Software, die krudesten Fehlerbilder erzeugen kann. So auch, dass ein Anschluss gekündigt wird, im SSystem jedoch irgendeo weiter vorhanden sit und dadurch berechnet wird. Glaub mir, das ist jetzt kein Szenario, was überraschend wäre, wenn man über die Jahre so einiges mitbekommt :D
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[2] Donaldfg antwortet auf chickolino1
02.01.2017 13:37
Hallo,

Benutzer chickolino1 schrieb:
Ein grosses Unternehmen bekommt man leichter, wenn man früher reagiert.....

der Fall ist schon etwas komisch so lange kann man doch nichts mitbekommen.
Es sei denn man ist beruflich im Ausland aner dann hat man einen Betreuer einzusetzen der wichtige Briefe öffnet und Konto überprüft etc.

Die einzugsermächtigung zurückzieht....ggf. Abbuchungen danach zurückbuchen lässt. Denn dann muss das Unternehmen ja jedes mal eine Rechnung senden und bekommt jedes mal die Anteort...Nein es gibt keinen Anschluss.

Siehe oben.



Doch Congstar bucht weiterhin ab....auf Nachfrage wird behauptet das bei Congstar keine Kündigung angekommen wäre...obwohl die vor zeugen einkouvertiert und zum Briefkasten der deutschen Post gebracht worden war....

da hilft Einschreiben mit Rückschein das kommt immer an.



Eine Erstattung seitens congstar gab es jedenfalls dort auch nicht.

Congstar ist sehr stur und unflexibel wenn man nicht im Chat einen fähigen Mitarbeiter erwicht der einem etwas guschreibt ist es essig.
Wollte bei den Festnetzkunde werden aber es war gar nicht möglich von Kabel Deutschland zu Congstar zu wechseln.
Telefonica hat es dann hinbekommen ohne Probleme.
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[2.1] chickolino1 antwortet auf Donaldfg
02.01.2017 20:04
@Donaldfg
Benutzer chickolino1 schrieb:
Ein grosses Unternehmen bekommt man leichter, wenn man früher reagiert.....

der Fall ist schon etwas komisch so lange kann man doch nichts mitbekommen.
Es sei denn man ist beruflich im Ausland aner dann hat man einen Betreuer einzusetzen der wichtige Briefe öffnet und Konto überprüft etc.

Du wirfst jetzt den Fall im TelTarif.de Bericht und den aus meinem Kenntniskreis wohl etwas durcheinander...

Im Fall von Teltarif ging es um eine Erkrankung...

in dem Fall von dem ich berichtet habe um congstar und auswanderung (also DAUERHAFT ins Ausland verzogen(

Die einzugsermächtigung zurückzieht....ggf. Abbuchungen danach zurückbuchen lässt. Denn dann muss das Unternehmen ja jedes mal eine Rechnung senden und bekommt jedes mal die Anteort...Nein es gibt keinen Anschluss.

Siehe oben.



Doch Congstar bucht weiterhin ab....auf Nachfrage wird behauptet das bei Congstar keine Kündigung angekommen wäre...obwohl die vor zeugen einkouvertiert und zum Briefkasten der deutschen Post gebracht worden war....

da hilft Einschreiben mit Rückschein das kommt immer an.

Tja, mag zwar ankommen...beweisen kann man damit aber allenfalls das man einen Brief gesendet hat und der dort angekommen ist....

Was in dem Brief stand ist immer noch unklar....das kann im wahrsten Sinne des wortes auch benutztes Klopapier gewesen sein...in dem Brief mit dem was auf benutztem Klopapier normalerweise so drauf ist...

Jedenfalls ist nicht klar, das es (d)eine Kuendigung war die in dem Einschreibenumschlag gewesen ist.

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[3] DL7FOS antwortet auf chickolino1
05.01.2017 11:12
Benutzer chickolino1 schrieb:
Ein grosses Unternehmen bekommt man leichter, wenn man früher reagiert.....

Die einzugsermächtigung zurückzieht....ggf. Abbuchungen danach zurückbuchen lässt. Denn dann muss das Unternehmen ja jedes mal eine Rechnung senden und bekommt jedes mal die Anteort...Nein

Das würde ich in keinem Falle machen. Wenn im Vertrag eine Zahlung per Lastschrift vereinbart wurde wird in diesem Falle der Kunde vertragsbrüchig und das Unternehmen ist im Vorteil und kann entsprechende Verzugs- und Verwaltungskosten auferlegen. Man darf in diesem Falle nicht vergessen, dass die Kundin ja einen Vertrag unterschrieben hat, ergo könnte man sich auch fragen, warum sie nicht bereits wenige Monate danach gemeldet hat, dass ihr Anschluss nicht bereitgestellt wurde. Krankheit ist natürlich ein Argument, aber man könnte sich jetzt im Umkehrschluss fragen, ob ein Komapatient die Kosten seines zeitweilig ungenutzten Mobilfunkvertrages rückerstatten lassen könnte, weil er offensichtlich für einige Zeit diesen nicht nutzen konnte. Und ich denke, dass hier der Kunde keine Chance hat. In diesem Falle sehe ich das einzige Versäumnis der Kundin, dass sie UM nicht auf Erfüllung verklagt hat. Aber es sollte bei einem ordentlichen Unternehmen auch dokumentiert sein, in welcher Wohnung sich eine Dose befindet und wann ein Vertrag erstmals genutzt wurde. Eigentlich wissen die doch um die Anschaltprobleme ihres wirren Netzes, warum setzt man nicht den Vertragsstart auf die erste Nutzung? Bei der Telekom beginnt der Vertrag ab dem Schaltungszeitpunkt zu laufen. Das heißt, ein Techniker gibt sein Okay. Für UM offenbar zu teuer oder unnötig und ab diesem Punkt könnte die Kundin einwirken.

es gibt keinen Anschluss.

Aber das war der Kundin doch bekannt und offenbar auch, dass die Mieterin darunter die Techniker nicht in die Wohnung lässt. Also wusste das auch UM, wozu dann noch ein Bescheid des Vermieters?

Doch Congstar bucht weiterhin ab....auf Nachfrage wird behauptet das bei Congstar keine Kündigung angekommen wäre...obwohl die vor zeugen einkouvertiert und zum Briefkasten der deutschen Post gebracht worden war...

Ganz ehrlich, es gehört zum Allgemeinverständnis und liest sich auch in den AGBs der Anbieter, wie eine Kündigung zu erfolgen hat. Dass Zeugen bei einem einkuvertierten Brief wertlos sind sollte jedem klar sein. Dafür gibt es Einschreiben, notfalls mit Rückantwort oder Faxgeräte. Wenn der Kunde einfach einen Brief in den Kasten schmeißt hat er keinen Nachweis und er hat nachzuweisen, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist und er seine Willenserklärung abgegeben hat. Ich weiß nicht, wie die technischen Abläufe sind. Vermutlich reicht es für o2, eine Kopie der Kündigung zu erhalten um die Telekom mit dem Umschalten zu beauftragen. Nur der DSL-wechsel und die Vertragskündigung sind zwei vollkommen unabhängige Vorgänge. Wenn der Kunde ohne Kenntnis vom Netzbetreiber zur Abschaltung durch einen Dritten einwilligt, hat er zunächst mal die Folgen zu tragen. Das hat also mit dem hier beschriebenen Fall wenig gemeinsam und ändert auch nichts daran, dass Congstar in der Tat ein seltsamer Verein ist.

Ich frage mich wirklich....kann Congstar wirklich 2 Monate keine Leistung erbringen , dem abschneiden der congstar.Leitug zustimmen damit diese von o2 genutzt werden kann, wenn dort keine Kündigung vorliegt ?

Die Frage ist, wie die technischen Abläufe sind und ob Congstar in diesem Falle zustimmen muss oder es für o2 ausreicht, der Telekom als Netzbetreiber die Kündigung als Referenz vorzulegen. Ich kann auch nicht ganz verstehen, warum man bei einer KÜndigung nicht zeitnah mal rückfragt, wenn keine Bestätigung kommt, die man tunlichst erbeten sollte. Für mich ist ein Vertrag ohne eine Bestätigung des Netzbetreibers nicht gekündigt, unabhängig davon ob er genutzt werden kann. Ich hatte ein ähnliches Theater mal mit 1&1, die nicht im Stande waren, einen Umzug zu realisieren bzw. überhaupt zu bemerken. Bei der Hotline informierte man mich damals, es reiche aus, wenn ich die Vertragsdaten ändere und das wäre okay. Ich wunderte mich und rief erneut an, selbe Aussage eines Kollegen. Die Überraschung kam dann, als der Telekom-Mitarbeiter Telefon, aber kein DSL anschließen wollte. Für DSL habe er keinen Auftrag hieß es. Und obwohl die Telekom dann entsprechend in der alten Wohnung den Anschluss stillgelegt hat war das für 1&1 kein Anlass zu handeln. Man erklärte mir, dass diese Punkte voneinander getrennt wären und ich hätte über den Umzug informieren müssen. 1&1 erhielt im Folgenden von mir böse Briefe und meine Entscheidung, mit diesem Verein künftig nicht mehr zusammen zu arbeiten, zumal ich davon ausgehen muss, dass die Aussagen der Mitarbeiter stimmen würden. Nun gut, man entließ mich aus Kulanz aus dem Vertrag vorzeitig. Ich muss noch anfügen, dass ich auf DSL beruflich angewiesen war. Ich weiß aber nicht mehr, wie lange 1&1 dann mit der Anschaltung schlussendlich gebraucht hat. Waren glaube ich zwei Monate oder so, die Übergangszeit nutzte ich mit T-ONline-by-call und vielleicht war auch die anvisierte Kostenerstattung für 1&1 ein Grund, mich lieber als unbequemen Kunden zu entlassen.

Nur bei NUR 2 stritifen Monaten und mittlerweile 6 schreiben an congstar. .. verbunden mit Auswanderung und dem dadurch längeren postweg....wurde dann wohl irgendwann ...aufgegeben...

Ich hätte da keinen Zirkus gemacht und die Kündigung einfach nachgereicht. Bei monatlicher Kündigung dürfte der Schaden ja nicht so groß sein. Zudem, wenn man das Konto ohnehin auflöst und das Land verlässt, dürfte das für einen Konzern auch unwirtschaftlich sein, ein Inkassounternehmen mit der Einforderung der nicht gezahlten Beträge zu beauftragen, die Erfolgsaussichten dürften doch sehr gering sein. Der wirtschaftliche Schaden für den Kunden aber auch, da darf man doch dankbar für monatlich kündbare Verträge sein. Was wäre gewesen, wenn der Vertrag zwei Jahre gedauert hätte, da wäre der Kunde vorzeitig gar nicht raus gekommen, die Sache mit den unvorhersehbaren Umständen klappt ja wohl auch nicht immer.

Eine Erstattung seitens congstar gab es jedenfalls dort auch nicht.

... was ich in diesem Fall aber auch nachvollziehen kann. Ich bin als Kunde einzig und alleine in der Nachweispflicht, dass meine KÜndigung zugeht. Da reichen Zeugen nicht aus die sehen, dass ich was in den Briefkasten einwerfe, das muss schon nachvollziehbar an den Versender übergeben werden. Denn bei einem Einschreiben kannst Du den Brief verfolgen und hast einen Nachweis, dass dieser zugestellt wurde. Ohne hast Du nichts in der Hand, nicht mal mehr die Kündigung - das ist einfach so und sollte jeder wissen.

Gut finde ich das übrigens auch nicht. Seit 15 Jahren plädiere ich für eine gesetzliche Festlegung die Unternehmen verpflichtet, Kündigungen auf demselben Weg akzeptieren zu müssen wie den eigentlichen Vertragsabschluss. Da ist man ja inzwischen ein Stück näher gekommen. Für mich ist es ein Unding, dass ich im Netz mit ein paar Klicks einen Vertrag abschließen kann, den ich dann schriftlich und unter sonstigen Schutzvorkehrungen nur kündigen soll. 1&1 war hier übrigens sehr fantasievoll, die bei ihrem Kündigungssystem als Begründung anführten, dass man ja verhindern müsse, dass nicht jemand Drittes unwissentlich meinen Vertrag kündigen kann. Und auch die bedienen gerne neue Kunden nach nur wenigen Klicks. Paradox ist dann, wie viel Papierkram man dann im Fachhandel auszufüllen hat.
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[3.1] chickolino1 antwortet auf DL7FOS
05.01.2017 15:27
@DL7FOS schrieb:

Ganz ehrlich, es gehört zum Allgemeinverständnis und liest sich auch in den AGBs der Anbieter, wie eine Kündigung zu erfolgen hat. Dass Zeugen bei einem einkuvertierten Brief wertlos sind sollte jedem klar sein. Dafür gibt es Einschreiben, notfalls mit Rückantwort oder Faxgeräte. Wenn der Kunde einfach einen Brief in den Kasten schmeißt hat er keinen Nachweis und er hat nachzuweisen, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist und er seine Willenserklärung abgegeben hat.

Das stimmt nur teilweise. ...

Der Anbieter kann zwar in seinen AGB schreiben das er auf eine schriftliche Kündigung besteht....wie man als Kunde aber die Kündigung versendet bleibt letztendlich die Entscheidung des kunden.

...und deutsche Gerichte haben mehrfach die deutsche Post als zuverlässiges Unternehmen anerkannt und den Einwurf in den Briefkasten der deutschen Post als Zustellung innerhalb der nächsten 3 Werktage anerkannt.

Dabei wird allerdings dem Unternehmen bei dem die Zustellung erfolgen soll die Möglichkeit gegeben nachzuweisen, das das schreiben nicht angekommen ist...z.b. durch Eidesstattliche Versicherung aller in der Poststelle Post annehmenden Angestellten.

Sollte das Unternehmen das nicht können, wird lt. Diesen Gerichtsurteilen davon ausgegangen das zugestellt wurde.

Bei einem einschreiben kann letztendlich auch nicht nachgewiesen werden, was überhaupt versendet worden ist.

Letztendlich ist nur nachweisbar das ein Umschlag angekommen ist....was da drin war...und sei es ein benutztes Klopapier mit dem was da normalerweise so dran hängt.....oder eben deine kündigung...ist nicht klar beweisbar.

Deshalb ist es natürlich sinvoll, sich die Kündigung bestätigen zu lassen.

In dem Fall den ich in meinem Bekanntenkreis erlebt habe....war die Kundin allerdings ausgewandert und hatte keine deutsche Post Adresse mehr....ausserdem war ihr Anschluss ja abgeschaltet worden und die Leitung vom Anschluss ihres Nachmieters übernommen worden.

Insofern musste sie schon davon ausgehen das die Kündigung angekommen war...ihr nur nicht vor ihrer Auswanderung an ihre ehem. Deutsche Post Adresse bestätigt worden ist.

....und wenn man dann bei der nächsten Rechnung eine e.mail schreibt....dann hat man nicht wirklich etwas falsch gemacht und sofort reagiert.
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[3.1.1] DL7FOS antwortet auf chickolino1
05.01.2017 20:29
Benutzer chickolino1 schrieb:
@DL7FOS schrieb:
Der Anbieter kann zwar in seinen AGB schreiben das er auf eine schriftliche Kündigung besteht....wie man als Kunde aber die Kündigung versendet bleibt letztendlich die Entscheidung des kunden.

Eben, aber auch die Beweislast, dass sie tatsächlich die Kündigung fristgerecht eingereicht hat und hier zählt rechtlich sogar nicht mal das Erstellungsdatum, sondern wann die Kündigung eingegangen ist. Ein Nachweis kann durch einen unversicherten Brief nicht erbracht werden, auch nicht durch Zeugen. Denn die Post haftet nicht für eine fehlerhafte Zustellung, daher wird ja an allen Ecken und Enden stets gepredigt, man solle am Besten Einschreiben mit Rückschein nehmen. Und nur das, wie auch ein Faxprotokoll, ist vor Gericht als gegenständlicher Nachweis anerkannt. E-Mails gelten ebenso als nicht rechtssicher, daher ja auch DE-Mail. Ich verweise an dieser Stelle auch an das c't-Magazin und die Rubrik "Vorsicht Kunde", in der vor längerer Zeit ein ähnlich gelagerter Fall behandelt wurde. Hier schickte jemand eine KÜndigung an o2, allerdings nicht zur Münchner Hauptstelle, sondern an einen Distributionskanal. Die KÜndigung ging ein, wurde aber abgelehnt, weil sie angeblich nicht dem Kundencenter zugegangen ist. So etwas funktioniert natürlich rein gar nicht.

Klar kann man Kündigungen einfach als Brief verschicken, das habe ich auch schon öfters gemacht. Allerdingshabe ich dann auch drei Tage später in eigenem Interesse telefonisch rückgefragt, ob meine KÜndigung eingegangen und im System hinterlegt ist, immerhin will ich ja kündigen. Gerade über Congstar hatte ich mich mal so geärgert, dass ich eine Kündigung über das Kontaktformular als PDF-Datei angehängt habe, das haben die sogar akzeptiert. Ist in diesem Fall ja auch im Ticket nachvollziehbar.

...und deutsche Gerichte haben mehrfach die deutsche Post als zuverlässiges Unternehmen anerkannt und den Einwurf in den Briefkasten der deutschen Post als Zustellung innerhalb der nächsten 3 Werktage anerkannt.

Eine knappe Google-Recherche ergab, dass dem nicht so ist. Einfach mal nach "brief rechtssicher" suchen, die vielen Ergebnisse sind alle eindeutig. Solche Geschichten ohne eindeutige Angabe eines Aktenzeichens sind quasi wertlos. Welches Gericht, welcher Fall und unter welchen Umständen.

Dabei wird allerdings dem Unternehmen bei dem die Zustellung erfolgen soll die Möglichkeit gegeben nachzuweisen, das das schreiben nicht angekommen ist...z.b. durch Eidesstattliche Versicherung aller in der Poststelle Post annehmenden Angestellten.

Ganz sicher nicht, wenn der Absender nicht den Nachweis des Versandes erbracht hat.

Sollte das Unternehmen das nicht können, wird lt. Diesen Gerichtsurteilen davon ausgegangen das zugestellt wurde.

Es mag durchaus Einzelfallentscheidungen geben, diese sind aber nicht rechtsverbindlich und das ist das Problem. Bei Gericht ist es wie auf einem Schiff, der vorsitzende Richter hat zu entscheiden. Wenn er dieser Auffassung ist mag das so sein, verlassen darauf würde ich mich allerdings keinesfalls. Wer kündigt will vermutlich auch möglichst wenig Scherereien mit dem Unternehmen haben und sollte gerade im beschriebenen Fall sorgsam darauf achten, dass ein Kündigungsschreiben nachweisbar zugeht.

Letztendlich ist nur nachweisbar das ein Umschlag angekommen ist....was da drin war...und sei es ein benutztes Klopapier mit dem was da normalerweise so dran hängt.....oder eben deine kündigung...ist nicht klar beweisbar.

Wenn jemand die Kündigungsabsicht hat wird ein Gericht sicherlich schon davon ausgehen, dass sich im Umschlag auch eine Kündigung befunden hat. Es wäre eigentlich unverhältnismäßig, dass jemand vorsätzlich keine Kündigung zuschickt um diese dann gerichtlich zu erstreiten. Formal gesehen ist das natürlich korrekt.

In dem Fall den ich in meinem Bekanntenkreis erlebt habe....war die Kundin allerdings ausgewandert und hatte keine deutsche Post Adresse mehr....ausserdem war ihr Anschluss ja abgeschaltet worden und die Leitung vom Anschluss ihres Nachmieters übernommen worden.

... und Internet gibt es bekanntlich nur in Deutschland, weshalb die Zustellung über ein PDF-Dokument an das Congstar-Formular natürlich ebenfalls unmöglich ist...

Insofern musste sie schon davon ausgehen das die Kündigung angekommen war...ihr nur nicht vor ihrer Auswanderung an ihre ehem. Deutsche Post Adresse bestätigt worden ist.

... und da sie auch nichts für ihre Auswanderung zu regeln hatte warf sie auch direkt das Handy weg oder konnte/wollte nicht rückfragen?

....und wenn man dann bei der nächsten Rechnung eine e.mail schreibt....dann hat man nicht wirklich etwas falsch gemacht

Doch, weil Congstar, wie ich als Ex-Kunde rein zufällig weiß, auf das Kontaktformular hinweist, das man anklicken kann. Über dies wird ein Ticket eröffnet und hier hat man auch die Möglichkeit, ein PDF-Dokument anzuhängen. Aber klar hat jeder auch die Wahl, sich das Leben unnötig schwer zu machen. Ich sehe in diesem Fall die Schuld nicht bei Congstar, wir sind alle denkende und mündige Menschen. Und wer auswandert sollte eigentlich besonders gut wissen, wie Verträge zu kündigen sind. Etwas abstrakt wirkt die Verärgerung auf mich, da es sich ja offenbar um einen monatlich kündbaren Vertrag gehandelt haben soll. Wo ist also das Problem, kündigt man eben nochmal formell und so, dass man weiß, dass sie auch ankommt.

Es gibt genügend Literatur im Netz zum Thema richtig kündigen, hier empfiehlt niemand die Versendung als nicht versichertes Schreiben. Das wird wohl auch Gründe haben.
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[3.1.1.1] chickolino1 antwortet auf DL7FOS
05.01.2017 20:38

einmal geändert am 05.01.2017 20:44
@DL7FOS

Viel spass mit deiner meinung......

Meine ist eine andere...und auch wenn ich nicht ein Aktenzeichen dazu sagen kann, weiss ich das ich es nicht nur einmal gelesen habe, das es ...in einzelfallentscheidungen... von Gerichten so anerkannt wurde....

Das ganze wie schon geschrieben mehrfach...mit Zeiten von mehreren Monaten dazwischen....Insofern wird es nicht ein Einzelfall gewesen sein über den mehrfach berichtet wurde.

Bleibe bei deiner methode...aber wundere dich nicht wenn du irgendwann mal von einem Mitarbeiter hörst....ja...da kam ein umschlag....mit einem leeren Blatt papier....was sollten wir damit denn machen....haben wir dann in den Drucker gesteckt als wir mal wieder was drucken wollten....war ja leer....

Aber natürlich kann man auch beide Methoden kombinieren....ein schreiben vor zeugen gemeinsam nach dem Lesen eincouvertieren, und im Anschluss gemeinsam zur Post bringen und als einschreiben mit Rückschein absenden,

...danach Dann noch die Kopie aufs Faxgeräte legen und eine faxabsendrbestätigung mit dem Text des Schreibens ausdrucken lassen....sofern das dein Faxgerät macht...ich habe keines mehr...aber sowas gibt's heutzutage...zu den Zeiten als ich noch ein Fax habe gab es das noch nicht.

Letztendlich dann noch nach 2 Tagen anrufen und nachfragen ob es angekommen ist.


Tja und dAnn alle 2 tage dasselbe schr einen nochmal zusenden...natürlich die kOmelette prozedur....bis irgenannt die schristliche kündigungsbestätigung da ist, weil daß unternehmen von deiner briefflut. Beeindruckt...oder auch genervt... ist.
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[3.1.1.1.1] DL7FOS antwortet auf chickolino1
05.01.2017 21:14
Sorry chickolino1, auf solch einen Blödsinn habe ich keine Lust zu reagieren. Aber so viel noch dazu:

1. Man kann jetzt rum spinnen, aber dass eine KÜndigung auf sicherem Wege besser sein könnte hat Deine Bekannte offenbar erfahren. Hättest Du ihr dazu geraten, hätte sie den Ärger mit Congstar vermutlich nicht gehabt.

2. In WDR 2 Quintessenz wurde im letzten November im Zuge von Kündigungen bei Kfz-Versicherungen ebenfalls darauf hingewiesen, diese per Einschreiben oder Fax zu versenden, da dies rechtssicher ist und man eben den Nachweis hat und dies nachhaltige Probleme vermeiden hilft. Offenbar steht Deine Meinung über derer von anerkannten Experten, dann ist das so. Dass sie unklug ist hast Du im Bekanntenkreis ja selbst erfahren und wie sagt der Volksmund: Dummheit schützt vor Strafe nicht.

3. Es mag Einzelfallentscheidungen geben und nochmal, ohne konkrete Benennung wenigstens einer Quellenangabe sollte man solche Äußerungen in öffentlichen Foren auch in Verantwortung den Lesern gegenüber nicht tätigen. Wie beschrieben führt eine Google-Suche von heute, 20:00 Uhr, nicht zur Bestätigung Deiner Auffassung. Das mag Dir schmecken oder nicht, ist aber leider Fakt. Und nochmal, es heißt ja nicht, dass ein Kündigungsschreiben als einfacher Brief nicht genügen würde. Es ist nur eben die denkbar schlechteste Methode.

4. Jedes Faxgerät spuckt ein Sendeprotokoll aus, ansonsten wäre das Faximile ein unsinniges System. Wenn es Deines nicht gemacht hat wäre ein Blick in die Bedienungsanleitung sicher hilfreich gewesen. Meine alten Faxbgeräte von vor 20 Jahren hatten ein Protokoll ungefragt ausgedruckt, was mich immer genervt hat. Beim T-Fax 301 ging das auf das Thermopapier, bei meinem T-Fax 360 ISDN an die Tinte. So programmierte ich es um, so dass das Protokoll wöchentlich ausgespuckt wurde. Es gibt oder gab auch öffentliche Faxgeräte, Berufstätige werden es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Arbeitsplatz vorfinden. Im Übrigen geht das auch ganz einfach über das Internet, auch hierüber berichtete Teltarif. Den Weg eine PDF-Datei über das Formular zu verschicken hast Du ja erfolgreich ignoriert, würde Deine Meinung auch nicht untermauern.

Last but not least: Wir leben in einem Rechtsstaat. Hier zählt nicht die Meinung, sondern das Gesetz und bestenfalls Urteile. Erfahrungswerte sollten ausreichen, eine Meinung auch mal zu verändern, diese Fähigkeit zeichnet denkende Menschen aus und fördert den Fortschritt. Dass Du Deine Kündigungen wohl aus Prinzip als einfachen Brief versenden wirst ist Deine Sache. Nur anzunehmen, man würde in einen Umschlag getarnt als Kündigungsschreiben irgendwas anderes reintun äußerst albern und beweist allerhöchstens einen gekränkten Stolz.
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[3.1.1.1.1.1] chickolino1 antwortet auf DL7FOS
05.01.2017 22:51
Benutzer DL7FOS schrieb:
Sorry chickolino1, auf solch einen Blödsinn habe ich keine Lust zu reagieren. Aber so viel noch dazu:

1. Man kann jetzt rum spinnen, aber dass eine KÜndigung auf sicherem Wege besser sein könnte hat Deine Bekannte offenbar erfahren. Hättest Du ihr dazu geraten, hätte sie den Ärger mit Congstar vermutlich nicht gehabt.

Ich habe niemand etwas geraten. Lediglich geschrieben von einem fall dersichtlich in meinem Bekanntenkreis so vor einiger zeit ereignet hat.

Meineseits ist alles zu deiner Meinung gesagt. .

Daher nochmal, vielspass mit deiner meinung. ..


2. In WDR 2 Quintessenz wurde im letzten November im Zuge von Kündigungen bei Kfz-Versicherungen ebenfalls darauf hingewiesen, diese per Einschreiben oder Fax zu versenden, da dies rechtssicher ist und man eben den Nachweis hat und dies nachhaltige Probleme vermeiden hilft. Offenbar steht Deine Meinung über derer von anerkannten Experten, dann ist das so. Dass sie unklug ist hast Du im Bekanntenkreis ja selbst erfahren und wie sagt der Volksmund: Dummheit schützt vor Strafe nicht.


Hat denn deine Experten mal jemand dazu befragt, was sie machen würden, wenn ihr einschreiben zugestellt wurde und dann im Rahmen des Gerichtsverfahrens über deine kündigung vonder Gegenseite behauptet wird, das nur ein leeres Blatt Papier in dem eins hreibeumschlag war...?

Wenn nicht...frage doch mal die wdr.Redaktion dazu...

3. Es mag Einzelfallentscheidungen geben und nochmal, ohne konkrete Benennung wenigstens einer Quellenangabe sollte man solche Äußerungen in öffentlichen Foren auch in Verantwortung den Lesern gegenüber nicht tätigen. Wie beschrieben führt eine Google-Suche von heute, 20:00 Uhr, nicht zur Bestätigung Deiner Auffassung. Das mag Dir schmecken oder nicht, ist aber leider Fakt. Und nochmal, es heißt ja nicht, dass ein Kündigungsschreiben als einfacher Brief nicht genügen würde. Es ist nur eben die denkbar schlechteste Methode.


Viel spass beimweitersuchen....

4. Jedes Faxgerät spuckt ein Sendeprotokoll aus, ansonsten wäre das Faximile ein unsinniges System. Wenn es Deines nicht gemacht hat wäre ein Blick in die Bedienungsanleitung sicher hilfreich gewesen. Meine alten Faxbgeräte von vor 20 Jahren hatten ein Protokoll ungefragt ausgedruckt, was mich immer genervt hat. Beim T-Fax 301 ging das auf das Thermopapier, bei meinem T-Fax 360 ISDN an die Tinte. So programmierte ich es um, so dass das Protokoll wöchentlich ausgespuckt wurde. Es gibt oder gab auch öffentliche Faxgeräte, Berufstätige werden es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Arbeitsplatz vorfinden. Im Übrigen geht das auch ganz einfach über das Internet, auch hierüber berichtete Teltarif. Den Weg eine PDF-Datei über das Formular zu verschicken hast Du ja erfolgreich ignoriert, würde Deine Meinung auch nicht untermauern.


Genauer lesen schadet nicht...

Ich schrieb voneinander faxbestätigung die den Text des gesendeten faxen mit auf die Bestätigung druckt....

Normal...am soundsovielten wurde um die die uhrzeitein Fax zu deren der Nummer gsandt...das konnte mein aer Faxgerät das auch schon aufs thermopapier drucken....
Last but not least: Wir leben in einem Rechtsstaat. Hier zählt nicht die Meinung, sondern das Gesetz und bestenfalls Urteile. Erfahrungswerte sollten ausreichen, eine Meinung auch mal zu verändern, diese Fähigkeit zeichnet denkende Menschen aus und fördert den Fortschritt. Dass Du Deine Kündigungen wohl aus Prinzip als einfachen Brief versenden wirst ist Deine Sache.

Nochmal....nicht ich....besser nochmal lesen bevor du Kommentare verfasst...

Nur anzunehmen, man würde in einen Umschlag getarnt als Kündigungsschreiben irgendwas anderes reintun äußerst albern und beweist allerhöchstens einen gekränkten Stolz.

Ist aber nunmal nicht abwegig...kann jaggf.auch der Antrag auf einen neuen Anschluss sein...den jemand per einschreiben sendet

Oder aber bei Congstar kommt ein einschreiben an....das eine kündigung enthällt aber nicht für congstar sondern für premiere tv...und dort die für congstar..

Auch dAnn hat congstar keine wirksame Willenserklärung zur Kündigung des congstar Anschlusses erhalten....obwohl du ein einschreiben mit rükchin abgesandt hast und denrückschein bekommen hast.

Es gibt viele Möglichkeiten. ..ein leeres Blatt ist nur eine davon..