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Quam/faircom-kein Handy, keine Sim-Karten, aber Vertrag


11.07.2002 07:08 - Gestartet von Neuer
Hallo,

ich habe auch den legendären 3star-online-Tarif über faircom abgeschlossen. Faircom meldet:"Quam hat sie abgelehnt. Kein Handy, keine Sim-Karten für Sie." Quam schickt mir aber Rechnungen und sagt: "Sie haben bei uns einen gültigen Vertrag." Alle Versuche, es mit faircom und Quam zu klären sind bis jetzt erfolglos. Auf ungezählte versprochene Rückrufe warte ich noch heute. Wer hat einen Tipp oder kann mir bei faircom oder Quam einen Ansprechpartner nennen, mit dem man wirklich was klären kann?

Danke
Peter
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[1] dirks antwortet auf Neuer
11.07.2002 07:19
Das ist ja eine ganz neue und besch***ene Varainte...

Versuche Dein Glück mal auf folgenden Wegen:
http://faircom.net/frames/f_kontakt.php

Hier brauchst Du aber viel Geduld...

Gruss
dirks

Benutzer Neuer schrieb:
Hallo,

ich habe auch den legendären 3star-online-Tarif über faircom abgeschlossen. Faircom meldet:"Quam hat sie abgelehnt. Kein Handy, keine Sim-Karten für Sie." Quam schickt mir aber Rechnungen und sagt: "Sie haben bei uns einen gültigen Vertrag." Alle Versuche, es mit faircom und Quam zu klären sind bis jetzt erfolglos. Auf ungezählte versprochene Rückrufe warte ich noch heute. Wer hat einen Tipp oder kann mir bei faircom oder Quam einen Ansprechpartner nennen, mit dem man wirklich was klären kann?

Danke
Peter
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[2] Mr-T antwortet auf Neuer
11.07.2002 07:19
Hallo Peter,

an Deiner Stelle würde ich zunächst mal alle Daten sichern, die Dir im Zusammenhang mit dem Vertrag noch zugänglich sind; also:
Bestätigungsmails von faircom, die Angebotsseite von faircom und Deine Statusanzeige.
Davon machst Du eine Kopie und schickst sie (Einschreiben) nach Quam mit der Erklärung, dass Du die Bestellung in Zusammenhang mit der Firma faircom-handy-pak und den dort genannten Konditionen auf gegeben hast. Gleichzeitig erklärst Du, dass der Vertrag nicht zustane gekommen ist, da weder faircom noch quam die Lieferbedingungen eingehalten haben bzw die Auslieferung der Ware ein übermässig langen Zeitraum in Anspruch nimmt. Damit würdest Du die Bestellung stornieren bzw als nichtig betrachten.
WICHTIG: möglich Einzugsermächtigungen bei Deiner Bank sofort widerrufen!!!
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[2.1] tcsmoers antwortet auf Mr-T
11.07.2002 07:34
Benutzer Mr-T schrieb:
Hallo Peter,

an Deiner Stelle würde ich zunächst mal alle Daten sichern, die Dir im Zusammenhang mit dem Vertrag noch zugänglich sind; also: Bestätigungsmails von faircom, die Angebotsseite von faircom und Deine Statusanzeige.
Davon machst Du eine Kopie und schickst sie (Einschreiben) nach Quam mit der Erklärung, dass Du die Bestellung in Zusammenhang mit der Firma faircom-handy-pak und den dort genannten Konditionen auf gegeben hast. Gleichzeitig erklärst Du, dass der Vertrag nicht zustane gekommen ist, da weder faircom noch quam die Lieferbedingungen eingehalten haben bzw die Auslieferung der Ware ein übermässig langen Zeitraum in Anspruch nimmt. Damit würdest Du die Bestellung stornieren bzw als nichtig betrachten. WICHTIG: möglich Einzugsermächtigungen bei Deiner Bank sofort widerrufen!!!

Rechtlich nicht haltbar. Hier kannst Du nur auf Kulanz hoffen. Du hast einen rechtsgültigen Vertrag mit Quam geschlossen und einen zweiten mit FC. Selbstverständlich haben beide Seiten eine Regreßanspruch gegenüber FC.

PS: Ich würde es abder trotzdem so machen.

peso
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[2.1.1] Michigan antwortet auf tcsmoers
11.07.2002 09:36
Rechtlich nicht haltbar. Hier kannst Du nur auf Kulanz hoffen. Du hast einen rechtsgültigen Vertrag mit Quam geschlossen und einen zweiten mit FC. Selbstverständlich haben beide Seiten eine Regreßanspruch gegenüber FC.

PS: Ich würde es abder trotzdem so machen.

peso

Naja, vielleicht will er ja seinen Vertrag noch. Dann wäre doch eine stornierung blöd. Aber ich denke er könnte stornieren, da Quam seinen Teil auch nicht ihm gegenüber erfüllt hat. Quam hat sich ja nicht nur verpflichtet den Kunden freizuschalten, sondern muß um Geld zu verlangen auch dafür sorgen, das der Kunde die Möglichkeit hat seine Karten zu nutzen. Somit hat Quam die Verpflichtung dafür zu sorgen, das der Kunde seine Sim-Karten erhält. Wenn sie dafür einen Händler beauftragen, müßte eigentlich Quam Faircom druck machen, das sie die Karten auch ausliefern.
Könnte mir aber gut vorstellen, das Quam den Vertrag zwar freigeschaltet hat, aber ihn der Exeltabelle in die falsche Zeile zu ablehnungen geschrieben hat. Ruf am besten mal die Quam-Beschwerdehotline an und verlange eine nochmalige Zusendung der Freischaltbescheinigung an Faircom.

Gruß Michigan
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[2.1.1.1] masterwilliam antwortet auf Michigan
11.07.2002 09:41
Benutzer Michigan schrieb:
Rechtlich nicht haltbar. Hier kannst Du nur auf Kulanz hoffen.
Du hast einen rechtsgültigen Vertrag mit Quam geschlossen und einen zweiten mit FC. Selbstverständlich haben beide Seiten eine Regreßanspruch gegenüber FC.

PS: Ich würde es abder trotzdem so machen.

peso

Naja, vielleicht will er ja seinen Vertrag noch. Dann wäre doch eine stornierung blöd. Aber ich denke er könnte stornieren, da Quam seinen Teil auch nicht ihm gegenüber erfüllt hat. Quam hat sich ja nicht nur verpflichtet den Kunden freizuschalten, sondern muß um Geld zu verlangen auch dafür sorgen, das der Kunde die Möglichkeit hat seine Karten zu nutzen. Somit hat Quam die Verpflichtung dafür zu sorgen, das der Kunde seine Sim-Karten erhält. Wenn sie dafür einen Händler beauftragen, müßte eigentlich Quam Faircom druck machen, das sie die Karten auch ausliefern.

Stellt sich nur die Frage, ob Quam das zu vertreten hat oder nicht, daß noch keine Lieferung erfolgt. Den schließlich haben sie ja alles notwendige dafür getan, nämlich einen Händler beauftragt, der den AUftrag wohl auch angenommen hat!!



Könnte mir aber gut vorstellen, das Quam den Vertrag zwar freigeschaltet hat, aber ihn der Exeltabelle in die falsche Zeile zu ablehnungen geschrieben hat. Ruf am besten mal die Quam-Beschwerdehotline an und verlange eine nochmalige Zusendung der Freischaltbescheinigung an Faircom.

Gruß Michigan
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[2.1.2] masterwilliam antwortet auf tcsmoers
11.07.2002 09:38
WICHTIG: möglich Einzugsermächtigungen bei Deiner Bank sofort widerrufen!!!

Und wenn Du bei Deiner Bank die Einzugsermächtigung widerrufen willst, lachen sie sich kaputt!! Geht nämlich nicht.
Du kannst bei Deiner Bank nur Abbuchungsauffträge widerrufen und Lastschriften, wenn denn welche vorhanden sind, zurück geben.
Einzugsermächtigungen kann man nur dort widerrufen, dem man sie auch erteilt hat. Hier also Faircom und/oder Quam!!
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[2.1.2.1] cyberhase antwortet auf masterwilliam
11.07.2002 10:34
Benutzer masterwilliam schrieb:
WICHTIG: möglich Einzugsermächtigungen bei Deiner Bank sofort widerrufen!!!

Und wenn Du bei Deiner Bank die Einzugsermächtigung widerrufen willst, lachen sie sich kaputt!! Geht nämlich nicht. Du kannst bei Deiner Bank nur Abbuchungsauffträge widerrufen und Lastschriften, wenn denn welche vorhanden sind, zurück geben.
Einzugsermächtigungen kann man nur dort widerrufen, dem man sie auch erteilt hat. Hier also Faircom und/oder Quam!!

das ist schon richtig, du kannst deiner bank (bei meiner geht es zumindest, evtl bietet den service ja nicht jede bank ?) aber sagen das du die einzugsermächtigung für unternehmen XY wiederrufen hast und ihnen nicht gestattest von deinem konto abzubuchen, dann fallen bei einem abbuchungsversuch (den es ja erstmal nicht egeb dürfte, da quam bis dez. keine gg und anschlussgebühr berechnet und er ja ohne karten nicht telefonieren kann) keinerlei kosten für dich an und die stornierung der abbuchung erfolgt automatisch. dann fällt natürlich bei quam eine rücklastschrigtgebühr an, die bei unberechtigter stornierung gerne auf den kunden abgewälzt wird, aber bei wirklich unberechtigten forderungen bleibt quam auch auf dieser gebühr sitzen.

ich hatte mal so einen fall mit einer versicherung, die war der meinung nur weil ich mein auto nicht mehr habe sei das ja noch lange kein grund keine haftpflichtversi­cherungsbeiträge dafür zu kassieren (monatliche zahlung, 6 monate lang abgebucht, naja zumindest versucht *g*)
naja mir wars ziemlich egal, der vertrag war eindeutig beendet, ich hatte nur 2 zeilen mehr auf dem kontoauszug und hab die mahnungen schön ignoriert und abgeheftet (nach 3 schreiben hatte ich keine lust mehr) und meine bank hat sich gefreut (die bekommen einen teil der stornokosten *g*)
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[2.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf cyberhase
11.07.2002 10:55
Benutzer cyberhase schrieb:
Benutzer masterwilliam schrieb:
WICHTIG: möglich Einzugsermächtigungen bei Deiner Bank sofort widerrufen!!!

Und wenn Du bei Deiner Bank die Einzugsermächtigung widerrufen willst, lachen sie sich kaputt!! Geht nämlich nicht. Du kannst bei Deiner Bank nur Abbuchungsauffträge widerrufen und Lastschriften, wenn denn welche vorhanden sind, zurück geben.
Einzugsermächtigungen kann man nur dort widerrufen, dem man sie auch erteilt hat. Hier also Faircom und/oder Quam!!

das ist schon richtig, du kannst deiner bank (bei meiner geht es zumindest, evtl bietet den service ja nicht jede bank ?) aber sagen das du die einzugsermächtigung für unternehmen XY wiederrufen hast und ihnen nicht gestattest von deinem konto abzubuchen, dann fallen bei einem abbuchungsversuch (den es ja erstmal nicht egeb dürfte, da quam bis dez. keine gg und anschlussgebühr berechnet und er ja ohne karten nicht telefonieren kann) keinerlei kosten für dich an und die stornierung der abbuchung erfolgt automatisch. dann fällt natürlich bei quam eine rücklastschrigtgebühr an, die bei unberechtigter stornierung gerne auf den kunden abgewälzt wird, aber bei wirklich unberechtigten forderungen bleibt quam auch auf dieser gebühr sitzen.

ich hatte mal so einen fall mit einer versicherung, die war der meinung nur weil ich mein auto nicht mehr habe sei das ja noch lange kein grund keine haftpflichtversi­cherungsbeiträge dafür zu kassieren (monatliche zahlung, 6 monate lang abgebucht, naja zumindest versucht *g*)
naja mir wars ziemlich egal, der vertrag war eindeutig beendet, ich hatte nur 2 zeilen mehr auf dem kontoauszug und hab die mahnungen schön ignoriert und abgeheftet (nach 3 schreiben hatte ich keine lust mehr) und meine bank hat sich gefreut (die bekommen einen teil der stornokosten *g*)

Das ist sogar die sicherere Art. U.U. kann man daraus sogar Straftatbestände konstruieren.

peso
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[2.1.2.1.2] masterwilliam antwortet auf cyberhase
11.07.2002 11:10
Jetzt bin ich aber neugiereg, welche Bank so ein Service anbietet?!?
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[2.1.2.1.2.1] tcsmoers antwortet auf masterwilliam
11.07.2002 11:36
Benutzer masterwilliam schrieb:
Jetzt bin ich aber neugiereg, welche Bank so ein Service anbietet?!?

Wo siehst Du das Problem ? Bei der SSK Duisburg ist es so gelaufen. Ansonsten habe ich das Problem, dass ich mein Geld einklagen muss.

peso
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[2.1.2.1.2.1.1] masterwilliam antwortet auf tcsmoers
11.07.2002 11:43
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer masterwilliam schrieb:
Jetzt bin ich aber neugiereg, welche Bank so ein Service anbietet?!?

Wo siehst Du das Problem ? Bei der SSK Duisburg ist es so gelaufen. Ansonsten habe ich das Problem, dass ich mein Geld einklagen muss.

peso

Ich sehe doch kein Problem!! Mich hat nur interessiert, welche Bank anbietet, Lastschriften (aus Einzugsermächtigungen) automatisch zurückgehen zu lassen. Ich arbeite bei einer Bank (Sparkasse in BaWü) und weiß, daß es bei uns nicht möglich ist. Früher habe ich bei einer Volksbank (Württemberg) gearbeitet und da war so was auch nicht möglich. Man hat bur die Möglichkeit, eine Lastschrift (aus Einzugsermächtigung) innerhalb der 6 Wochen (diese Frist gilt nur unter Banken, was auch nicht jeder weiß) wieder zurückzugeben. Also bis dahin hätte ich noch gar nichts einklagen müssen.
Einkalgen müßte ich nur eine Lastschrift (mit Abbuchungsauftrag), da ich eine solche nicht stornieren lassen kann. Hab ja schließlich meiner Bank den Auftrag zur Abbuchung gegeben.
Bis dato war das das einzigste von dem ich wußte, daß man es bei seiner Bank widerrufen kann. Und dann gehen diese Lastschriften (aus Abbuchungsauftrag) auch automatisch zurück!!
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[2.1.2.1.2.1.1.1] RE: Quam/faircom-kein Handy, keine Sim-Karten, aber Vertrag/Hallo Ron
tcsmoers antwortet auf masterwilliam
11.07.2002 12:29
Benutzer masterwilliam schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer masterwilliam schrieb:
Jetzt bin ich aber neugiereg, welche Bank so ein Service anbietet?!?

Wo siehst Du das Problem ? Bei der SSK Duisburg ist es so gelaufen. Ansonsten habe ich das Problem, dass ich mein Geld einklagen muss.

peso

Ich sehe doch kein Problem!! Mich hat nur interessiert, welche Bank anbietet, Lastschriften (aus Einzugsermächtigungen) automatisch zurückgehen zu lassen. Ich arbeite bei einer Bank (Sparkasse in BaWü) und weiß, daß es bei uns nicht möglich ist.
Früher habe ich bei einer Volksbank (Württemberg) gearbeitet und da war so was auch nicht möglich. Man hat bur die Möglichkeit, eine Lastschrift (aus Einzugsermächtigung) innerhalb der 6 Wochen (diese Frist gilt nur unter Banken, was auch nicht jeder weiß) wieder zurückzugeben. Also bis dahin hätte ich noch gar nichts einklagen müssen.
Einkalgen müßte ich nur eine Lastschrift (mit Abbuchungsauftrag), da ich eine solche nicht stornieren lassen kann. Hab ja schließlich meiner Bank den Auftrag zur Abbuchung gegeben.
Bis dato war das das einzigste von dem ich wußte, daß man es bei seiner Bank widerrufen kann. Und dann gehen diese Lastschriften (aus Abbuchungsauftrag) auch automatisch zurück!!

Es dürfte sich hier in erster Linie um ein juristisches Problem handeln. Wenn ich der Erstfirma diese Ermächtigung entzogen habe, muss dann meine Bank die Abbuchung ausführen, sofern dort bekannt ist, dass keine Genehmigung besteht.

Es könnte sich hier um eine Beteiligung an einer Straftat handeln.

Mal schauen, ob Ron hier mitliest. Das ist nämlich nicht meine Baustelle.

peso
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[2.1.2.1.2.2] romae antwortet auf masterwilliam
11.07.2002 14:56
Hejj--die Postbank--Berlin, macht das auch--sogar telefonisch--habs nicht geglaubt--aber meine Tocher (25) hat`s fertiggebracht--gegen meine Logik--und sie ist dunkelblond (;-))
CU
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[2.1.2.1.3] Keks antwortet auf cyberhase
13.07.2002 23:12
Benutzer cyberhase schrieb:
das ist schon richtig, du kannst deiner bank (bei meiner geht es zumindest, evtl bietet den service ja nicht jede bank ?) aber sagen das du die einzugsermächtigung für unternehmen XY wiederrufen hast und ihnen nicht gestattest von deinem konto abzubuchen,

Das bietet kaum eine Bank. Diese müsste ja dann für jeden Kunden eine Sperrliste führen. Es ist aber auch gar nicht nötig, da man ja einfach ggü. dem abbuchenden Unternehmen widerrufen kann. Zudem darf dieses meines Wissens auch nicht weiter abbuchen, wenn du eine Lastschrift rückgängig gemacht hast. Das kommt wohl einem Widerruf gleich.

Buchen sie trotz (zumindest ausdrücklichem) Widerrufs weiter ab, entstehen denen dadurch ja auch mehr Kosten - weil du ja dann erneut zurückbuchen lässt.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de