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Um Konditionen bangen?!?


24.07.2002 15:57 - Gestartet von masterwilliam
So wie es aussieht, haben die Kunden, die ihre Freischaltung schon durch haben, nun Glück gehabt, denn sie können davon ausgehen, >>>>>dass die Verträge zu den Konditionen, zu denen sie abgeschlossen haben, auch erfüllt werden.<<<<<

Was soll denn das heißen?!? Muß ich jetzt auch noch bangen, daß sie mir irgendwas umstellen und ich mehr zu zahlen habe?!?
Dann könnte ich doch ohne Probleme kündigen, oder sehe ich das falsch?!?
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[1] News_GmbH antwortet auf masterwilliam
24.07.2002 16:08
Hallöchen "masterwilliam"!

Nun, so lange Quam nichts im Vertrag ändern, wirst Du 24 Monate lang Kunde von Quam sein!

Ob der Kommentar zu bedeuten hat, dass die Händler doch nicht Ihre versprochenen Provisionen bekommen werden, ist eher unwahrscheinlich! Wenn dies der Fall sein sollte, so betrifft das Problem sowieso den Händler und dem Kunde! Er bekommt laut Vertrag seine Auszahlung in Höhe des vereinbarten Betrages! Wenn nicht, dann geht die Runde los mit Anzeigen und Klagen! :-)

Von daher haben wir als Kunde eigentlich wenig zu fürchten, außer dass es vielen ärgert, dass Sie trotz großer Aufwand leider mit leeren Händen darstehen müssen!

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1] masterwilliam antwortet auf News_GmbH
24.07.2002 16:14
Benutzer News_GmbH schrieb:
Hallöchen "masterwilliam"!

Nun, so lange Quam nichts im Vertrag ändern, wirst Du 24 Monate lang Kunde von Quam sein!

Das heißt im Umkehrschluß, dass wenn sich was ändert, ich kündigen könnte, wenn ich will?!?



Ob der Kommentar zu bedeuten hat, dass die Händler doch nicht Ihre versprochenen Provisionen bekommen werden, ist eher unwahrscheinlich! Wenn dies der Fall sein sollte, so betrifft das Problem sowieso den Händler und dem Kunde! Er bekommt laut Vertrag seine Auszahlung in Höhe des vereinbarten Betrages! Wenn nicht, dann geht die Runde los mit Anzeigen und Klagen! :-)

Aufgrund der von mir gewählten Einmahlzahlung kann mir das völlig egal sein!! ;-)



Von daher haben wir als Kunde eigentlich wenig zu fürchten, außer dass es vielen ärgert, dass Sie trotz großer Aufwand leider mit leeren Händen darstehen müssen!

Tut mir echt für jeden Sorry, dem es so ergeht!!



Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1.1] News_GmbH antwortet auf masterwilliam
24.07.2002 16:20
Hallöchen "masterwilliam"!

Kündigungsgrund nur, wenn Quam was ändern sollte, was ich eher nicht glaube! Aber wenn, dann erst nach Erhalt der Gutschrift! ;-) Würde mich persönlich sehr freuen! Allerdings darf das auch nicht später als einen Monat nach Bekanntgabe stattfinden, sonst werden die neuen Bestimmungen als akzeptiert angenommen!

Sollte Faircom an der Auszahlung was ändern, dann gäbe es ein Rechtsstreit!

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1.1.1] Dell antwortet auf News_GmbH
24.07.2002 16:28
"Es sei aber schwierig, konkrete Leistungen einzuklagen, weil "es zwar viele mündliche Absprachen, aber nie etwas Schriftliches" gegeben habe."

*Schwarzmalerei an*
Quam streicht Provisionen und Vergünstigungen, Faircom/DLC müssen trotzdem auszahlen, melden Insolvenz an, Kunde sitzt auf laufendem Quam-Vertrag

Halleluja

wie bitteschön kann ich mit meinem Geschätsspartner keine schriftlichen Vereinbarungen treffen ?
*andenKopffass*
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[1.1.1.2] masterwilliam antwortet auf News_GmbH
24.07.2002 16:30
Benutzer News_GmbH schrieb:
Hallöchen "masterwilliam"!

Kündigungsgrund nur, wenn Quam was ändern sollte, was ich eher nicht glaube!

Sie könnten doch z.B. aus meine Partnerkarte einen normalen Vertrag machen, wer weiß, auf was für Ideen die kommen!!
Dann könnte ich wenigstens die Partnerkarte kündigen...?!?


Aber wenn, dann erst nach Erhalt der Gutschrift! ;-)

Habe ich ja schon alles, scheck ist eingelöst, Scheckrückgabefristen sind schon längst abgelaufen, mit FAircom habe ich zum Glück gar nichts mehr am Hut!! Nur noch mit Quam ;-(


Würde mich persönlich sehr freuen! Allerdings darf das auch nicht später als einen Monat nach Bekanntgabe stattfinden, sonst werden die neuen Bestimmungen als akzeptiert angenommen!

Sollte doch klar sein!!!



Sollte Faircom an der Auszahlung was ändern, dann gäbe es ein Rechtsstreit!

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1.1.2.1] News_GmbH antwortet auf masterwilliam
24.07.2002 16:48
Hallöchen "masterwilliam"!

Sollten Sie wirklich aus dem Partnervertrag einen normalen Vertrag machen, dann darfst Du auf Grund der erhöhten Grundgebühren natürlich kündigen, keine Frage! Aber das werden sie nicht machen, denn schließlich müssen gewissermaßen ein bisschen an den Aktionen halten!

Wenn das wirklich getätigt werden sollte, dass bei freigeschalteten Verträge noch nachträgliche Änderungen stattfinden, dann wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis Sie Ihre gewonnenen Kundschaft wieder verlieren!

Mit freundlichen Grüßen
NGH