Benutzer flyer213 schrieb:
Doch sehr viele Verträge und BGB ist BGB ob Miet- oder Vertragsrecht und ich lasse es immer darauf ankommen, entweder kündigt der Anbieter mir, oder ich wg. einseitiger Vertragänderung. Es hat immer funktioniert. Bei Strom- und Gasanbietern gern eine Masche in langenTexten die Preiserhöhung zu verstecken, aber es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass bei den Gasanbieter die Erhöhungen für unwirksam erklärt worden sind.
Deshalb, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, viele AGBen sind schon "hingerichtet" worden.
Nur Mut.
Sicherlich sind viele Klauseln in AGBs unzulässig. Ich würde bei Veränderungen zu meinen Ungunsten auch immer da widersprechen. Dann hat der Anbieter die Wahl mich zu kündigen oder zähneknirschend mich weiter als Kunden zu den bisherigen Bedingungen zu haben. Bei Kündigung kann ich immer noch einlenken.
Hier sind wir aber bei "stillschweigenden Änderungen", also der Vertrag oder die AGB laufen in veränderter Form weiter, wenn man nicht widerspricht. Daran nachträglich nach Ablauf der Widerspruchsfrist etwas zu ändern, ist ziemlich aussichtslos. Man kann versuchen zu argumentieren, man hätte den Bescheid überhaupt nicht erhalten etc. Aber nach Kenntnisnahme und nicht-Widerspruch gilt der als angenommen.
Die Anbieter setzen auch sehr viel darauf, dass dies nicht nachträglich verändert wird. Da kommst du auch nicht raus. Mir hat mal ein Banker das so erklärt, nach Verkauf der Citibank zur Targobank haben sie praktisch alle Änderungen mit "stillschweigender Zustimmung" peu a peu durchgeführt. Sicher fragwürdig. Aber ein Eingeständnis ihrerseits mir gegenüber oder nur Kulanz bei einem nunmehr schlechteren Kontomodell hätte eine Kettenreaktion anderer Nutzer zur Folge, was für sie einen Millionenschaden bedeute. Dies würden sie in eine juristische Auseinandersetzung mit mir vorher stecken. So wären etwa meine Chancen. Denn es ist juristisch eine Grauzone, wann noch "stillschweigende Zustimmung" möglich ist und wann ich aktiv einer Änderung zustimmen muss, damit sie wirksam wird.
Kurzum deine Taktik wäre ja Drillischs Erhöhung einfach zu ignorieren und dann einfach die Mehrkosten nicht zu zahlen. Das wird aber nicht aufgehen. Du kannst widersprechen und wirst ggf. gekündigt. Bei Abbuchung wird dir ansonsten einfach ein paar € mehr abgebucht werden. Da kannst du dann gegen die Abbuchung widersprechen, rückbuchen usw. Aber am Schluss hast du da nur sehr viel Ärger mit ungewissen Ausgang um sehr kleine Beträge.
Es ist einfach ein Unterschied vom Aufwand-Nutzen, ob man z.B. bei einem Fitnesstudio einmal ein Fax mit Widerspruch gegen eine Preiserhöhung schickt und danach mit gleicher Leistung dauerhaft weniger im Monat als der Rest der Mitglieder zahlt, oder mit Drillisch praktisch gleich im Folgemonat über 1-2€ mehr in eine Zahlungsauseinandersetzung gerät, weil man der Änderung ja nicht aktiv zugestimmt habe. Ich habe trotz Fitnessstudio nur Kräfte für Variante 1.