Thread
Menü

Irreführende Überschrift


19.05.2017 15:51 - Gestartet von Tom_Richter
Von der Abschaffung der papierenen Fahrkarte ist - noch - nicht die Rede. Nur von einem zusätzlichen Angebot.

Was mich an diesem Angebot stört: Beim Papierticket habe ich einen Beweis dafür, dass ich im Besitz eines Tickets bin.

Beim Handyticket habe ich ein Problem, wenn der Kontrolleur behauptet, mein Handy sei ungültig - wie soll ich ihm, der Polizei der dem Richter das Gegenteil beweisen?

Natürlich sind Lösungen denkbar, die das Verfahren für beide Seiten sicher machen. Aber die sind mit Kosten verbunden, die die Bahn tragen müsste - da ist es doch billiger, den Kunden im Regen stehen zu lassen.
Menü
[1] helmut-wk antwortet auf Tom_Richter
29.05.2017 21:12
Benutzer Tom_Richter schrieb:
Von der Abschaffung der papierenen Fahrkarte ist - noch - nicht die Rede. Nur von einem zusätzlichen Angebot.

Oh, dann habe ich gerade eine völlig überflüssigen Kommentar abgegeben ...

Was mich an diesem Angebot stört: Beim Papierticket habe ich einen Beweis dafür, dass ich im Besitz eines Tickets bin.

Beim Handyticket habe ich ein Problem, wenn der Kontrolleur behauptet, mein Handy sei ungültig - wie soll ich ihm, der Polizei der dem Richter das Gegenteil beweisen?

Du hat eine elektronische Bestätigung auf deinem Händy. Wenn die Bahn nicht vorsätzlich betrügt, sollte die als Beweis reichen. Spätestens vor Gericht, im Normalfall schon beim Kontrolleur.

Natürlich kann in seltenen Fällen was schief gehen - Daten korrupt und Bestätigung wertlos. Ist dann so wie Papier-Ticket verloren - soll ja auch vorkommen. ;-)

Und natürlich wär es auch ungünstig, sich das Händy klauen zu lassen. Dann hilft nur noch eine Sicherungskopie auf einem anderen Gerät -aber das sollte nicht mobil sein, sonst fährt am Ende jemand anders mit deinem Ticket ;)

Langer Rede kurzer Sinn: die Risiken halten sich in Grenzen - und wenn die Bahn nicht totalen Mist baut, sind die mit den Risiken bei Papiertickets vergleichbar.
Menü
[1.1] Tom_Richter antwortet auf helmut-wk
31.05.2017 11:28
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer Tom_Richter schrieb:
Beim Handyticket habe ich ein Problem, wenn der Kontrolleur behauptet, mein Handy sei ungültig - wie soll ich ihm, der Polizei der dem Richter das Gegenteil beweisen?
Du hat eine elektronische Bestätigung auf deinem Händy. Wenn die Bahn nicht vorsätzlich betrügt, sollte die als Beweis reichen. Spätestens vor Gericht, im Normalfall schon beim Kontrolleur.

Eine von der Bahn digital signierte Bestätigung wäre ein Beweis. Ist aber meines Wissens nicht vorgesehen.
Ich denke nicht an vorsätzlichen Betrug, nur an abgestürzte Rechner. Sowas kommt häufiger vor als dass ein Hund Papiertickets frisst.


Ist dann so wie Papier-Ticket verloren - soll ja auch vorkommen. ;-)

Ein verlorenes Papierticket bemerke ich vor Fahrtantritt - kostet zehn Euro für ein neues.
Die Ungültigkeit des elektronischen Tickets fällt bei der Kontrolle auf - macht mindestens 60 Euro. Und wenn die angebliche Ungültigkeit auf einem Fehler der Bahn beruht, liegt die Beweislast bei mir - beim Papier ist es umgekehrt.
Menü
[1.1.1] helmut-wk antwortet auf Tom_Richter
07.06.2017 11:43
Benutzer Tom_Richter schrieb:
Benutzer helmut-wk schrieb:
Du hat eine elektronische Bestätigung auf deinem Händy. Wenn die Bahn nicht vorsätzlich betrügt, sollte die als Beweis reichen. Spätestens vor Gericht, im Normalfall schon beim Kontrolleur.

Eine von der Bahn digital signierte Bestätigung wäre ein Beweis. Ist aber meines Wissens nicht vorgesehen.

Oh, das ist echt schlecht.

Ich denke nicht an vorsätzlichen Betrug, nur an abgestürzte Rechner.

Die Bahn muss Betrug ausschließen. Du weißt, dass du ehrlich bist, der Kontrolleur zunächst mal nicht ;-)

Ist dann so wie Papier-Ticket verloren - soll ja auch vorkommen. ;-)

Ein verlorenes Papierticket bemerke ich vor Fahrtantritt -

Tickets können auch während der fahrt verloren gehen. Aber wenn dir das garantiert niemals passiert, freu dich.

Die Ungültigkeit des elektronischen Tickets fällt bei der Kontrolle auf - macht mindestens 60 Euro. Und wenn die angebliche Ungültigkeit auf einem Fehler der Bahn beruht, liegt die Beweislast bei mir - beim Papier ist es umgekehrt.

Tja, da würde eine kryptographische Signatur helfen, aber wenn die nicht vorgesehen ist ...