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Video- und Musikdienste gleich­behandeln


23.10.2017 18:51 - Gestartet von RustyRichie
Laut Bundes­netz­agentur darf die Telekom nicht zwischen Musik- und Videostream unterscheiden, aber eine Unterscheidung zwischen Videostream von "Anbieter A" (teilnehmend) und "Anbieter B" (nicht teilnehmend) ist zulässig?
Und eine Unterscheidung zwischen Videotelefonie und Videostream ist auch zulässig?