Benutzer Tom_Richter schrieb:
Benutzer helmut-wk schrieb:
Du hat eine elektronische Bestätigung auf deinem Händy. Wenn die Bahn nicht vorsätzlich betrügt, sollte die als Beweis reichen. Spätestens vor Gericht, im Normalfall schon beim Kontrolleur.
Eine von der Bahn digital signierte Bestätigung wäre ein Beweis. Ist aber meines Wissens nicht vorgesehen.
Oh, das ist echt schlecht.
Ich denke nicht an vorsätzlichen Betrug, nur an abgestürzte Rechner.
Die Bahn muss Betrug ausschließen. Du weißt, dass du ehrlich bist, der Kontrolleur zunächst mal nicht ;-)
Ist dann so wie Papier-Ticket verloren - soll ja auch vorkommen. ;-)
Ein verlorenes Papierticket bemerke ich vor Fahrtantritt -
Tickets können auch während der fahrt verloren gehen. Aber wenn dir das garantiert niemals passiert, freu dich.
Die Ungültigkeit des elektronischen Tickets fällt bei der Kontrolle auf - macht mindestens 60 Euro. Und wenn die angebliche Ungültigkeit auf einem Fehler der Bahn beruht, liegt die Beweislast bei mir - beim Papier ist es umgekehrt.
Tja, da würde eine kryptographische Signatur helfen, aber wenn die nicht vorgesehen ist ...