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Sonderkündigung?


22.05.2002 16:45 - Gestartet von Prittstift
Kein Beitrag
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[1] tcsmoers antwortet auf Prittstift
22.05.2002 16:56
Benutzer Prittstift schrieb:
Kein Beitrag

Kündige doch einfach und stelle die Antwort der RegTP zur Stellungnahme hin. Ich glaube bei der Häufung der Verschlechterungen dürfte es im Klagefall sehr schlecht um E Minus stehen.

peso
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[1.1] tobke antwortet auf tcsmoers
22.05.2002 17:13
Welche Antwort der RegTP meint ihr denn???
Hat die sich etwa schon zu den geplanten Tarifänderungen zum 01.06.02 geaeussert?
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[1.1.1] Crooks antwortet auf tobke
22.05.2002 17:17
Benutzer tobke schrieb:
Welche Antwort der RegTP meint ihr denn??? Hat die sich etwa schon zu den geplanten Tarifänderungen zum 01.06.02 geaeussert?

Nun reicht es mir auch langsam. Die beschi**ene Abdeckung habe ich nur wegen der Tarife in Kauf genommen. Dann muss ich wohl mal nen D2 Classic-Premium abschließen ;-)
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[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Crooks
22.05.2002 17:27
Benutzer Crooks schrieb:
Benutzer tobke schrieb:
Welche Antwort der RegTP meint ihr denn??? Hat die sich etwa schon zu den geplanten Tarifänderungen zum 01.06.02 geaeussert?

Nun reicht es mir auch langsam. Die beschi**ene Abdeckung habe ich nur wegen der Tarife in Kauf genommen. Dann muss ich wohl mal nen D2 Classic-Premium abschließen ;-)

Wenn Du Gewerbetreibender bist, könnte ich Dir vielleicht helfen. Aufgrund der in RV gelten monatlichen Gesprächspauschale, kann man die Mailboxabfrage als fast kostenlos betrachten.

Bei einer D 2 Group gibt es ein monatliches Gesprächsguthaben von 5,11 Eur. Der interne Gesprächspreis innerhalb der Group, zu angemeldeten TK Anlagen und zur Mailbox beträgt 0,06 Eur / Min.

Das ergibt ca. 85 Freiminuten.

peso
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[1.1.1.1.1] el padre antwortet auf tcsmoers
22.05.2002 20:46
Benutzer tcsmoers schrieb:

Wenn Du Gewerbetreibender bist, könnte ich Dir vielleicht helfen. Aufgrund der in RV gelten monatlichen Gesprächspauschale, kann man die Mailboxabfrage als fast kostenlos betrachten.

Bei einer D 2 Group gibt es ein monatliches Gesprächsguthaben von 5,11 Eur. Der interne Gesprächspreis innerhalb der Group, zu angemeldeten TK Anlagen und zur Mailbox beträgt 0,06 Eur / Min.

Das ergibt ca. 85 Freiminuten.

peso

Ist das jetzt Werbung oder selbstlose Hilfe?

el padre
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[1.1.1.2] mirko74 antwortet auf Crooks
22.05.2002 18:19
Benutzer Crooks schrieb:
Nun reicht es mir auch langsam. Die beschi**ene Abdeckung habe ich nur wegen der Tarife in Kauf genommen. Dann muss ich wohl mal nen D2 Classic-Premium abschließen ;-)

Na, es gibt ja auch noch genug andere Anbieter, die günstiger als Vodaphone sind und/oder 'ne bessere Abdeckung bieten... ;)
Und zur Not gibt's ja auch noch Quam und evtl. Tele2+MobilCom, die das E-Plus-Netz günstiger als E-Plus selbst vermarkten...
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[1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf mirko74
22.05.2002 18:21
Benutzer mirko74 schrieb:
Benutzer Crooks schrieb:
Nun reicht es mir auch langsam. Die beschi**ene Abdeckung habe ich nur wegen der Tarife in Kauf genommen. Dann muss ich wohl mal nen D2 Classic-Premium abschließen ;-)

Na, es gibt ja auch noch genug andere Anbieter, die günstiger als Vodaphone sind und/oder 'ne bessere Abdeckung bieten... ;) Und zur Not gibt's ja auch noch Quam und evtl. Tele2+MobilCom, die das E-Plus-Netz günstiger als E-Plus selbst vermarkten...

Stimmt ! Nur solltest Du die Kosten für die erforderliche Rechtsschutzversicherung nicht vergessen ;-)

peso
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[1.1.1.2.1.1] nc2001 antwortet auf tcsmoers
22.05.2002 18:53
Jetzt mal im Ernst:
Ich habe meinen Vertrag abgeschlosse, mit den Konditionen, dass ich kostenlos in einen anderen Vertrag von E-Plus wechseln kann.

Wenn die jetzt dafür Geld haben wollen, sehe ich das wirklich so, dass man ein SoKüRe hat.

CU
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[1.1.1.2.1.1.1] DerMatze antwortet auf nc2001
22.05.2002 19:05
Irgendwie läuft hier etwas schief:

Kunden mit den alten Tarifen profitieren von den alten AGBs, die einen kostenlosen Wechsel ermöglichen!!!
Kunden mit den neuen Tarifen, also z.B. Kunden, die nach dem 01.06.2002 einen Vertrag in einem der T & M Tarife abschließen, haben auch andere AGBs, die nämlich den kostenlosen Tarifwechsel einschränken!

Ich sehe keinen Grund, warum es hier eine Sonderkündigung geben sollte!

Grüße

DerMatze
Benutzer nc2001 schrieb:
Jetzt mal im Ernst: Ich habe meinen Vertrag abgeschlosse, mit den Konditionen, dass ich kostenlos in einen anderen Vertrag von E-Plus wechseln kann.

Wenn die jetzt dafür Geld haben wollen, sehe ich das wirklich so, dass man ein SoKüRe hat.

CU
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[1.1.1.2.1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf DerMatze
22.05.2002 19:15
Benutzer DerMatze schrieb:
Kunden mit den alten Tarifen profitieren von den alten AGBs, die einen kostenlosen Wechsel ermöglichen!!!

Kostenloser Wechsel ja, aber dann steckt man bei einem Wechsel ab dem 1.6. in einem der neuen Tarife. Ob dann noch die alten oder damit auch schon die neuen AGB gelten muß man sehen je nachdem was in den AGB bei Vertragsabschluß drinsteht. Ich habe gerade keine Lust, mir die zu geben.

Ich sehe keinen Grund, warum es hier eine Sonderkündigung geben sollte!

Gibt auch keine, denn die Möglichkeit des Tarifwechsels in die aktuellen Tarife gibts immer noch. Das die aktuellen Tarife ab dem 1.6. nicht mehr wirklich schön sind, betrifft den Vertrag in der Hinsicht nicht.
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[1.1.1.2.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf DerMatze
22.05.2002 20:33
Benutzer DerMatze schrieb:
Irgendwie läuft hier etwas schief:

Kunden mit den alten Tarifen profitieren von den alten AGBs, die einen kostenlosen Wechsel ermöglichen!!!
Kunden mit den neuen Tarifen, also z.B. Kunden, die nach dem 01.06.2002 einen Vertrag in einem der T & M Tarife abschließen, haben auch andere AGBs, die nämlich den kostenlosen Tarifwechsel einschränken!

Ich sehe keinen Grund, warum es hier eine Sonderkündigung geben sollte!

Grüße

DerMatze Benutzer nc2001 schrieb:
Jetzt mal im Ernst: Ich habe meinen Vertrag abgeschlosse, mit den Konditionen, dass ich kostenlos in einen anderen Vertrag von E-Plus wechseln kann.

Wenn die jetzt dafür Geld haben wollen, sehe ich das wirklich so, dass man ein SoKüRe hat.

CU
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[1.1.1.2.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
22.05.2002 20:38
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DerMatze schrieb:
Irgendwie läuft hier etwas schief:

Kunden mit den alten Tarifen profitieren von den alten AGBs, die einen kostenlosen Wechsel ermöglichen!!! Kunden mit den neuen Tarifen, also z.B. Kunden, die nach dem 01.06.2002 einen Vertrag in einem der T & M Tarife abschließen, haben auch andere AGBs, die nämlich den kostenlosen Tarifwechsel einschränken!

Ich sehe keinen Grund, warum es hier eine Sonderkündigung geben sollte!

Ab Tarifwechsel gelten die neuen Preise und die neue AGB ! Und genau dies widerspricht der derzeitigen AGB. Mal schauen, was jetzt unsere ganzen Hobbyjuristen sagen ;-)

peso

Grüße

DerMatze Benutzer nc2001 schrieb:
Jetzt mal im Ernst: Ich habe meinen Vertrag abgeschlosse, mit den Konditionen,
dass ich kostenlos in einen anderen Vertrag von E-Plus wechseln
kann.

Wenn die jetzt dafür Geld haben wollen, sehe ich das wirklich
so, dass man ein SoKüRe hat.

CU
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[1.1.1.2.1.1.1.2.1.1] danielmcs antwortet auf tcsmoers
22.05.2002 22:09
Ich habe gerade mit der Kundenbetreuung gesprochen und die ... meinten,dass die Wechelgebühr auch für mich als Bestandskunden gelte.Zudem meinte sie,dass kostenlose Tarifwechsel nicht bEstandteil des Vertrages sein. ???
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[1.1.1.2.1.1.1.2.1.1.1] kofferträger antwortet auf danielmcs
22.05.2002 23:05
Das ist dummes Geschwätz! Was in den AGB steht ist natürlich Bestandteil des Vertrages, ist ja wohl klar!

Also ich als Hobbyjurist sage:

- Wenn die Gebühren verschlechtert wegen, SoKü Recht, das gilt auch für die Tarifwechselgebühr. Wird eine solche eingeführt oder erhöht, SoKü (+)

- Gilt die Gebühr nur für Neukunden, dann SoKü (-), schließlich enthält der Vertrag die Mgl. eines kostenlosen Tarifwechsels dann weiterhin. Ob dann noch ein Tarif da ist, in den es sich auch lohnt zu wechseln ist nun wirklich nicht Bestandteil des Tarifes, den man nicht mehr will


-> Alles klar? ;)
Kofferträger
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[2] Malte Nass antwortet auf Prittstift
22.05.2002 23:08
Ich denke, es bestimmt erst dann eine Sonderkündigungsmöglichkeit, wenn der Kunde direkt betroffen ist. Das bedeutet, dass, wenn man noch die "Kostenlosoption" im Vertrag hat, wenn man wechseln will, die Gebühr berechnet bekommt. Ich denke aber, dass E-Plus nicht so dumm sein und dieses dann berechnen wird. Wenn doch, dann Sonderkündigung.
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[2.1] bobhund antwortet auf Malte Nass
22.05.2002 23:21
Benutzer Malte Nass schrieb:
Ich denke, es bestimmt erst dann eine Sonderkündigungsmöglichkeit, wenn der Kunde direkt betroffen ist. Das bedeutet, dass, wenn man noch die "Kostenlosoption" im Vertrag hat, wenn man wechseln will, die Gebühr berechnet bekommt. Ich denke aber, dass E-Plus nicht so dumm sein und dieses dann berechnen wird. Wenn doch, dann Sonderkündigung.

blöd nur: wenn man den alten vertrag kündigt, kann man nur noch neue verträge mit überhöhten tarifen abschließen. wer nimmt den noch eplus-professional mit den neuen konditionen???
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[2.1.1] Martin Kissel antwortet auf bobhund
23.05.2002 08:59
Benutzer bobhund schrieb:
blöd nur: wenn man den alten vertrag kündigt, kann man nur noch neue verträge mit überhöhten tarifen abschließen. wer nimmt den noch eplus-professional mit den neuen konditionen???

Geht man halt zu Quam.
Mein ePlus-Tarif läuft noch bis Ende Januar. Wenn die bis dahin die Tarife nicht wieder gesenkt haben (sehr unwahrscheinlich), ziehe ich ab zu Quam. Muß ich halt auf meine Frei-SMS verzichten. :(
Hoffentlich kann man bis dahin seine Rufnummer mitnehmen.
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[2.1.1.1] nico_de antwortet auf Martin Kissel
23.05.2002 13:52
Geht man halt zu Quam.
Mein ePlus-Tarif läuft noch bis Ende Januar. Wenn die bis dahin die Tarife nicht wieder gesenkt haben (sehr unwahrscheinlich), ziehe ich ab zu Quam. Muß ich halt auf meine Frei-SMS verzichten. :(
Hoffentlich kann man bis dahin seine Rufnummer mitnehmen.

Hm, geh doch zu o2. Soweit ich weiss gibt es da bei Vertragsabschluss über Internet 111 SMS im Monat gratis!

Nico
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[2.2] tonne antwortet auf Malte Nass
23.05.2002 10:04
Nein, es reicht aus das die Änderung wirksam wird. D.h. wenn bei einem Vertrag die Änderung vorgenommen wird und der andere Vertragspartner ein Verschlechterung bekommt kann er SoKü. Allein die Tatsache das es sein könnte reicht für eine SoKü aus. So war es auch bei den SMS-Erhöhungen, man musste keinen Nachweis bringen das man wirklich Mehrkosten hat, diese hätte man evtl. haben können und das reicht aus. Auch wenn, so we damals mit den SMS, die Hotline etwas anderes erzählt.


Benutzer Malte Nass schrieb:
Ich denke, es bestimmt erst dann eine Sonderkündigungsmöglichkeit, wenn der Kunde direkt betroffen ist. Das bedeutet, dass, wenn man noch die "Kostenlosoption" im Vertrag hat, wenn man wechseln will, die Gebühr berechnet bekommt. Ich denke aber, dass E-Plus nicht so dumm sein und
dieses dann berechnen wird. Wenn doch, dann Sonderkündigung.
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[2.2.1] alles noch irgendwie absolut unklar
m.b.m antwortet auf tonne
23.05.2002 10:44
Hallo,
also, wenn alles Tarifeänderungen so eintreten, wie bei teltarif beschrieben, sonst gibt es noch nichts zu lesen, dann wäre für einen "Altkunden" die Möglichkeit der SoKü wohl gegeben.
Ich möchte jetzt aber erst einmal exakte Informationen von Eplus, dazu sind die doch verpflichtet, oder?, gab es da nicht erst eine Meldung über ein Gerichtsurteil, oder einen Beschluß, dass Mobilfunkunternehmen ihre Kunden bei jeder Änderung der AGB unterrichten müssen oder ähnlich...??