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XPAID - Frechheit oder mehr?


25.10.2002 17:17 - Gestartet von H.E.Schaetz@iiv.de
Ich halte das Verhalten von Xpaid bzw. www.coolerpreis.de für (zumindest)eine absolute Frechheit. Ich habe daher folgende Email an info@coolerpreis.de gesandt (dies ist keine Rechtsberatung - sondern nur meine persönliche Meinung):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre letzte email stellt schlichtweg eine Frechheit dar. Ich habe so wie viele andere gutgläubige Kunden darauf vertraut, dass ich von Ihnen neben eines Handy`s die Anschlussgebühr und alle Grundkosten erstattet bekomme. Dies haben Sie vertraglich zugesichert. Sie haben ferner zugesichert, die Grundkosten in Form einer Einmalzahlung zu erstatten.

Ich habe am 01.08.2002 schriftlich angemahnt, dass Sie mir 24.95 Euro Anschlussgebühr und die Grundkosten als Einmalzahlung überweisen sollen - dies haben Sie vertragswidrig nicht gemacht - weil Sie bemerkt haben, dass Quam Zahlungsschwierigkeiten hat.

Tatsächlich verhält es sich so:

A) Ich hatte einen Vertrag mit Ihnen - Sie mussten mir ein
Handy zur Verfügung stellen und mir Grundgebühr und
Einmalzahlung überweisen.

B) Im Gegenzug hatte ich einen 24-Monatsvertrag mit Quam und
musste die daraus entstehenden Verpflichtungen tragen.

Man kann A) und B) eigentlich als zwei unabhängige Verträge betrachten.

Hätte Quam weiterbestanden, Ihnen aber keine Provision bezahlt, hätten Sie uns Kunden mit den Forderungen von Quam alleine gelassen. Nachdem Quam den Betrieb einstellt, sind die Kunden von den Rechten und Pflichten aus B) (Vertrag mit QUAM) freigestellt. Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, die Sie zur Rückforderung des Handy`s berechtigen würde.

Im Gegenteil - Sie schulden mir o.g. 24.95 Euro zuzüglich die Einmalzahlung der Grundgebühren.Von diesem Betrag dürfen Sie den angeblichen Handywert von 79 Euro natürlich nicht abziehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie so ungeschickt sind, ein Gerichtsverfahren anzustrengen - sollte es aber doch so sein, freue ich mich jetzt schon drauf. Eine Frechheit ist, die Kunden über einen angeblich vorhandenen Rechtsanspruch zu täuschen; vielleicht findet sich ein Staatsanwalt, der darin einen versuchten bzw. vollendeten Betrug bzw. eine Nötigung sieht.

PS: Hätte ich Ihnen die o.g. Mahnung vom 01.08.2002 nicht gesandt, hätten Sie natürlich auch keinen Anspruch auf das Handy und die Nichtzahlung der Grundgebühr. Sie bräuchten mir lediglich die Einmalzahlung nicht zu überweisen. Was mich persönlich noch freut - QUAM hat all Ihre Kunden schriftlich daraufhingewiesen, dass sie das Handy natürlich behalten dürfen.

Mit freundlichen Grüßen


Hannes Schätz