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Erstattungs-Tücke im Detail?!


03.05.2002 23:35 - Gestartet von teebee
Hallo,

bei INWA ist zu lesen: 'Regelung bei Preisen mit Minus-Betrag: Um Ihr Guthaben zu erhalten, reichen Sie bitte zur Auszahlungsberechtigung Ihre erste Mobilfunkrechnung als Kopie bei uns per Fax ein [...]. Der Betrag wird dann umgehend überwiesen.'

Angenommen, dass man die Mobilfunkkarte(n) (anfangs) nicht nutzt und Quam nur dann eine Rechnung erteilt, wenn tatsächlich ein Entgelt zu zahlen ist, könnte das doch bedeuten, dass man frühestens Anfang 2003 die Erstattung von INWA bekommen kann, da einem vorher gar keine Mobilfunkrechnung zur Einreichung vorliegt. Zugegebenermaßen habe ich diese Situation nicht weiter recherschiert (BTW: Erstellt Quam auch Rechnungen über EUR 0,00? Hat sich INWA diesbezüglich schon einmal geäußert?), aber eine Überlegung ist das doch schon wert, oder?

Viele Grüße

Teebee
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[1] waldarbeiter antwortet auf teebee
03.05.2002 23:41
Angenommen, dass man die Mobilfunkkarte(n) (anfangs) nicht nutzt und Quam nur dann eine Rechnung erteilt, wenn tatsächlich ein Entgelt zu zahlen ist, könnte das doch bedeuten, dass man frühestens Anfang 2003 die Erstattung von INWA bekommen kann, da einem vorher gar keine Mobilfunkrechnung zur Einreichung vorliegt.

Es ist ja nicht so schwierig (und teuer) mal für wenige cent jemanden anzurufen. Dann gibt es einen (minnimalen) Rechnungsbetrag (per email ab August)

Gruß
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[2] Supergrobi antwortet auf teebee
03.05.2002 23:42
Angenommen, dass man die Mobilfunkkarte(n) (anfangs) nicht nutzt und Quam nur dann eine Rechnung erteilt, wenn tatsächlich ein Entgelt zu zahlen ist, könnte das doch bedeuten, dass man frühestens Anfang 2003 die Erstattung von INWA bekommen kann, da einem vorher gar keine Mobilfunkrechnung zur Einreichung vorliegt.

Die Aktivierungsgebühr ist ja wahrscheinlich gleich fällig, und somit sollte man auch ohne Telefonate im ersten Monat eine Rechnung bekommen.
Ob's dann für die restlichen Monate des Jahres noch Rechnungen gibt weiß ich auch nicht.
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[2.1] teebee antwortet auf Supergrobi
03.05.2002 23:50
Benutzer Supergrobi schrieb:
Angenommen, dass man die Mobilfunkkarte(n) (anfangs) nicht nutzt und Quam nur dann eine Rechnung erteilt, wenn tatsächlich ein Entgelt zu zahlen ist, könnte das doch bedeuten, dass man frühestens Anfang 2003 die Erstattung von INWA bekommen kann, da einem vorher gar keine Mobilfunkrechnung zur Einreichung vorliegt.

Die Aktivierungsgebühr ist ja wahrscheinlich gleich fällig, und somit sollte man auch ohne Telefonate im ersten Monat eine Rechnung bekommen.
Ob's dann für die restlichen Monate des Jahres noch Rechnungen gibt weiß ich auch nicht.

Stimmt, an die Aktivierungsgebühr habe ich nicht gedacht. Damit sollte das Konstrukt in sich zusammenfallen - schade eigentlich ;-)

Viele Grüße

teebee
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[3] karim antwortet auf teebee
03.05.2002 23:49
Wo ist denn da nun das Problem? Wenn Du auch nur eine Sekunde mit der Quam Karte telefonierst, bekommst Du eine Rechnung von Quam, die Du dann bei INWA einreichen kann.
Bin selbst noch nicht Kunde bei Quam, kann also nicht sagen, ob auch bei Null €uro eine Rechnung verschickt wird. Bei Vodafone und Viag bekommt der Kunde auch bei keinem Umsatz eine Rechnung.
Ansonsten ruf einfach mal bei INWA an, die werden Dir sicher weiterhelfen.
Ich habe selbst bei INWA ein Ericsson T68i bestellt...kann dann ja berichten ob Quam ne Rechnung schickt bei null Umsatz.

CU Karim
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[3.1] teebee antwortet auf karim
03.05.2002 23:53
Benutzer karim schrieb:
Wo ist denn da nun das Problem? Wenn Du auch nur eine Sekunde mit der Quam Karte telefonierst, bekommst Du eine Rechnung von Quam, die Du dann bei INWA einreichen kann.
Bin selbst noch nicht Kunde bei Quam, kann also nicht sagen, ob auch bei Null €uro eine Rechnung verschickt wird. Bei Vodafone und Viag bekommt der Kunde auch bei keinem Umsatz eine Rechnung. Ansonsten ruf einfach mal bei INWA an, die werden Dir sicher weiterhelfen.
Ich habe selbst bei INWA ein Ericsson T68i bestellt...kann dann ja berichten ob Quam ne Rechnung schickt bei null Umsatz.

CU Karim

Du hast Recht: da ist kein Problem! Aber ich fand das Konstrukt so nett...

Viele Grüße

teebee
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[3.1.1] Martin Kissel antwortet auf teebee
04.05.2002 02:13
Benutzer teebee schrieb:
Du hast Recht: da ist kein Problem! Aber ich fand das Konstrukt so nett...

- Einrichtungsgebühr
- 1 Sek Anruf verhilft zu nem Rechnungsposten
- wenn Quam Grundgebühr erstattet, dann steht auf der Rechnung ein Posten für die GG drauf und ein anderer als Erstattung mit negativem Betrag