Benutzer nicmar schrieb:
Bei allem Nutzen von ICQ - die AGB sollte man dennoch vorher genau durchlesen.
Ich fand diesen Artikel bei heise, der folgendes aufdeckt:
"Bei den vom Betreiber ICQ Inc. zum 7. Juni 2000 festgelegten Nutzungsregeln tritt der Benutzer jegliche Eigentumsrechte an den beim ICQ-Service eingegebenen Daten ab".
Nicht alles, was in AGB steht, ist auch gültig.
In Deutschland ist es zum Beispiel gar nicht möglich, das Urheberrecht abzugeben -- selbst, wenn man wollte. (Man kann lediglich das Nutzungsrecht übertragen.) Das Urheberrecht bleibt beim Urheber. Da kann ICQ schreiben, was sie wollen.
Bei mir funktioniert ICQ2Go allerdings gar nicht. Es öffnet sich zwar das Fenster und das Formular zum Eintragen von Nummer und Passwort erscheint, aber es lässt sich nichts eintragen, auch die Buttons sind nicht anklickbar.
Liebe Grüße, Keks
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