Benutzer joh+#kow schrieb:
Kein Wunder, man muss eigene merkelsche EU-Globalisten-Propaganda unterstützen. Wenn ich einige Kommentare hier lese, denke ich über Auftrag des Kanzleramtes an die Troller-Firma & Co. in St. Petersburg oder woanders in DE.
Beim Lesen dieser Threads zum Thema Rundfunkbeitrag wird einem schlecht.
Da schreiben Leute die
A) einer Minderheit angehören (die meckern besonders laut nämlich!)
B) offenbar keine Ahnung von der Art und Weise sowie auch vom Inhalt des Rundfunkstaatsvertrages .- eine zwischen den Ländern und dem Bund geschlossene und durch den damaligen Bundestag (gewählte Legislative) wie vom Bundesrat (Länderkammer) verabschiedete Finanzierungs- und Durchführungsvereinbarung zum Aufbau einer Rundfunk- und Fernsehinfrastruktur und den Aufbau von Landesrundfunkanstalten (unter dem Dach der ARD, später auch ZDF als bundesweiter Verbreiter von Medieninhalten) - haben.
C) die Alternativen nicht bedenken, denn die heissen schlicht : PayTV (ähnlich wie in Österreich) oder schlicht eine dann vom Gesetzgeber zu verordnende "Fernseh- und Rundfunksteuer". Also auch was verpflichtendes. Die würde sich vielleicht an Einkommenshöhen richten, aber durchaus einen Mindestsatz haben.
Mit EU hat das ursprünglich schon mal garnichts am Hut gehabt. Damals gabs die BRD mit Westberlin (ja man war nur teilsouverän - d.h. im zivilen Sinne souverän, aber nicht militärisch und in manchen Fragen der Außenpolitik - unter den Augen der drei westlichen Schutzmächte, bis zur Einigung 1990 und dem zwei-plus-vier Vertrag der die endgültige Souveränität Gesamtdeutschlands herstellte).
Die DDR hatte übrigens ebenfalls eine Rundfunkgebühr eingeführt. Denn auch das völlig staatsgelenkte und propagandalastige DDR-Fernsehen (vormals DFF, so hieß es nach November 1989 ja auch wieder bis zur Auflösung und endgültiger Eingliederung in die ARD mit den neugegründeten Landesrundfunkanstalten) -
musste irgendwie finanziert werden.
Probleme und Auswüchse gab es bekanntlich bei der Eintreibung der Gebühren. Die zweifelhafte Praktik der "Kontrolleure" wurde abgeschafft und auch die Struktur wurde geändert um solche Eigenmächtigkeiten des neuen "Beitragsservice" zu unterbinden. Dieser ist selbst nur noch ein beauftragter Einzugs-Dienstleister (Verwaltung der Geldflüsse) aber kein Rechtsorgan resp. auch keine Körperschaft mehr (die GEZ war eine und konnte selbst handeln!). Es muss also immer der Rechtsweg beschritten werden. d.h. jedwelche Anträge müssen und können nur durch die Rundfunkanstalten (da Körperschaften) dann an das Gericht gestellt werden, Mahnverfahren und Vollzug geschieht strikt nach der ZPO. Daß dem so ist und so sein muss und nur so sein kann, ist nun bestätigt worden.