Urteil

EuGH-Urteil: Deutscher Rund­funk­beitrag ist recht­mäßig

Erneut haben Gegner des Rundfunkbeitrags eine juristische Schlappe erlitten. Der deutsche Rundfunkbeitrag ist konform mit dem EU-Recht, urteilten Richter am Europäischen Gerichtshof.
Von / dpa

EuGH sieht Rundfunkbeitrag rechtmäßig EuGH sieht Rundfunkbeitrag rechtmäßig
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Man kann es drehen und wenden, wie man will. Der 2013 einge­führte Rund­funk­bei­trag ist rech­tens. Erneut haben Gegner der Abgabe eine juris­ti­sche Schlappe hinnehmen müssen, diesmal auf euro­päi­scher Ebene. Der deut­sche Rund­funk­bei­trag ist konform mit dem EU-Recht, urteilten Richter am Euro­päi­schen Gerichtshof (EuGH) am heutigen Donnerstag. Der Beitrag stelle demzu­folge keine uner­laubte staat­liche Beihilfe dar, hieß es.

Bei dem Urteil ging es um die Verein­bar­keit des Rund­funk­bei­trags mit dem EU-Beihil­fe­recht, das den fairen Wett­be­werb im EU-Binnen­markt gewähr­leisten soll. Die Frage­stel­lung stand im Raum, nachdem die Rund­funk­ge­bühr im Jahr 2013 umge­stellt worden war. Sie hieß fortan Rund­funk­bei­trag und wird seitdem pro Wohnung erhoben, nicht mehr wie zuvor pro Empfangs­gerät. Den Beitrag müssen seither auch haus­halte bezahlen, die gar kein Fernseh- oder Radio­gerät besitzen.

Beitrags­gegner bisher vor keinem Gericht erfolg­reich

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Das Land­ge­richt Tübingen hatte den Euro­päi­schen Gerichtshof (EuGH) ange­rufen, um die Frage nach der Konfor­mität mit EU-Recht klären zu lassen. Vor dem heutigen Urteil war im September bereits ein Gutachter des EuGH zu der glei­chen Einschät­zung gekommen.

Im Juli dieses Jahres hatte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt geur­teilt, die Rund­funk­ge­bühr sei im wesent­li­chen verfas­sungs­gemäß. Die Verfas­sungs­richter bemän­gelten ledig­lich die Tatsache, dass Inhaber von Zweit­woh­nungen den Beitrag doppelt zahlen müssen.

Bisher gelang es Gegnern der Abgabe vor keinem Gericht die Richter davon zu über­zeugen, dass der Rund­funk­bei­trag eine Steuer oder eine uner­laubte staat­liche Beihilfe darstelle.

Die Gebühr beträgt derzeit 17,50 Euro im Monat. Sie ist für die Fernseh-, Radio und Online­an­ge­bote von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio fällig.

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