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Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung


07.08.2002 14:29 - Gestartet von klapu
DEN TEXT VON TALKLINE VERSTEHT DOCH KEIN MENSCH !!!!
WAS IST EIN "NACHWEIS NIEDRIGERER KOSTEN" ??????

Antwort von Talkline zu meinem Widerspruch gegen die Deaktivierungsgebühr:

Sehr geehrter Talkline Kunde,
Sie beanstanden aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshof die Bearbeitungsgebühr für die Deaktivierung Ihres Mobilfunkanschlußes.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist von unserer Rechtsabteilung analysiert worden und wird selbstverständlich in seinem Tenor beachtet werden. Jedoch bezieht sich das vorliegende Urteil ausschließlich auf die Preisklauseln, die bis März 2002 in unseren Preislisten verwendet worden sind. Diese Klauseln waren für Ihren Vertrag nicht gültig, da Sie Ihren Vertrag später abgeschlossen haben unter Einbeziehung folgender Klausel:

"Entfällt, sofern vom Kunden niedrigere Kosten nachgewiesen werden oder Talkline die Kündigung des Teilnehmerverhältnisses zu vertreten hat."

Die Rechtmäßigkeit der mit Ihnen hinsichtlich einer Aufwandsentschädigung getroffenen Vereinbarung wird also von der neuesten Entscheidung des BGH nicht berührt. Die für Sie gültige Klausel stellt eine sogenannte pauschalierte Aufwendungsersatzklausel dar, nach der es Ihnen offensteht, die Entstehung geringerer Kosten für Talkline nachzuweisen. Somit kann die Gebührenzahlung in der festgelegten Höhe unter Umständen entfallen.

Da Sie diesen Nachweis jedoch nicht angetreten haben, müssen wir die von Ihnen gewünschte Erstattung ablehnen.

;-) auf die freundlichen Grüße von Talkline verzichte ich hier

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[1] Pilsfreund antwortet auf klapu
07.08.2002 14:58
Benutzer klapu schrieb:
DEN TEXT VON TALKLINE VERSTEHT DOCH KEIN MENSCH !!!! WAS IST EIN "NACHWEIS NIEDRIGERER KOSTEN" ??????
Ganz einfach: Durch die Deaktivierung entstehen Talklie Kosten, die sie Dir in Rechnung stellen. Wenn Du nun der Meinung bist, dass diese Kosten ungerechtfertigt sind, musst Du den Beweis antreten, dass Talkline diese Kosten nicht, oder nicht in dieser Hoehe entstehen.
Dieser Beweis wird Dir vermutlich nicht gelingen...

Wenn ich mich aber nicht irre, gabs da auch mal ein Urteil, dass solche Gebuehren garnicht berechnet werden duerfen...

Gruss,
Pilsfreund


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[1.1] Pilsfreund antwortet auf Pilsfreund
07.08.2002 15:03
Benutzer Pilsfreund schrieb:
Wenn ich mich aber nicht irre, gabs da auch mal ein Urteil, dass solche Gebuehren garnicht berechnet werden duerfen...

Im Artikel zu diesem Forum stehts ja eh: Die Kosten, die Talkline entstehen, entstehen ihnen ja nur dadurch, dass sie ihre eigenen Interessen wahrnehmen. Du als Kunde hast ja nix davon, dass sie die Karte abschalten, etc.

Ich wuerde Talkline einfach einen Brief schreiben und darin den letzten Absatz des Artikels mehr oder weniger zitieren. Dann teilst Du ihnen noch mit, dass du also insofern ihre Rechtsauffassung nicht teilst und noetigenfalls auch rechtliche Schritte gegen diese Rechnung einleitest.

Das sollte dann schon reichen...

Gruss,
Pilsfreund



Gruss,
Pilsfreund


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[1.1.1] trebo antwortet auf Pilsfreund
07.08.2002 15:24
also hier der text der entscheidung:

BGH: Deaktivierungsgebühren für Mobilfunk rechtswidrig

Das heute veröffentlichte Urteil des 3. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes bestätigt, was viele bereits vermutet haben: Laut allgemeiner Geschäftsbedingungen verlangte Deaktivierungsgebühren, genauer: "die Erhebung einer besonderen Gebühr für die Abschaltung eines gekündigten Mobiltelefonanschlusses" verstossen gegen das AGB Gesetz, welches seit 1.1.2002 in das BGB integriert wurde.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen den Dienstleister Talkline GmbH. Dieser verlangtte in seinen AGB eine Deaktivierungsgebühr bei Kündigung eines Anschlusses in Höhe von € 17,35. begründet wurde dies von Talkline damit, dass der Aufwand für die prüfung der Kündigungsmodalitäten, des Gebührenkontos sowie die Erstellung eines "Kündigungsreports" und schliesslich der Netzabschaltung Kosten verursache, die vom Kunden zu tragen seien.

Der BGH hingegen vertritt die Ansicht, dass diese Vorgänge im alleinigen interesse des Betreibers lägen - Selbstkontrolle und Verhinderung der weiteren Nutzung eines Anschlusses - und eine Abwälzung auf den Kunden diesen unangemessen benachteiligen (Aktenzeichen: III ZR 199/01, 18.04.2002).

Damit ist nun endlich die bisher uneinheitliche Rechtsprechung verschiedener Amts- und Landgerichte zugunsten des Verbrauchers vereinheitlicht.

wende dich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale, dann sollte es schon klappen.


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[1.1.2] sp. antwortet auf Pilsfreund
07.08.2002 16:18
Benutzer Pilsfreund schrieb:

letzten Absatz des Artikels mehr oder weniger zitieren. Dann teilst Du ihnen noch mit, dass du also insofern ihre Rechtsauffassung nicht teilst und noetigenfalls auch rechtliche Schritte gegen diese Rechnung einleitest.

Talkline soll mal die rechtlichen Schritte einleiten, wenn sie sich so sicher sind, daß die Deaktivierungsgebühr zulässig ist. Wer was will, muß klagen. Wichtig ist nur, ggf. die Lastschrift nach Fristsetzung zur Erstattung zurückzugeben. Talkline wird nicht klagen, wären sie ja schön doof. Die warten lieber, bis die Verbraucherschützer noch mal durch alle Instanzen geklagt haben und kassieren bis dahin...

Übrigens sollte die Diskussion besser im Talkline-forum geführt werden, da steht nämlich schon 'ne Menge dazu.

Gruß
Sp.
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[1.1.2.1] gsmfreak antwortet auf sp.
09.08.2002 09:14
Hallo,

unsere Firma hatte auch einen Vertrag bei Talkline, den wir mit Hinweis auf das BGH-Urteil gekündigt hatten. Natürlich wurde die 'Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung' berechnet, worauf der Betrag zurückbelastet und die Differenz überwiesen wurde.
Heute flatterte ein Schreiben Takline in Haus....

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Sehr geehrter Talkline Kunde,

Sie beanstanden aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes die von uns erhobene Bearbeitungsbegühr für die Deaktivierung Ihres Mobilfunkvertrages.

Nach der Auffassung der Gerichte darf diese Gebühr gemäß unserer bis März 2000 geltenden Preisliste nicht für Mobilfunkverträge von Verbrauchern erhoben werden. Die Rechtsauffassung der Gerichte bezieht sich jedoch nicht auf Mobilfunkverträge, die für den Betrieb oder die selbständige berufliche Tätigkeit mit Kaufleuten oder Unternehmen geschlossen worden sind. Die Bearbeitungsgebühr wurde daher ordnungsgemäß von uns erhoben.

MFG...................
----------------­----------­------------------------

Mir scheint, als versucht Talkline jede Ungenauigkeit von Urteilen zu ihren Vorteilen zu nutzen.

Was haltet ihr davon??

gsmfreak
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[1.1.2.1.1] Lupus2002 antwortet auf gsmfreak
10.08.2002 05:41
Benutzer gsmfreak schrieb:
Hallo,

unsere Firma hatte auch einen Vertrag bei Talkline, den wir mit Hinweis auf das BGH-Urteil gekündigt hatten. Natürlich wurde die 'Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung' berechnet, worauf der Betrag zurückbelastet und die Differenz überwiesen wurde. Heute flatterte ein Schreiben Takline in Haus....

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Sehr geehrter Talkline Kunde,

Sie beanstanden aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes die von uns erhobene Bearbeitungsbegühr für die Deaktivierung Ihres Mobilfunkvertrages.

Nach der Auffassung der Gerichte darf diese Gebühr gemäß unserer bis März 2000 geltenden Preisliste nicht für Mobilfunkverträge von Verbrauchern erhoben werden. Die Rechtsauffassung der Gerichte bezieht sich jedoch nicht auf Mobilfunkverträge, die für den Betrieb oder die selbständige berufliche Tätigkeit mit Kaufleuten oder Unternehmen geschlossen worden sind. Die Bearbeitungsgebühr wurde daher ordnungsgemäß von uns erhoben.

MFG...................
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Mir scheint, als versucht Talkline jede Ungenauigkeit von Urteilen zu ihren Vorteilen zu nutzen.

Was haltet ihr davon??

gsmfreak

Sehe ich auch so! Meines Erachtens ist im Urteil mit "Verbraucher" jeglicher Nutzer des TL-Angebots gemeint.

Ist doch sonst unlogisch. Bei Privatkunden sind die Gebühren nicht erlaubt weil denen "kein Nutzen" zuteil wird. Soweit OK. Berechnet TL aber Unternehmen diese Gebühr, dann Frage ich mich, mit welcher plausiblen(!) Begründung die das tun. Denn ebensowenig wie ein Privatkunde hat ein Unternehmenskunde einen "Nutzen". Also dürfte *beiden* keine gebühren berechnet werden.
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[1.1.2.1.2] hansikanns antwortet auf gsmfreak
15.08.2002 09:41
ging mir genauso, nachdem ich unter Fristsetzung die Rücknahme der Abbuchung angedroht habe und diese nachdem die Talkine meine Fristsetzung hat verstreichen lassen auch durchgeführt habe, hat die Talkline mir auch so ein Standartschreiben und gleichzeitig eine Mahnung geschickt - eine Woche später erhielt ich bereits ein Schriben eines Hamburger Inkasso Unternehmens, in dessen Verlauf die Gehöhren schon auf das doppelt Gestiegen waren - habe jetzt meinen Rechtsanwalt eingeschaltet - habe zum Glück eine Rechtschutzversicherung - mal schaun wie es weiter geht

Benutzer gsmfreak schrieb:
Hallo,

unsere Firma hatte auch einen Vertrag bei Talkline, den wir mit Hinweis auf das BGH-Urteil gekündigt hatten. Natürlich wurde die 'Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung' berechnet, worauf der Betrag zurückbelastet und die Differenz überwiesen wurde. Heute flatterte ein Schreiben Takline in Haus....

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Sehr geehrter Talkline Kunde,

Sie beanstanden aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes die von uns erhobene Bearbeitungsbegühr für die Deaktivierung Ihres Mobilfunkvertrages.

Nach der Auffassung der Gerichte darf diese Gebühr gemäß unserer bis März 2000 geltenden Preisliste nicht für Mobilfunkverträge von Verbrauchern erhoben werden. Die Rechtsauffassung der Gerichte bezieht sich jedoch nicht auf Mobilfunkverträge, die für den Betrieb oder die selbständige berufliche Tätigkeit mit Kaufleuten oder Unternehmen geschlossen worden sind. Die Bearbeitungsgebühr wurde daher ordnungsgemäß von uns erhoben.

MFG...................
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Mir scheint, als versucht Talkline jede Ungenauigkeit von Urteilen zu ihren Vorteilen zu nutzen.

Was haltet ihr davon??

gsmfreak
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[1.2] Lupus2002 antwortet auf Pilsfreund
10.08.2002 05:34
Wie soll mann denen denn niedrigere Kosten nachweisen? Die werden einen kaum mit Stoppuhr durch die untresch. Abteilungen rennen lassen. Und ihre internen Berechnungen der Kostenstellen werden sie wohl auch nicht jedem per Post zusenden.

Solch ein AGB-Passus ist doch pure heuchelei.

Überleg mal, wie viele Kündigungen da täglich eingehen. Angenommen die brauchen pro Kündigung eine Stunde, dann wäre das immmer noch ein horrender Stundenlohn. - und dann bräuchtest Du zigtausend Mitarbeiter, um die Kündigungen zu bewältigen, würden diese so viel Zeit in Anspruch nehmen.

Also kann der tatsächliche Aufwand in keiner Relation zu den erhobenen Gebühren stehen.