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Augenwischerei


27.03.2018 22:50 - Gestartet von maurice1332002
2x geändert, zuletzt am 27.03.2018 22:51
Diese vorzeitige Vertragsverlängerung hat im Grunde keinen Einfluss auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages. Also ein 24Mo. Vertrag, den man zu welchem Zeitpunkt auch immer, einmalig verlängert läuft dennoch mindestens 48 Monate.
Der Vorteil einer früheren Inanspruchnahme eines subventionierten Handys besteht nur bei der ersten Verlängerung. Beispiel: Im Januar 2018 Vertrag abschließen, nach 16 Monaten (also im April 2019) verlängern, Vertrag läuft dann bis Januar 2022. Kann aus heutiger Sicht wieder 8 Monate vor Ablauf verlängert werden. Das ist im April 2021, also genau 24 Monate nach der ersten Verlängerung.
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[1] figueretas antwortet auf maurice1332002
28.03.2018 05:22
Bei o2 wäre ich höchst vorsichtig.

Vodafone z.b. erlässt die restliche Vertragslaufzeit bei einer Verlängerung nach 18 Monaten.

Wenn die restliche Vertragslaufzeit nicht erlassen wird, ist man nach absehbarer Zeit für einige Jahre an den Anbieter gebunden und zahlt für ein "subventioniertes" Smartphone mehrere tausend Euro.
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[2] HundS antwortet auf maurice1332002
28.03.2018 08:31
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Diese vorzeitige Vertragsverlängerung hat im Grunde keinen Einfluss auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages. Also ein 24Mo. Vertrag, den man zu welchem Zeitpunkt auch immer, einmalig verlängert läuft dennoch mindestens 48 Monate.
(...)

Dies würde jedoch m.M.n. u. U. gegen § 309 (9) a BGB verstoßen.
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[2.1] elpasa antwortet auf HundS
28.03.2018 12:26

Dies würde jedoch m.M.n. u. U. gegen § 309 (9) a BGB verstoßen.

Der Vertrag läuft ab Verlängerung 24 Monate. Alles andere würde gegen geltendes Recht verstoßen! Ich kenne zwar den Paragraphen nicht, aber ich stimme Ihnen zu
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[3] Cooperius antwortet auf maurice1332002
28.03.2018 09:26
Das ist so nicht korrekt:
Nach aktueller Rechtssprechung darf ein Vertrag keine Laufzeit von mehr als 24 Monaten haben. Bei einer vorzeitigen Verlängerung werde nicht einfach weitere 24 Monate angehängt, sondern der Vertrag hat 24 Monate Laufzeit AB Verlängerung. Die eigentliche Restlaufzeit (laut Artikel bei o2 aktuell bis zu 8 Monate) entfällt also. Der Kunde hat also durchaus einen Vorteil.
Zu beachen ist allerdings, dass die von o2 angebotenen Geräte meist über Ratenverträge ("My Handy") angeboten werden, welche immer eine Laufzeit von 24 Monaten haben. Bei einer vorgezogenen Verlängerung zahlt man dann ggf. für einen gewissen Zeitraum für zwei Geräte parallel die Raten.
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[4] Mister79 antwortet auf maurice1332002
29.03.2018 18:56
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Diese vorzeitige Vertragsverlängerung hat im Grunde keinen Einfluss auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages.

Und ob, den O2 hat genau das was du ansprichst schon lange nicht mehr. Die Restlaufzeit entfällt bei der Verlängerung. Also sparst du dir 8 Monate... Der Vertrag beginnt mit 24 Monaten ab Verlängerung.

Da gibt es kein wenn und aber und auch kein Faber, so ist es und so kann es nachgelesen werden.

Unabhängig davon, dass ist bei O2 nicht erst seit gestern so. Lediglich die 8 Monate scheinen neu zu sein aber das verlängern ohne Restlaufzeit gibt es dort schon seit 2017.
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[4.1] Oetker antwortet auf Mister79
30.03.2018 13:20
Benutzer Mister79 schrieb:
Benutzer maurice1332002 schrieb:

Unabhängig davon, dass ist bei O2 nicht erst seit gestern so. Lediglich die 8 Monate scheinen neu zu sein aber das verlängern ohne Restlaufzeit gibt es dort schon seit 2017.

Naja, das ist ja noch nicht lange. Mein im Oktober 2016 verlängerter Vertrag läuft auch noch bis Dezember 2018, also 27 Monate Laufzeit.
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[4.1.1] helmut-wk antwortet auf Oetker
05.04.2018 04:42
Benutzer Oetker schrieb:
Benutzer Mister79 schrieb:
Benutzer maurice1332002 schrieb:

Unabhängig davon, dass ist bei O2 nicht erst seit gestern so. Lediglich die 8 Monate scheinen neu zu sein aber das verlängern ohne Restlaufzeit gibt es dort schon seit 2017.

Naja, das ist ja noch nicht lange. Mein im Oktober 2016 verlängerter Vertrag läuft auch noch bis Dezember 2018, also 27 Monate Laufzeit.

Da das rechtswidrig ist, musst du das nicht hinnehmen. Dein Vertrag darf nur bis Oktober 2018 laufen.

Allenfalls könnte o2 argumentieren, dass du die Verlängerung bis Dezember akzeptiert hast, weil du ihr nicht widersprochen hast blablabla ... ob das ne gerichtsfeste Argumentation ist, kann dir vermutlich nur ein Jurist beantworten.
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[4.1.1.1] Ana antwortet auf helmut-wk
05.04.2018 10:34

2x geändert, zuletzt am 05.04.2018 10:44
Das ist mit meinem Vertrag von 2016 auch so. Beendigungszeitpunkt Oktober. Ich habe im August ein Rückholangebot angenommen und der Vertrag endet jetzt trotzdem erst im Oktober 2018.

Dazu kommt: ab August wurde mir ein monatl Rabatt auf die Grundgebühr gewährt. Blind bin ich von ausgegangen, daß dieser dann auch bis Oktober 2018 gilt. Pustekuchen. Ab August geht der Rabatt 24 Monate bis August 2018, wobei die reguläre Mindestvertragslaufzeit des Rückholangebots komischerweise erst ab Oktober für 24 Monate begonnen werden konnte. D.h., ich zahle jetzt 2 Monate den vollen Preis (anstatt 7.50 EUR-> 29,99). Das hatte ich in der Auftragsbestätigung einfach überlesen.

Hätte ich noch eher beim Rückholangebot zugeschlagen, wäre ich jetzt noch blöder dran.

Wo kann man denn nachlesen, daß es rechtswidrig ist wenn die Restlaufzeit bei Verlängerung nicht verfällt?
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[4.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf Ana
05.04.2018 13:27
Benutzer Ana schrieb:
Wo kann man denn nachlesen, daß es rechtswidrig ist wenn die Restlaufzeit bei Verlängerung nicht verfällt?

Im Kommentar von Cooperius, 28.03.2018 09:26 ;-)

Ich bin davon ausgegangen, dass er weiß, was er da so selbstbewusst geschrieben hat. Wenn er sich nicht meldet, um auf deine Frage zu antworten, kannst du ihm ja per teltarif-Funktion ne Mäil schicken ...
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[4.1.1.1.1.1] Ana antwortet auf helmut-wk
05.04.2018 13:36
Ok :)
Bei mir handelte es sich übrigens um einen Vertrag ohne Handy, nur so als Info nebenbei.
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[4.1.1.1.2] sushiverweigerer antwortet auf Ana
06.04.2018 16:41
Benutzer Ana schrieb:

Wo kann man denn nachlesen, daß es rechtswidrig ist wenn die Restlaufzeit bei Verlängerung nicht verfällt?

§309 Nr. 9a BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/mobilfunkvertrag/
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[4.1.1.2] Oetker antwortet auf helmut-wk
04.05.2018 09:23
Benutzer helmut-wk schrieb:


Da das rechtswidrig ist, musst du das nicht hinnehmen. Dein Vertrag darf nur bis Oktober 2018 laufen.

Allenfalls könnte o2 argumentieren, dass du die Verlängerung bis Dezember akzeptiert hast, weil du ihr nicht widersprochen hast blablabla ... ob das ne gerichtsfeste Argumentation ist, kann dir vermutlich nur ein Jurist beantworten.

o2 hat das in der Vergangenheit so gehandhabt, dass der Tarifwechsel zwar sofort wirksam wurde, die Verlängerung allerdings erst zum Ende des ursprünglichen Vertrages. Somit hat man erst seine Restlaufzeit abgesessen und danach haben die neuen 24 Monate gegriffen. Das war natürlich sehr ungünstig, wenn zusätzlich ein Rabatt für 24 Monate vereinbart wurde, denn der Rabatt galt dann auch ab sofort und alles, was über die 24 Monate hinausging, war dann nicht rabattiert.

Keine Ahnung, ob das rechtlich OK war. Ich habe nur wieder vorzeitig verlängert, dabei wurde jetzt aber die restliche Laufzeit (knapp 7 Monate) vollständig gestrichen. Mein neuer Vertrag (der auch nur noch die Hälfte kostet) gilt ab heute genau 24 Monate und ist für diese Zeit auch rabattiert.