Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag: Reaktionen auf das Urteil des EuGH

Der Europäische Gerichtshof hat die Europarechtskonformität des Rundfunkbeitrags in Deutschland bestätigt. ARD und ZDF begrüßen das Urteil. Die rechtspopulistische AfD dagegen hofft auf eine Regierungsbeteiligung auf Länderebene, um das "System zum Einsturz" zu bringen.
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Laut EuGH ist der Rundfunkbeitrag nicht rechtswidrig. Laut EuGH ist der Rundfunkbeitrag nicht rechtswidrig.
picture alliance/Jens Kalaene/ZB/dpa
Der Euro­päi­sche Gerichtshof hat - wie berichtet - die Euro­pa­rechts­kon­for­mität des Rund­funk­bei­trags in Deutsch­land bestä­tigt. Ein Einzel­richter am Land­ge­richt Tübingen hatte dem EuGH im Rahmen eines Vorab­ent­schei­dungs­ver­fah­rens mehrere Fragen zur Verein­bar­keit des Rund­funk­bei­trags mit euro­pa­recht­li­chen Rege­lungen vorge­legt. Unter anderem hatte der Richter gefragt, ob mit der Einfüh­rung des Rund­funk­bei­trags die wesent­liche Ände­rung einer bestehenden Beihilfe verbunden sei, die der Zustim­mung der Euro­päi­schen Kommis­sion bedurft hätte.

Der EuGH hat die Vorla­ge­fragen des Land­ge­richts Tübingen bereits in weiten Teilen für unzu­lässig erklärt und darüber hinaus fest­ge­stellt, dass der Rund­funk­bei­trag keine Neubei­hilfe darstellt und deshalb auch nicht von der EU-Kommis­sion geneh­migt werden musste.

Darüber hinaus stellt der EuGH fest, dass auch die Befugnis der Rund­funk­an­stalten, zur Durch­set­zung geltenden Rechts rück­stän­dige Rund­funk­bei­träge zu voll­stre­cken, inhä­renter Bestand­teil der bestehenden und von der Kommis­sion bereits 2007 geneh­migten Beihilfe sei.

ARD-Vorsit­zender Wilhelm: "Klarer hätte Entschei­dung nicht ausfallen können"

Laut EuGH ist der Rundfunkbeitrag nicht rechtswidrig. Laut EuGH ist der Rundfunkbeitrag nicht rechtswidrig.
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Nach dem eindeu­tigen Urteil des EuGH steht für den ARD-Vorsit­zenden, Ulrich Wilhelm, nunmehr abschlie­ßend fest, dass der Rund­funk­bei­trag auch mit euro­päi­schem Recht vereinbar ist: "Klarer hätte die Entschei­dung des EuGH nicht ausfallen können. Sie schafft nun auch euro­pa­recht­lich Rechts­si­cher­heit." SWR-Justi­tiar, Hermann Eicher, der feder­füh­rend für die ARD alle juris­ti­schen Fragen rund um den Rund­funk­bei­trag betreut, sieht die Reform der Rund­funk­fi­nan­zie­rung damit auch in der juris­ti­schen Nach­be­ar­bei­tung auf der Ziel­ge­raden: "Der Rund­funk­bei­trag hat nun auch die euro­pa­recht­liche Hürde eindrucks­voll genommen und man kann dem Einzel­richter am LG Tübingen gera­dezu dankbar sein für diese Vorlage, die nun für Klar­heit gesorgt hat", so der SWR-Justi­tiar.

Auch das ZDF begrüßt die Entschei­dung des euro­päi­schen Gerichts­hofs, nach der die Erhe­bung des Rund­funk­bei­trags in Deutsch­land nicht gegen das EU-Beihil­fe­recht verstößt. ZDF-Inten­dant Dr. Thomas Bellut: "Nach der Entschei­dung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts im Juli ist der Rund­funk­bei­trag jetzt auch in der Euro­päi­schen Union abge­si­chert. Damit besteht Rechts­si­cher­heit auf allen Ebenen."

AfD will nach Regie­rungs­be­tei­li­gung auf Länder­ebene "System einstürzen"

Da nun alle recht­li­chen Mitteln erschöpft sind, hoffen die Gegner des Rund­funk­bei­trags auf poli­ti­sche Möglich­keiten - und auf die Alter­na­tive für Deutsch­land (AfD). Deren Bundes­tags­ab­ge­ord­neter Stephan Brandner machte bereits deut­lich, dass die einzige Chance zur Abschaf­fung des Rund­funk­bei­trages nun in der Regie­rungs­be­tei­li­gung der rechts­po­pu­lis­ti­schen Partei in zumin­dest einem Bundes­land liege. "Dem würde sich eine sofor­tige Kündi­gung des entspre­chenden Staats­ver­trages anschließen und so das Einstürzen dieses Systems herbei­führen. Erst, wenn der große Palast des öffent­li­chen Rund­funks zum Einsturz gebracht wurde, können wir über neue mini­ma­lis­ti­sche Alter­na­tiven nach­denken!"

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