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Aktuelles Recht bei Prepaid Guthaben im Festnetz - Callthrough u.ä.


25.05.2019 14:00 - Gestartet von Spirale99
Hallo, weiß zufällig jemand wie die aktuelle Lage bei Prepaid Guthaben im Festnetz bzw. via Callthrough, App etc. aussieht?

So dümpeln bei mir noch ungenutzte Guthaben herum, wie z.B. bei Telmy.

Gilt bei diesen alternativen Prepaid Anbietern das gleiche wie bei Mobilfunkanbietern oder gelten deren teils phantasievolle AGB´s, wo man in der Regel bestehende Guthaben verliert?
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[1] helmut-wk antwortet auf Spirale99
13.06.2019 11:19
Benutzer Spirale99 schrieb:
Hallo, weiß zufällig jemand wie die aktuelle Lage bei Prepaid Guthaben im Festnetz bzw. via Callthrough, App etc. aussieht?

So dümpeln bei mir noch ungenutzte Guthaben herum, wie z.B. bei Telmy.

Gilt bei diesen alternativen Prepaid Anbietern das gleiche wie bei Mobilfunkanbietern oder gelten deren teils phantasievolle AGB´s, wo man in der Regel bestehende Guthaben verliert?

Möglicherweise ist allein Tatsache, dass du das "akzeptiert" hast, also keinen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, um das Unternehmen rechtzeitig zu verklagen, schon Grund genug, um uralte Forderungen verfallen zu lassen.

Aber solche Fragen kann wohl nur ein Fachmensch beantworten. Verbraucherberatung oder RA o.ä.
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[1.1] Spirale99 antwortet auf helmut-wk
13.06.2019 11:51
Bevor ich mich mit den Unternehmen auseinandersetze, versuche ich mich vorab über die aktuelle Sachlage zu informieren. Über Verbraucherfreundliche Prepaid Urteile gibt´s recht viel zu lesen, aber leider nur auf Mobilfunk bezogen.

Im übrigen:
1. Sind es keine Uralten Forderungen - auch weil noch nicht gefordert wurde
2. Sind besagte Guthaben noch aktiv und könnten genutzt, also verbraucht werden. Nur gibt es keine Verwendung mehr aus verschiedenen Gründen.
3. Handelt es sich um Beträge in zweistelligen Bereich, wodurch Verbraucherzentrale (ja, die kostet auch Geld) und Rechtsanwalt aus wirtschaftlichen Gründen schon keinen Sinn ergeben würden.
4. Und akzeptiert wurde das (Account und AGB´s) in der Tat vor vielen Jahren, da es zu diesem Zeitpunkt noch normal war, das Guthaben nicht ausgezahlt werden bzw. verfallen - auch beim Mobilfunk.


Benutzer helmut-wk schrieb:
Möglicherweise ist allein Tatsache, dass du das "akzeptiert" hast, also keinen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, um das Unternehmen rechtzeitig zu verklagen, schon Grund genug, um uralte Forderungen verfallen zu lassen.

Aber solche Fragen kann wohl nur ein Fachmensch beantworten.
Verbraucherberatung oder RA o.ä.
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[1.1.1] helmut-wk antwortet auf Spirale99
15.06.2019 08:40
Benutzer Spirale99 schrieb:
Im übrigen: 1. Sind es keine Uralten Forderungen - auch weil noch nicht gefordert wurde 2. Sind besagte Guthaben noch aktiv und könnten genutzt, also verbraucht werden. Nur gibt es keine Verwendung mehr aus verschiedenen Gründen.

WENN in den AGBs stand, dass das Guthaben verfällt, und das Verfallsdatum vor langer Zeit überschritten wurde, dann hast du eine mögliche "Forderung" verfallen lassen, die alt ist.

Aber wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe ich voll danebengetippt, kann passieren. Schließlich hast du nicht alle Details genannt (musstest du auch nicht ...).