Rundfunkbeitrag: Reaktionen auf das Urteil des EuGH
Laut EuGH ist der Rundfunkbeitrag nicht rechtswidrig.
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Der Europäische Gerichtshof hat - wie berichtet - die Europarechtskonformität des Rundfunkbeitrags in Deutschland bestätigt. Ein Einzelrichter am Landgericht Tübingen hatte dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens mehrere Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit europarechtlichen Regelungen vorgelegt. Unter anderem hatte der Richter gefragt, ob mit der Einführung des Rundfunkbeitrags die wesentliche Änderung einer bestehenden Beihilfe verbunden sei, die der Zustimmung der Europäischen Kommission bedurft hätte.
Der EuGH hat die Vorlagefragen des Landgerichts Tübingen bereits in weiten Teilen für unzulässig erklärt und darüber hinaus festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag keine Neubeihilfe darstellt und deshalb auch nicht von der EU-Kommission genehmigt werden musste.
Darüber hinaus stellt der EuGH fest, dass auch die Befugnis der Rundfunkanstalten, zur Durchsetzung geltenden Rechts rückständige Rundfunkbeiträge zu vollstrecken, inhärenter Bestandteil der bestehenden und von der Kommission bereits 2007 genehmigten Beihilfe sei.
ARD-Vorsitzender Wilhelm: "Klarer hätte Entscheidung nicht ausfallen können"
Laut EuGH ist der Rundfunkbeitrag nicht rechtswidrig.
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Nach dem eindeutigen Urteil des EuGH steht für den ARD-Vorsitzenden, Ulrich Wilhelm, nunmehr abschließend fest, dass der Rundfunkbeitrag auch mit europäischem Recht vereinbar ist: "Klarer hätte die Entscheidung des EuGH nicht ausfallen können. Sie schafft nun auch europarechtlich Rechtssicherheit." SWR-Justitiar, Hermann Eicher, der federführend für die ARD alle juristischen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag betreut, sieht die Reform der Rundfunkfinanzierung damit auch in der juristischen Nachbearbeitung auf der Zielgeraden: "Der Rundfunkbeitrag hat nun auch die europarechtliche Hürde eindrucksvoll genommen und man kann dem Einzelrichter am LG Tübingen geradezu dankbar sein für diese Vorlage, die nun für Klarheit gesorgt hat", so der SWR-Justitiar.
Auch das ZDF begrüßt die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs, nach der die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland nicht gegen das EU-Beihilferecht verstößt. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert. Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen."
AfD will nach Regierungsbeteiligung auf Länderebene "System einstürzen"
Da nun alle rechtlichen Mitteln erschöpft sind, hoffen die Gegner des Rundfunkbeitrags auf politische Möglichkeiten - und auf die Alternative für Deutschland (AfD). Deren Bundestagsabgeordneter Stephan Brandner machte bereits deutlich, dass die einzige Chance zur Abschaffung des Rundfunkbeitrages nun in der Regierungsbeteiligung der rechtspopulistischen Partei in zumindest einem Bundesland liege. "Dem würde sich eine sofortige Kündigung des entsprechenden Staatsvertrages anschließen und so das Einstürzen dieses Systems herbeiführen. Erst, wenn der große Palast des öffentlichen Rundfunks zum Einsturz gebracht wurde, können wir über neue minimalistische Alternativen nachdenken!"