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DLC/Frist gesetzt, Klage und Stafanzeige angedroht


13.07.2002 18:19 - Gestartet von Harry2
Ich habe zwar schon am 20.6. meine SIM-Karten erhalten, aber bisher weder Handy noch Grundgebührenerstattung. Da auch bei der "Hotline" die "täglich von 8-23 erreichbar ist", niemand ans Telefon geht, habe ich heute mal eine nette Mail geschrieben, die ich diesem Forum nicht vorenthalten möchte....here we go:


Guten Tag,

am 21.6. habe ich die Partnerkarten von Ihnen erhalten, vielen Dank. In Ihrem Schreiben vom 20.6. versichern Sie, dass das mitbestellet Handy (Siemens S35) "innerhalb der nächsten 10 Tage geliefert" wird. Auf Ihren Webseiten stand zu der Aktion, dass die Grundgebührenerstattung per Scheck vorab erfolgt, also vor der ersten Rechnung. Ich habe bisher weder das Handy noch die Erstattung erhalten. Sie befinden sich damit in Verzug. In dieser Mail kündigen Sie nun an, dass das S35 gar nicht mehr lieferbar sei. Bei Ihrer "Servicenummer", die ja täglich von 8-23 Uhr erreichbar sein sollte, geht niemand ans Telefon. Dies alles zusammengenommen ist nicht akzeptabel. Ihr Unternehmen ist offensichtlich nicht seriös.

Ich fordere Sie hiermit auf:
1.) Mir innerhalb von 7 Tagen das zugesicherte Handy Siemens S35 an folgende Anschrift zu senden:...... Mit der Übersendung eines anderen Handys bin ich NICHT einverstanden (Ausnahme Siemens ME45 zum Preis von 88 Euro, Nachnahmesendungen werde ich jedoch NICHT annehmen, bitte übersenden Sie das Handy ggf. gegen Rechnung und verrechnen Sie den Betrag von 88 Euro mit der Erstattung der Grundgebühren).

2.) Die zugesicherte Grundgebührenerstattung innerhalb einer Woche per Scheck an mich zu zahlen.

3.) Die Erfüllung der Punkte 1.) und 2.) innerhalb von 3 Tagen per Email zu bestätigen.

Sollten Sie diesen Forderungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen so werde ich ohne weitere Mahnungen:
1.) das zugesicherte Handy S35 selbst erwerben und Ihnen den Kaufpreis in Rechnung stellen, bzw. Hilfsweise das ME45 selbst erwerben und Ihnen den Differenzpreis zwischen dem Kaufpreis und 88 Euro in Rechnung stellen.

2.) das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten (Sie befinden sich ja bereits in Verzug)

3.) durch eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft prüfen lassen, ob Ihr Geschäftsgebaren bereits den Straftatbestand des Betruges erfüllt, wovon ich ausgehe.

4.) Die außerordentliche Kündigung meines Qualm-Vertrages (den ich ja Mangels Handy gar nicht nutzen kann) behalte ich mir vor.

Ich erwarte Ihre umgehende Stellungsnahme per Email.

Mit freundlichen Grüssen
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[1] Benq antwortet auf Harry2
13.07.2002 18:51
Benutzer Harry2 schrieb:
Ich habe zwar schon am 20.6. meine SIM-Karten erhalten, aber bisher weder Handy noch Grundgebührenerstattung. Da auch bei der "Hotline" die "täglich von 8-23 erreichbar ist", niemand ans Telefon geht, habe ich heute mal eine nette Mail geschrieben, die ich diesem Forum nicht vorenthalten möchte....here we go:


Guten Tag,

am 21.6. habe ich die Partnerkarten von Ihnen erhalten, vielen Dank. In Ihrem Schreiben vom 20.6. versichern Sie, dass das mitbestellet Handy (Siemens S35) "innerhalb der nächsten 10 Tage geliefert" wird. Auf Ihren Webseiten stand zu der Aktion, dass die Grundgebührenerstattung per Scheck vorab erfolgt, also vor der ersten Rechnung. Ich habe bisher weder das Handy noch die Erstattung erhalten. Sie befinden sich damit in Verzug. In dieser Mail kündigen Sie nun an, dass das S35 gar nicht mehr lieferbar sei. Bei Ihrer "Servicenummer", die ja täglich von 8-23 Uhr erreichbar sein sollte, geht niemand ans Telefon. Dies alles zusammengenommen ist nicht akzeptabel. Ihr Unternehmen ist offensichtlich nicht seriös.

Ich sags ja,

Faircom bekommt angeblich das S 35 i von Quam und kann es nicht mehr liefern, ein Alternativangebot machen sie aber auch nicht.......und die Kunden sitzen das aus und aus und aus...worauf warten die eigentlich???

DLC bekommt angeblich das S 35 i von Quam und kann es nicht mehr liefern.....

Teltex bekommt angeblich das S 35 i von Quam und versichert, dass es wieder reinkommt, man weiß nur nicht, wann.....haben die es nur noch nicht gemerkt? Und wenn sie es merken, dauert es dann auch (wie bei Faircom) bis vielleicht (das weiß man ja gegenwärtig auch nicht aber was weiß man bei denen schon?) irgendwann mal jemand sagt, was denn so als Alternative angeboten wird (hoffentlich mehr als eine, denn was ist, wenn man die nicht möchte?)? Und wie lange braucht man dann, um es auch tatsächlich liefern zu können???

Ich finde es gut, dass du versuchst, die Dinge auf den Punkt zu bringen. Eine Frage allerdings: wurde das ME 45 in der Aktion nich bereits für 49 Euro angeboten??

Gruß

Benq
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[1.1] Harry2 antwortet auf Benq
13.07.2002 19:27
Ich glaube es waren damals (12. Mai oder so) 88 Euro, irgendwo habe ich die Ausdrucke der Webseiten, ich prüf das nächste Woche noch mal. Hat eingentlich schon mal jemand seinen Vertrag bei Quam wegen dem ganzen Chaos gekündigt ? Würde mich interessieren, obwohl ja irgendwer das mal durchklagen müsste....



Ich finde es gut, dass du versuchst, die Dinge auf den Punkt zu bringen. Eine Frage allerdings: wurde das ME 45 in der Aktion nich bereits für 49 Euro angeboten??




Benutzer Benq schrieb:
Benutzer Harry2 schrieb:
Ich habe zwar schon am 20.6. meine SIM-Karten erhalten, aber bisher weder Handy noch Grundgebührenerstattung. Da auch bei der "Hotline" die "täglich von 8-23 erreichbar ist", niemand ans Telefon geht, habe ich heute mal eine nette Mail geschrieben, die ich diesem Forum nicht vorenthalten möchte....here we go:


Guten Tag,

am 21.6. habe ich die Partnerkarten von Ihnen erhalten, vielen Dank. In Ihrem Schreiben vom 20.6. versichern Sie, dass das mitbestellet Handy (Siemens S35) "innerhalb der nächsten 10 Tage geliefert" wird. Auf Ihren Webseiten stand zu der Aktion,
dass die Grundgebührenerstattung per Scheck vorab erfolgt, also vor der ersten Rechnung. Ich habe bisher weder das Handy noch die Erstattung erhalten. Sie befinden sich damit in Verzug.
In dieser Mail kündigen Sie nun an, dass das S35 gar nicht mehr lieferbar sei. Bei Ihrer "Servicenummer", die ja täglich von 8-23 Uhr erreichbar sein sollte, geht niemand ans Telefon.
Dies alles zusammengenommen ist nicht akzeptabel. Ihr Unternehmen ist offensichtlich nicht seriös.

Ich sags ja,

Faircom bekommt angeblich das S 35 i von Quam und kann es nicht mehr liefern, ein Alternativangebot machen sie aber auch nicht.......und die Kunden sitzen das aus und aus und
aus...worauf warten die eigentlich???

DLC bekommt angeblich das S 35 i von Quam und kann es nicht
mehr liefern.....

Teltex bekommt angeblich das S 35 i von Quam und versichert, dass es wieder reinkommt, man weiß nur nicht, wann.....haben die es nur noch nicht gemerkt? Und wenn sie es merken, dauert es dann auch (wie bei Faircom) bis vielleicht (das weiß man ja gegenwärtig auch nicht aber was weiß man bei denen schon?) irgendwann mal jemand sagt, was denn so als Alternative angeboten wird (hoffentlich mehr als eine, denn was ist, wenn man die nicht möchte?)? Und wie lange braucht man dann, um es auch tatsächlich liefern zu können???

Ich finde es gut, dass du versuchst, die Dinge auf den Punkt zu bringen. Eine Frage allerdings: wurde das ME 45 in der Aktion nich bereits für 49 Euro angeboten??

Gruß

Benq
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[1.1.1] Martin Kissel antwortet auf Harry2
13.07.2002 19:55
Benutzer Harry2 schrieb:
Ich glaube es waren damals (12. Mai oder so) 88 Euro, irgendwo habe ich die Ausdrucke der Webseiten, ich prüf das nächste Woche noch mal. Hat eingentlich schon mal jemand seinen Vertrag bei Quam wegen dem ganzen Chaos gekündigt ? Würde mich interessieren, obwohl ja irgendwer das mal durchklagen müsste....

Du müßtest eigentlich alles widerrufen können gemäß Fernabsatzgesetz. Genauere Auskunft gibt ein Anwalt oder die Verbraucherschützer.
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[1.1.1.1] Dell antwortet auf Martin Kissel
13.07.2002 20:37
ob das zeitlich noch gilt ?
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[1.1.2] mavolta antwortet auf Harry2
13.07.2002 20:59
Benutzer Harry2 schrieb:

Ich glaube es waren damals (12. Mai oder so) 88 Euro, irgendwo habe ich die Ausdrucke der Webseiten, ich prüf das nächste Woche noch mal.

Es waren irgenwann mal 49, ich würde an Deiner Stelle also schon versuchen, es für diesen Preis zu kriegen. Irgendwer schrieb hier im Forum über den gleichen Fall (Bestellungsänderung, weil Wunschgerät nicht lieferbar ist) und der hat's für 49 gekriegt.

Hat eingentlich schon mal jemand seinen Vertrag bei Quam wegen dem ganzen Chaos gekündigt ? Würde mich interessieren, obwohl ja irgendwer das mal durchklagen müsste....

Ich habe sofort zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt und von Quam auch schon (nach ca. 1 Woche) die Bestätigung erhalten. Für eine sofortige, außerordentliche Kündigung sehe ich keine Chancen, da der Mobilfunkvertrag und der Gerätekaufvertrag zwei selbständige Verträge sind.
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[2] RalfS77 antwortet auf Harry2
13.07.2002 19:33
Richtig so,

Läden die sich um die Einhaltung Ihrer Pflichen gegenüber den Kunden nicht kümmern, haben es nicht besser verdient!

Halte uns doch bitte auf dem Laufenden...
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[3] Martin Kissel antwortet auf Harry2
13.07.2002 19:52
Benutzer Harry2 schrieb:
Ich habe zwar schon am 20.6. meine SIM-Karten erhalten, aber bisher weder Handy noch Grundgebührenerstattung. Da auch bei der "Hotline" die "täglich von 8-23 erreichbar ist", niemand ans Telefon geht, habe ich heute mal eine nette Mail geschrieben, die ich diesem Forum nicht vorenthalten möchte....here we go:

Soweit mir bekannt ist mußt du sowas besser schriftlich per Einschreiben dort hinschicken und eine Frist muß mind. 14 Tage betragen.
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[3.1] basti007 antwortet auf Martin Kissel
13.07.2002 21:19
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer Harry2 schrieb:
Ich habe zwar schon am 20.6. meine SIM-Karten erhalten, aber bisher weder Handy noch Grundgebührenerstattung. Da auch bei der "Hotline" die "täglich von 8-23 erreichbar ist", niemand ans Telefon geht, habe ich heute mal eine nette Mail geschrieben, die ich diesem Forum nicht vorenthalten möchte....here we go:

Soweit mir bekannt ist mußt du sowas besser schriftlich per Einschreiben dort hinschicken und eine Frist muß mind. 14 Tage betragen.

Kommt darauf an, was er durchsetzen will. In diesem Falle möchte er ja nur seine Kosten einklagen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann umgehend ausgestellt werden wenn

1. die Zahlung im Verzug ist (ist sie in dem Fall)
2. mindestens eine Mahnung erfolgt ist (hat er in dem Fall auch)

Die Frist der 1. Mahnung muss auf ca. 5-10 Tage gesetzt werden. Wenn nach 14 Tagen nichts eintrifft, kann man umgehend einen Mahnbescheid ausstellen. Wenn die Firma nicht insolvent ist, kann man das wunderbar im Internet machen und kostet Euch noch dazu keinen Pfennig - vorausgesetz, DLC legt gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein.

Hier gibt's infos: www.mahnen-online.de
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[3.1.1] Meinte eigentlich: www.mahnung-online.de (k.t.)
basti007 antwortet auf basti007
13.07.2002 21:22
Meinte eigentlich: www.mahnung-online.de

Die ist informativer!
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[3.1.1.1] Devil_MC antwortet auf basti007
14.07.2002 09:38
Benutzer basti007 schrieb:
Meinte eigentlich: www.mahnung-online.de Die ist informativer!

Allerdings muß die Zustellung der Mahnung gewährleistet sein, und das ist sie bei einer Mitteilung per Email definitiv NICHT !

mfg

Derek
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[3.1.1.1.1] nc2001 antwortet auf Devil_MC
14.07.2002 11:05
Also ich hab das so gemacht: Vor ca. 3 Wochen einen Brief mit einer Nachfristsetzung von 7 Werktagen, nachdem sich nichts getan hatte nun nochmal ein Einschreiben mit einer definitiven Stornierung. Das müsste doch eigentlich reichen, oder?

CU
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[3.1.1.1.2] basti007 antwortet auf Devil_MC
14.07.2002 12:15
Benutzer Devil_MC schrieb:
Benutzer basti007 schrieb:
Meinte eigentlich: www.mahnung-online.de Die ist informativer!

Allerdings muß die Zustellung der Mahnung gewährleistet sein, und das ist sie bei einer Mitteilung per Email definitiv NICHT !

mfg

Derek

Wozu gibt's Einschreiben?

Gruß
Basti
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[3.1.1.1.2.1] RE: Meinte eigentlich: www.mahnung-online.de
Devil_MC antwortet auf basti007
15.07.2002 07:52
...ohne Worte !!

Ich weiß auch, dass Einschreiben das Mittel der wahl ist - der Threadersteller hat allerdings seine Mahnung nur per Email verschickt, daher kann er diese ebensogut in der Pfeife rauchen - was dann Dein Kommentar sollte, weiß ich nicht - er war vollkommen unproduktiv und traf zudem noch den Falschen - vielleicht hättest Du dem Threadersteller antworten sollen und nicht mir ??

Aber vielleicht ging es ja auch nur Gelaberr anstatt um konstruktive Diskussion ?

Nachdenklich,
Derek
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[4] classic_hit antwortet auf Harry2
14.07.2002 22:12
Wenn Du Dich in der Rechtssprechung schon so genau auskennst, solltest Du aber noch ein wenig an Deiner Rechtschreibung üben:

"Mit freundlichen Grüßen" wird nämlich nach wie vor mit "ß" geschrieben.

Viele Grüße!
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[4.1] ALuckyOne antwortet auf classic_hit
14.07.2002 23:59
Troll Dich!
Gute Nacht

Grüsse
Marco
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[5] todix antwortet auf Harry2
15.07.2002 11:16
Benutzer Harry2 schrieb:

Sollten Sie diesen Forderungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen so werde ich ohne weitere Mahnungen: 1.) das zugesicherte Handy S35 selbst erwerben und Ihnen den Kaufpreis in Rechnung stellen, bzw. Hilfsweise das ME45 selbst erwerben und Ihnen den Differenzpreis zwischen dem Kaufpreis und 88 Euro in Rechnung stellen.

Das würde ich nun beim besten Willen nicht machen. Denn damit wirst Du garantiert nicht durchkommen. Auch als Geschädigter hast Du immer die Pflicht, einen eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten, und das würde in diesem Fall bedeuten, dass Du den Vertrag schlicht und einfach direkt wegen teiweiser Nichtwerfüllung wieder kündigst.

Mehr wirst Du garantiert nicht durchsetzen können.

Torsten


PS: Mal gut, dass ich den Vetrag damals nicht abgeschickt habe, weil mir das alles so suspekt vorkam.
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[5.1] phone0530 antwortet auf todix
15.07.2002 11:30
Benutzer todix schrieb:
Das würde ich nun beim besten Willen nicht machen. Denn damit wirst Du garantiert nicht durchkommen. Auch als Geschädigter hast Du immer die Pflicht, einen eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten, und das würde in diesem Fall bedeuten, dass Du den Vertrag schlicht und einfach direkt wegen teiweiser Nichtwerfüllung wieder kündigst.

Ganz so opferunfreundlich ist unser Recht nun auch wieder nicht. Ich sehe es so, dass er durchaus anrecht auf das Handy hat - aber nur das bestellte, beim ME45 wird's kompliziert, da sollte man einen Juristen fragen - und es nach entsprechender Fristsetzung und Androhung auch anderweitig besorgen kann. Die Schadenminderungspflicht sehe ich eher so, dass er nicht beim erstbesten kaufen, sondern sich schlau machen, beim günstigsten kaufen und diese Suche auch dokumentieren sollte. (Vorsicht! Bin kein Jurist!)

Allerdings ist das natürlich Geschmackssache, denn das Risiko ist schon da, dass er aus welchem Grund auch immer zwar ein Recht auf Schadenersatz hat, dieses aber nicht durchsetzen kann.

Ich habe bei INWA bestellt - über die anfangs der Aktion ja böse geschimpft wurde - und alles hat prima geklappt. Hätte aber nie bestellt, ohne eine Rechtschutzversicherung zu haben, denn das wäre mir zu heiß gewesen.