Benutzer Supergrobi schrieb:
Angenommen, dass man die Mobilfunkkarte(n) (anfangs) nicht nutzt und Quam nur dann eine Rechnung erteilt, wenn tatsächlich ein Entgelt zu zahlen ist, könnte das doch bedeuten, dass man frühestens Anfang 2003 die Erstattung von INWA bekommen kann, da einem vorher gar keine Mobilfunkrechnung zur Einreichung vorliegt.
Die Aktivierungsgebühr ist ja wahrscheinlich gleich fällig, und somit sollte man auch ohne Telefonate im ersten Monat eine Rechnung bekommen.
Ob's dann für die restlichen Monate des Jahres noch Rechnungen gibt weiß ich auch nicht.
Stimmt, an die Aktivierungsgebühr habe ich nicht gedacht. Damit sollte das Konstrukt in sich zusammenfallen - schade eigentlich ;-)
Viele Grüße
teebee