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2 Fragen:


02.05.2002 23:28 - Gestartet von basti007
1. Sind Amerkungen auf dem Vertrag a la "DLC überweist die GG- und Anschlussgebühr" rechtens seitens eines Widerrufs bei Quam bei Nichteinhaltung?

2. Zahlt DLC nun einmalig per Scheck oder wie erwähnt halbjährlich?