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üble AGB von ICQ


16.07.2006 16:43 - Gestartet von nicmar
Bei allem Nutzen von ICQ - die AGB sollte man dennoch vorher genau durchlesen.

Ich fand diesen Artikel bei heise, der folgendes aufdeckt:

"Bei den vom Betreiber ICQ Inc. zum 7. Juni 2000 festgelegten
Nutzungsregeln tritt der Benutzer jegliche Eigentumsrechte an den
beim ICQ-Service eingegebenen Daten ab".

Wenn man also jemandem einen guten Tipp per ICQ sendet, dann kann Icq Geld daraus machen. Klingt zwar hypothetisch, aber sollte man dennoch wissen.

<http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&ms­g_id=10415­879&forum_id=97585>
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[1] Keks antwortet auf nicmar
17.07.2006 01:15
Benutzer nicmar schrieb:
Bei allem Nutzen von ICQ - die AGB sollte man dennoch vorher genau durchlesen.

Ich fand diesen Artikel bei heise, der folgendes aufdeckt:

"Bei den vom Betreiber ICQ Inc. zum 7. Juni 2000 festgelegten Nutzungsregeln tritt der Benutzer jegliche Eigentumsrechte an den beim ICQ-Service eingegebenen Daten ab".

Nicht alles, was in AGB steht, ist auch gültig.

In Deutschland ist es zum Beispiel gar nicht möglich, das Urheberrecht abzugeben -- selbst, wenn man wollte. (Man kann lediglich das Nutzungsrecht übertragen.) Das Urheberrecht bleibt beim Urheber. Da kann ICQ schreiben, was sie wollen.

Bei mir funktioniert ICQ2Go allerdings gar nicht. Es öffnet sich zwar das Fenster und das Formular zum Eintragen von Nummer und Passwort erscheint, aber es lässt sich nichts eintragen, auch die Buttons sind nicht anklickbar.

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/
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[1.1] nicmar antwortet auf Keks
17.07.2006 10:18
Benutzer Keks schrieb:

Nicht alles, was in AGB steht, ist auch gültig.

In Deutschland ist es zum Beispiel gar nicht möglich, das Urheberrecht abzugeben -- selbst, wenn man wollte. (Man kann lediglich das Nutzungsrecht übertragen.) Das Urheberrecht bleibt beim Urheber. Da kann ICQ schreiben, was sie wollen.

Dann muss man aber ICQ erstmal nachweisen, dass sie mein "Geheimrezept", welches ich nem Kumpel geschickt habe, in den USA zu Geld gemacht haben...

So wie damals die Email von Siemens bzgl. ICE-Entwicklung belauscht wurden.

Wie gesagt: Im Privatbereich sehr hypothetisch, aber man sollte es wissen.
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[1.2] spl antwortet auf Keks
17.07.2006 20:58
Benutzer Keks schrieb:
Nicht alles, was in AGB steht, ist auch gültig.

In Deutschland ist es zum Beispiel gar nicht möglich, das Urheberrecht abzugeben -- selbst, wenn man wollte. (Man kann lediglich das Nutzungsrecht übertragen.) Das Urheberrecht bleibt beim Urheber. Da kann ICQ schreiben, was sie wollen.

Wie du in den Bestimmungen lesen kannst, gilt für den Nutzungsvertrag US-amerikanisches Recht, und danach ist datenschutzrechtlich so ziemlich alles möglich.

Speziell bei US-amerikanischen Unternehmen ist grundsätzlich mit einer Vollspeicherung und -auswertung und Veruntreuung sämtlicher Daten zu rechnen. Siehe Amazon, die nachweislich jeden Klick mitloggen und bis zum Sankt-Nimmerleinstag speichern (www.heise.de/newsticker/meldung/63280), eBay oder Google (www.heise.de/newsticker/meldung/68570).

Selbst wenn die US-Unternehmen die Daten nicht selbst veruntreuen würden, ist bekannt, dass die US-Regierung praktisch beliebig Telekommunikation heimlich und ohne richterliche Kontrolle mithört und auswertet. Vor Kurzem ist sowas ähnliches ja sogar an die Öffentlichkeit gekommen: www.heise.de/newsticker/meldung/67761, ferner www.heise.de/newsticker/meldung/73767.

spl
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[1.2.1] nicmar antwortet auf spl
17.07.2006 21:11
Stimmt, Amazon hat ja seinen Stand nach USA verlagert, um dessen AGB-Recht (was lascher ist als hier) nutzen zu können.

Deshalb: Finger weg von ICQ oder zumindest Vorsicht beim tippen.
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[1.2.1.1] spl antwortet auf nicmar
17.07.2006 22:22
Benutzer nicmar schrieb:
Stimmt, Amazon hat ja seinen Stand nach USA verlagert, um dessen AGB-Recht (was lascher ist als hier) nutzen zu können.

Amazon hat tatsächlich einen heimlichen Sitz irgendwo in Bayern, so dass man das Unternehmen für die Missachtung deutschen Rechts belangen könnte. Ergebnis wäre vermutlich eine Neverending Story wie im Fall Holger Voss und T-Online, bzw. Amazon wird unbequemen Kunden vermutlich einfach unter irgendeinem Vorwand kündigen (macht Teltarif ja auch so).

spl
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[1.2.1.1.1] nicmar antwortet auf spl
18.07.2006 10:03
Benutzer spl schrieb:

Amazon wird unbequemen Kunden vermutlich einfach unter irgendeinem Vorwand kündigen (macht Teltarif ja auch so).

Inwiefern teltarif?
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[2] omo antwortet auf nicmar
14.09.2006 15:46
Benutzer nicmar schrieb:
Ich fand diesen Artikel bei heise, der folgendes aufdeckt:

Das ist kein Artikel, sondern ein Forenbeitrag. Und es ist recht erstaunlich, wie sich diese Urban Legend immer noch hält. Das Lesen und verstehen der originalen AGB würde aber leicht abhelfen. Denn tatsächlich ist eben nicht der eingegebene Text gemeint, sondern die Infos, die man über sich POSTET, also auf der Webseite bereitstellt.
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[2.1] nicmar antwortet auf omo
14.09.2006 21:02
Benutzer omo schrieb:

Denn tatsächlich ist eben nicht der eingegebene Text gemeint, sondern die Infos, die man über sich POSTET, also auf der Webseite bereitstellt.

Ach echt? Ok, ich hab sie selbst nicht gelesen *schäm*.

Aber wenn die Name, Alter, Geschlecht etc. verwenden, wäre das zu verschmerzen, denn ich hab nur den Nickname ausgefüllt, sonst nix. Reicht ja auch.
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[2.1.1] omo antwortet auf nicmar
14.09.2006 21:49
Benutzer nicmar schrieb:

Ach echt? Ok, ich hab sie selbst nicht gelesen *schäm*.

Nich so schlimm. Das haben wohl die wenigsten, die darüber schreiben. Weil die, die es gelesen haben, finden ja keine Notwendigkeit, sich darüber zu echauffieren ;))

Aber wenn die Name, Alter, Geschlecht etc. verwenden, wäre das zu verschmerzen, denn ich hab nur den Nickname ausgefüllt, sonst nix.

Genau. Und selbst WENN diese Angaben gefordert wären - man muss ja nichts richtiges angeben.