Benutzer chickolino1 schrieb:
Ein grosses Unternehmen bekommt man leichter, wenn man früher reagiert.....
Die einzugsermächtigung zurückzieht....ggf. Abbuchungen danach zurückbuchen lässt. Denn dann muss das Unternehmen ja jedes mal eine Rechnung senden und bekommt jedes mal die Anteort...Nein
Das würde ich in keinem Falle machen. Wenn im Vertrag eine Zahlung per Lastschrift vereinbart wurde wird in diesem Falle der Kunde vertragsbrüchig und das Unternehmen ist im Vorteil und kann entsprechende Verzugs- und Verwaltungskosten auferlegen. Man darf in diesem Falle nicht vergessen, dass die Kundin ja einen Vertrag unterschrieben hat, ergo könnte man sich auch fragen, warum sie nicht bereits wenige Monate danach gemeldet hat, dass ihr Anschluss nicht bereitgestellt wurde. Krankheit ist natürlich ein Argument, aber man könnte sich jetzt im Umkehrschluss fragen, ob ein Komapatient die Kosten seines zeitweilig ungenutzten Mobilfunkvertrages rückerstatten lassen könnte, weil er offensichtlich für einige Zeit diesen nicht nutzen konnte. Und ich denke, dass hier der Kunde keine Chance hat. In diesem Falle sehe ich das einzige Versäumnis der Kundin, dass sie UM nicht auf Erfüllung verklagt hat. Aber es sollte bei einem ordentlichen Unternehmen auch dokumentiert sein, in welcher Wohnung sich eine Dose befindet und wann ein Vertrag erstmals genutzt wurde. Eigentlich wissen die doch um die Anschaltprobleme ihres wirren Netzes, warum setzt man nicht den Vertragsstart auf die erste Nutzung? Bei der Telekom beginnt der Vertrag ab dem Schaltungszeitpunkt zu laufen. Das heißt, ein Techniker gibt sein Okay. Für UM offenbar zu teuer oder unnötig und ab diesem Punkt könnte die Kundin einwirken.
es gibt keinen Anschluss.
Aber das war der Kundin doch bekannt und offenbar auch, dass die Mieterin darunter die Techniker nicht in die Wohnung lässt. Also wusste das auch UM, wozu dann noch ein Bescheid des Vermieters?
Doch Congstar bucht weiterhin ab....auf Nachfrage wird behauptet das bei Congstar keine Kündigung angekommen wäre...obwohl die vor zeugen einkouvertiert und zum Briefkasten der deutschen Post gebracht worden war...
Ganz ehrlich, es gehört zum Allgemeinverständnis und liest sich auch in den AGBs der Anbieter, wie eine Kündigung zu erfolgen hat. Dass Zeugen bei einem einkuvertierten Brief wertlos sind sollte jedem klar sein. Dafür gibt es Einschreiben, notfalls mit Rückantwort oder Faxgeräte. Wenn der Kunde einfach einen Brief in den Kasten schmeißt hat er keinen Nachweis und er hat nachzuweisen, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist und er seine Willenserklärung abgegeben hat. Ich weiß nicht, wie die technischen Abläufe sind. Vermutlich reicht es für o2, eine Kopie der Kündigung zu erhalten um die Telekom mit dem Umschalten zu beauftragen. Nur der DSL-wechsel und die Vertragskündigung sind zwei vollkommen unabhängige Vorgänge. Wenn der Kunde ohne Kenntnis vom Netzbetreiber zur Abschaltung durch einen Dritten einwilligt, hat er zunächst mal die Folgen zu tragen. Das hat also mit dem hier beschriebenen Fall wenig gemeinsam und ändert auch nichts daran, dass Congstar in der Tat ein seltsamer Verein ist.
Ich frage mich wirklich....kann Congstar wirklich 2 Monate keine Leistung erbringen , dem abschneiden der congstar.Leitug zustimmen damit diese von o2 genutzt werden kann, wenn dort keine Kündigung vorliegt ?
Die Frage ist, wie die technischen Abläufe sind und ob Congstar in diesem Falle zustimmen muss oder es für o2 ausreicht, der Telekom als Netzbetreiber die Kündigung als Referenz vorzulegen. Ich kann auch nicht ganz verstehen, warum man bei einer KÜndigung nicht zeitnah mal rückfragt, wenn keine Bestätigung kommt, die man tunlichst erbeten sollte. Für mich ist ein Vertrag ohne eine Bestätigung des Netzbetreibers nicht gekündigt, unabhängig davon ob er genutzt werden kann. Ich hatte ein ähnliches Theater mal mit 1&1, die nicht im Stande waren, einen Umzug zu realisieren bzw. überhaupt zu bemerken. Bei der Hotline informierte man mich damals, es reiche aus, wenn ich die Vertragsdaten ändere und das wäre okay. Ich wunderte mich und rief erneut an, selbe Aussage eines Kollegen. Die Überraschung kam dann, als der Telekom-Mitarbeiter Telefon, aber kein DSL anschließen wollte. Für DSL habe er keinen Auftrag hieß es. Und obwohl die Telekom dann entsprechend in der alten Wohnung den Anschluss stillgelegt hat war das für 1&1 kein Anlass zu handeln. Man erklärte mir, dass diese Punkte voneinander getrennt wären und ich hätte über den Umzug informieren müssen. 1&1 erhielt im Folgenden von mir böse Briefe und meine Entscheidung, mit diesem Verein künftig nicht mehr zusammen zu arbeiten, zumal ich davon ausgehen muss, dass die Aussagen der Mitarbeiter stimmen würden. Nun gut, man entließ mich aus Kulanz aus dem Vertrag vorzeitig. Ich muss noch anfügen, dass ich auf DSL beruflich angewiesen war. Ich weiß aber nicht mehr, wie lange 1&1 dann mit der Anschaltung schlussendlich gebraucht hat. Waren glaube ich zwei Monate oder so, die Übergangszeit nutzte ich mit T-ONline-by-call und vielleicht war auch die anvisierte Kostenerstattung für 1&1 ein Grund, mich lieber als unbequemen Kunden zu entlassen.
Nur bei NUR 2 stritifen Monaten und mittlerweile 6 schreiben an congstar. .. verbunden mit Auswanderung und dem dadurch längeren postweg....wurde dann wohl irgendwann ...aufgegeben...
Ich hätte da keinen Zirkus gemacht und die Kündigung einfach nachgereicht. Bei monatlicher Kündigung dürfte der Schaden ja nicht so groß sein. Zudem, wenn man das Konto ohnehin auflöst und das Land verlässt, dürfte das für einen Konzern auch unwirtschaftlich sein, ein Inkassounternehmen mit der Einforderung der nicht gezahlten Beträge zu beauftragen, die Erfolgsaussichten dürften doch sehr gering sein. Der wirtschaftliche Schaden für den Kunden aber auch, da darf man doch dankbar für monatlich kündbare Verträge sein. Was wäre gewesen, wenn der Vertrag zwei Jahre gedauert hätte, da wäre der Kunde vorzeitig gar nicht raus gekommen, die Sache mit den unvorhersehbaren Umständen klappt ja wohl auch nicht immer.
Eine Erstattung seitens congstar gab es jedenfalls dort auch nicht.
... was ich in diesem Fall aber auch nachvollziehen kann. Ich bin als Kunde einzig und alleine in der Nachweispflicht, dass meine KÜndigung zugeht. Da reichen Zeugen nicht aus die sehen, dass ich was in den Briefkasten einwerfe, das muss schon nachvollziehbar an den Versender übergeben werden. Denn bei einem Einschreiben kannst Du den Brief verfolgen und hast einen Nachweis, dass dieser zugestellt wurde. Ohne hast Du nichts in der Hand, nicht mal mehr die Kündigung - das ist einfach so und sollte jeder wissen.
Gut finde ich das übrigens auch nicht. Seit 15 Jahren plädiere ich für eine gesetzliche Festlegung die Unternehmen verpflichtet, Kündigungen auf demselben Weg akzeptieren zu müssen wie den eigentlichen Vertragsabschluss. Da ist man ja inzwischen ein Stück näher gekommen. Für mich ist es ein Unding, dass ich im Netz mit ein paar Klicks einen Vertrag abschließen kann, den ich dann schriftlich und unter sonstigen Schutzvorkehrungen nur kündigen soll. 1&1 war hier übrigens sehr fantasievoll, die bei ihrem Kündigungssystem als Begründung anführten, dass man ja verhindern müsse, dass nicht jemand Drittes unwissentlich meinen Vertrag kündigen kann. Und auch die bedienen gerne neue Kunden nach nur wenigen Klicks. Paradox ist dann, wie viel Papierkram man dann im Fachhandel auszufüllen hat.