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Rundfunkbeitrag


15.12.2018 21:28 - Gestartet von Leidender
Ich bin gottfroh und dankbar für unser öffentlich rechtliches System und ich zahle gerne 17,50. Dafür bekomme ich kein vergleichbares Angebot. Insbesondere die Themen Kultur, Politik und Gesellschaft kommen bei den ganzen Unterschichtssendern viel zu kurz. Meinetwegen könnte z.B. der Deutschlandfunk noch ein viertes und fünftes Programm aufmachen.
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[1] baerlihome antwortet auf Leidender
16.12.2018 05:53
Benutzer Leidender schrieb:
Ich bin gottfroh und dankbar für unser öffentlich rechtliches System und ich zahle gerne 17,50. Dafür bekomme ich kein vergleichbares Angebot. Insbesondere die Themen Kultur, Politik und Gesellschaft kommen bei den ganzen Unterschichtssendern viel zu kurz. Meinetwegen könnte z.B. der Deutschlandfunk noch ein viertes und fünftes Programm aufmachen.

Ich stimme Ihnen im Großen und Ganzen zu. Öffentl.-rechtl. Fernsehen und Radio schließt aktuell viele Lücken im Bereich Kultur und Bildung welche die Privaten nur schlecht im Stande sind zu füllen, da hier im Land der Dichter und Denker die Einschaltquoten zu niedrig wären. Daher bin ich gern bereit meinen Obolus dafür zu entrichten.
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[2] berndpfe antwortet auf Leidender
28.12.2018 11:54
Benutzer Leidender schrieb:
Ich bin gottfroh und dankbar für unser öffentlich rechtliches System und ich zahle gerne 17,50. Dafür bekomme ich kein vergleichbares Angebot. Insbesondere die Themen Kultur, Politik und Gesellschaft kommen bei den ganzen Unterschichtssendern viel zu kurz. Meinetwegen könnte z.B. der Deutschlandfunk noch ein viertes und fünftes Programm aufmachen.

Es ist immer interessant zu sehen daß selbst nach diesem Urteil es immer dieselben sind die meinen sich immer noch im Recht zu sehen mit ihrer Ablehnung der Rundfunkbeiträge. Nur leider ist das jetzt sinnlos.
Man kann sie gedanklich und per Wunschdenken weiterhin ablehnen. Aber zahlen muss man leider doch - dies ist die Realität.
Das Urteil bestätigt auch die Durchführung noch sämtlicher offener (nach Klärung der individuellen Beitragspflcht allerdings) Mahn- und Vollzugsverfahren.
Wer also bisher nicht zahlen musste weil noch auf das Urteil gewartet wurde bspw, der wird nun spätestens Post erhalten. Vom zuständigen Mahngericht.
d.h. Zahlen oder der-mit-dem-Kuckuck kommt, oder man geht hin und Eidensstattliche oder man erhält einen auch einen sogenannten "PfÜB".

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[2.1] x-user antwortet auf berndpfe
28.12.2018 12:40
Benutzer berndpfe schrieb:

Es ist immer interessant zu sehen daß selbst nach diesem Urteil es immer dieselben sind die meinen sich immer noch im Recht zu sehen mit ihrer Ablehnung der Rundfunkbeiträge. Nur leider ist das jetzt sinnlos.
Man kann sie gedanklich und per Wunschdenken weiterhin ablehnen. Aber zahlen muss man leider doch - dies ist die Realität.

Es wird ein riesiger (teilweise alter) Beamtenapparat mitfinanziert, schon deshalb ist es keine "Abgabe" (einst sogar freiwillig)... vielmehr eine Sondersteuer.