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Holt sie euch eben zurück


30.03.2002 14:43 - Gestartet von Alecs
Nehmt euch halt nen Rechtsanwalt und lasst den ein nettes Schreiben formulieren. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es mehrere entsprechende Urteile auf die ihr euch berufen könntet - letzendlich also eine Frage des Kapitals, ob man sich nen entsprechenden RA leisten kann oder nicht. Vor Gericht bekämt ihr vermutlich sowieso Recht.
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[1] Telefonexperte antwortet auf Alecs
30.03.2002 22:37
Benutzer Alecs schrieb:
Nehmt euch halt nen Rechtsanwalt und lasst den ein nettes Schreiben formulieren. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es mehrere entsprechende Urteile auf die ihr euch berufen könntet
- letzendlich also eine Frage des Kapitals, ob man sich nen entsprechenden RA leisten kann oder nicht. Vor Gericht bekämt ihr vermutlich sowieso Recht.

Der Meinung bin ich auch. Das hat ja auch Teltarif im letzten Artikel selbst geschrieben:

>> Die Masche von bestimmten Webmastern, als Trittbrettfahrer von bekannten Namen unaufmerksame Internetnutzer hinters Licht zu führen, ist nicht neu. Umso mehr überrascht die Dreistigkeit der Leute, die meinen, mit diesem Trick weiterhin das schnelle Geld machen zu können. Denn die Rechtslage in solchen Fällen ist inzwischen klar: Wer mit "Tippfehlerdomains" seine eigenen Zugriffszahlen erhöhen möchte, kann sich schnell die Finger verbrennen. Ordnungsgelder von rund 250 000 Euro bei Verstößen gegen Unterlassungsansprüche der betroffenen Unternehmen sind schnell verhängt. Die Gerichte greifen in diesen Fällen schon seit 1997 hart durch. Gleichzeitig riskieren die Trittbrettfahrer hohe Schadensersatzforderungen.