Video- und Musikdienste gleichbehandeln
23.10.2017 18:51 - Gestartet von RustyRichie
Laut Bundesnetzagentur darf die Telekom nicht zwischen Musik- und Videostream unterscheiden, aber eine Unterscheidung zwischen Videostream von "Anbieter A" (teilnehmend) und "Anbieter B" (nicht teilnehmend) ist zulässig?
Und eine Unterscheidung zwischen Videotelefonie und Videostream ist auch zulässig?