2 Fragen:
02.05.2002 23:28 - Gestartet von basti007
1. Sind Amerkungen auf dem Vertrag a la "DLC überweist die GG- und Anschlussgebühr" rechtens seitens eines Widerrufs bei Quam bei Nichteinhaltung?
2. Zahlt DLC nun einmalig per Scheck oder wie erwähnt halbjährlich?