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26.01.2020 17:09 - Gestartet von nurmalso
Mit einem kostengünstigen VPN und dem freien Schweizer Zattoo kann man sehr viele Sender sehen, aus Deutschland, Schweiz, Österreich, Großbritannien, Frankreich, Italien
... einige sogar in HD, die deutschen Privatsender immerhin inSD - statt gar nicht, wie in der freien deutschen Version - auch Aufnahmen sind möglich und eine zeitliche Beschränkung ist mir nicht aufgefallen.
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[1] wolfbln antwortet auf nurmalso
26.01.2020 17:36
Benutzer nurmalso schrieb:
Mit einem kostengünstigen VPN und dem freien Schweizer Zattoo kann man sehr viele Sender sehen, aus Deutschland, Schweiz, Österreich, Großbritannien, Frankreich, Italien ... einige sogar in HD, die deutschen Privatsender immerhin inSD - statt gar nicht, wie in der freien deutschen Version - auch Aufnahmen sind möglich und eine zeitliche Beschränkung ist mir nicht aufgefallen.

Das ist tatsächlich der Fall. Die Schweizer Version ist wesentlich umfangreicher.
Sämtliche frei empfangbaren TV-Sender in Deutschland und Schweiz und Österreich plus sämtliche britische TV-Sender, französische und italienische.

Wer also seine Sprachkenntnisse erweitern will. Es gibt auch Zusatzfunktionen, die es in Deutschland nicht gibt.
- Replay (innerhalb einer Woche) für alle Sender
- viele deutschen Privatsender in HD, die ÖR sowieso

Es ist aber nicht ganz so einfach da ranzukommen. Man muss eine Schweizer Adresse angeben und braucht einen guten Schweizer VPN. Der ist überall nötig, außerhalb der Schweiz, also auch bei uns und in der EU. Das muss man noch dazurechnen, aber einen VPN sollte man aus Sicherheitsgründen auch sonst haben. Die Preise sind in der Schweiz auch etwas niedriger als bei uns.
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[1.1] nurmalso antwortet auf wolfbln
27.01.2020 08:29
Benutzer wolfbln schrieb:
Benutzer nurmalso schrieb:
Mit einem kostengünstigen VPN und dem freien Schweizer Zattoo kann man sehr viele Sender sehen, aus Deutschland, Schweiz, Österreich, Großbritannien, Frankreich, Italien ... einige sogar in HD, die deutschen Privatsender immerhin inSD - statt gar nicht, wie in der freien deutschen Version - auch Aufnahmen sind möglich und eine zeitliche Beschränkung ist mir nicht aufgefallen.

Das ist tatsächlich der Fall. Die Schweizer Version ist wesentlich umfangreicher.
Sämtliche frei empfangbaren TV-Sender in Deutschland und Schweiz und Österreich plus sämtliche britische TV-Sender, französische und italienische.

Wer also seine Sprachkenntnisse erweitern will. Es gibt auch Zusatzfunktionen, die es in Deutschland nicht gibt.
- Replay (innerhalb einer Woche) für alle Sender
- viele deutschen Privatsender in HD, die ÖR sowieso

Es ist aber nicht ganz so einfach da ranzukommen. Man muss eine Schweizer Adresse angeben und braucht einen guten Schweizer VPN. Der ist überall nötig, außerhalb der Schweiz, also auch bei uns und in der EU. Das muss man noch dazurechnen, aber einen VPN sollte man aus Sicherheitsgründen auch sonst haben. Die Preise sind in der Schweiz auch etwas niedriger als bei uns.

Rankommen ist wirklich nicht schwer. Z.B. Nordvpn 3 Jahresabo (< 100 $)
Auf Android TV oder Fire TV gibt es die App. Man startet also 2 Apps (Nordvpn mit Schweizer IP und Zattoo) der Zattoo Account muss natürlich unter der Schweizer IP angelegt worden sein. Ich denke das wird seitens Zattoo "geduldet". Mal abgesehen davon, dass man technisch wenig dagegen tun kann. Die Nutzung mit Zattoo ist ein Grenzfall. Grundsätzlich muss es ja möglich sein (als Schweizer) seinen Account auch im Ausland zu nutzen. Daher wird man es ja ncht ganz unterbinden können / wollen.
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[2] Bjoern_Koenig antwortet auf nurmalso
26.01.2020 17:41
Lieber nurmalso,

mal abgesehen davon, dass der Zugriff auf geografisch-urheberrechtlich geschützte Dienste über einen VPN-Tunnel aus dem Ausland ohnehin illegal sein dürfte, wird dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zusätzlich gegen die Zattoo-AGB verstoßen, da das Abo auch dort an den geografischen Standort gebunden ist, wo Sie es nutzen. Das ist also kein sehr guter Tipp, wenn Sie oder andere User den Zattoo-Account behalten wollen.

Viele Grüße

Björn König (teltarif.de)

Benutzer nurmalso schrieb:
Mit einem kostengünstigen VPN und dem freien Schweizer Zattoo kann man sehr viele Sender sehen, aus Deutschland, Schweiz, Österreich, Großbritannien, Frankreich, Italien ... einige sogar in HD, die deutschen Privatsender immerhin inSD - statt gar nicht, wie in der freien deutschen Version - auch Aufnahmen sind möglich und eine zeitliche Beschränkung ist
mir nicht aufgefallen.
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[2.1] wolfbln antwortet auf Bjoern_Koenig
26.01.2020 21:04
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Lieber nurmalso,

mal abgesehen davon, dass der Zugriff auf geografisch-urheberrechtlich geschützte Dienste über einen VPN-Tunnel aus dem Ausland ohnehin illegal sein dürfte, wird dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zusätzlich gegen die Zattoo-AGB verstoßen, da das Abo auch dort an den geografischen Standort gebunden ist, wo Sie es nutzen. Das ist also kein sehr guter Tipp, wenn Sie oder andere User den Zattoo-Account behalten wollen.

Viele Grüße

Björn König (teltarif.de)

https://www.smartphonefan.de/2020/01/03/zattoo-premium-nachtraeglich-verlaengert/

Sieht wohl nicht jeder bei Ihnen so ....
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[2.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf wolfbln
26.01.2020 21:32
Lieber wolfbln,

das ist keine Frage unterschiedlicher Sichtweise, sondern rechtlich eindeutig. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, fragen Sie doch direkt bei Zattoo an, ob Sie aus Deutschland per VPN-Tunnel auf das Schweizer Angebot zugreifen dürfen. Die Auskunft ist vielleicht vertrauenswürdiger, als meine wenig fachkundige Aussage zum Thema.

Support: https://support.zattoo.com

Viele Grüße

Björn König (teltarif.de)


Benutzer wolfbln schrieb:
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Lieber nurmalso,

mal abgesehen davon, dass der Zugriff auf geografisch-urheberrechtlich geschützte Dienste über einen VPN-Tunnel aus dem Ausland ohnehin illegal sein dürfte, wird dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zusätzlich gegen die Zattoo-AGB verstoßen, da das Abo auch dort an den geografischen Standort gebunden ist, wo Sie es nutzen. Das ist also kein sehr guter Tipp, wenn Sie oder andere User den Zattoo-Account behalten wollen.

Viele Grüße

Björn König (teltarif.de)

https://www.smartphonefan.de/2020/01/03/zattoo-premium-nachtraeglich-verlaengert/

Sieht wohl nicht jeder bei Ihnen so ....
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[2.2] nurmalso antwortet auf Bjoern_Koenig
27.01.2020 08:31
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Lieber nurmalso,

mal abgesehen davon, dass der Zugriff auf geografisch-urheberrechtlich geschützte Dienste über einen VPN-Tunnel aus dem Ausland ohnehin illegal sein dürfte, wird dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zusätzlich gegen die Zattoo-AGB verstoßen, da das Abo auch dort an den geografischen Standort gebunden ist, wo Sie es nutzen. Das ist also kein sehr guter Tipp, wenn Sie oder andere User den Zattoo-Account behalten wollen.

Viele Grüße

Björn König (teltarif.de)


Der Account wurde ja dafür extra angelegt, ist kostenlos (wenn auch mit Werbung) und ohne diese Möglichkeit ohnehin völlig uninteressant.
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[2.2.1] Bjoern_Koenig antwortet auf nurmalso
27.01.2020 12:36
Dass ein urheberrechtlich geschützter Service "interessant" ist, reicht also für Sie schon als Argument, illegal darauf zuzugreifen?

Ich zum Beispiel finde den neuen Star Wars-Film interessant, würde deshalb aber nicht auf die Idee kommen, mir den kostenlos aus dem Netz zu ziehen oder im Kino abzufilmen.

Es hat einen guten Grund, warum Zattoo-Content aus der Schweiz nicht in Deutschland verfügbar ist. Ganz einfach, weil Zattoo für Deutschland nicht über die Ausstrahlungsrechte der Sender verfügt. Und wenn Sie als User diese geografische Beschränkung umgehen, bestehlen Sie den Lizenzgeber.


Benutzer nurmalso schrieb:

Der Account wurde ja dafür extra angelegt, ist kostenlos (wenn auch mit Werbung) und ohne diese Möglichkeit ohnehin völlig
uninteressant.
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[2.2.1.1] wolfbln antwortet auf Bjoern_Koenig
27.01.2020 13:01

2x geändert, zuletzt am 27.01.2020 13:10
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Dass ein urheberrechtlich geschützter Service "interessant" ist, reicht also für Sie schon als Argument, illegal darauf zuzugreifen?

Ich zum Beispiel finde den neuen Star Wars-Film interessant, würde deshalb aber nicht auf die Idee kommen, mir den kostenlos aus dem Netz zu ziehen oder im Kino abzufilmen.

Es hat einen guten Grund, warum Zattoo-Content aus der Schweiz nicht in Deutschland verfügbar ist. Ganz einfach, weil Zattoo für Deutschland nicht über die Ausstrahlungsrechte der Sender verfügt. Und wenn Sie als User diese geografische Beschränkung umgehen, bestehlen Sie den Lizenzgeber.


Benutzer nurmalso schrieb:

Der Account wurde ja dafür extra angelegt, ist kostenlos (wenn auch mit Werbung) und ohne diese Möglichkeit ohnehin völlig uninteressant.

Jetzt übertreiben sie mal wieder. Die EU will den grenzenlosen Empfang aller Free-to-air Sender gewährleisten und fördert ja sogar, die grenzüberschreitende Verbreitung. Sie stößt sich an den Sendern, die nur die lokalen Rechte haben, diesen Film und dieses Sportevent zu übertragen.

Darum wurde zwar eine EU-weite Verbreitung von Streaming verordnet, vorher war es geo-geblockt. Aber nebenbei das Wohnsitzprinzip verankert. Man kann nur Abos im Heimatland abschließen. Das widerspricht sich aber mit anderen Bestimmungen, wonach Ausländer generell nicht durch ihre Herkunft Verträge verweigert werden darf.

Wohlgemerkt es handelt sich nicht um PayTV-Inhalte, sondern Free-to-Air TV-Sender, die kommerzieller oder öffentlich-rechtlich frei empfangbar sind in den Ländern. Mit der Schweiz ist es etwas komplizierter, da sie ja nicht unter EU-Recht fällt. Offenbar nur deshalb kann Zattoo dort das britische TV verbreiten. Allerdings habe ich noch nie gehört, dass die Schweizer jetzt eine License Fee an die BBC zahlen müssen, wie britische Nutzer

Würde man ihrer Logik folgen, würde man in Süddeutschland schon strafbar, wenn man im SRF mittwochs die Champions League über Antenne sieht oder mal zwischendurch den ORF hört. Streng genommen dürfte kein Ausländer in Deutschland Radio hören, da er unlizenziertes und teilweise nicht für sein Heimatland bezahltes Material sich reinzieht. Das Deutsche ÖR haben ja auch nur wir bezahlt, über Astra kann es aber ganz Europa sehen.

Das ist doch absurd. Die deutschen ÖR zahlen bei den Rechten kräftig drauf, da ihr Astra-Beam eben ganz Mitteleuropa abdeckt und keine Zugangsbeschränkungen bestehen. Wenn dann ein Franzose oder Slowenier den Hollywood-Spielfilm lieber in deutscher Synchro sehen will, dann ist das halt so. Ich sehe sie gerne in der OV im englischen TV oder im 2. Kanal bei den Schweizern.
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[2.2.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf wolfbln
27.01.2020 13:12
Es liegt aber nicht in der Kompetenz der EU zu entscheiden, welche Lizenzverträge zu welchen Konditionen zwischen US-Studios und Sendern abgeschlossen werden. Selbstverständlich könnte die italienische RAI beispielsweise ihre Sender EU-weit Free to Air verbreiten, wenn Sie entsprechend dafür zahlen würde. Da sich das aber wirtschaftlich nicht lohnt, tun sie es auch nicht.


Benutzer wolfbln schrieb:
Jetzt übertreiben sie mal wieder. Die EU will den grenzenlosen Empfang aller Free-to-air Sender gewährleisten und fördert ja sogar, die grenzüberschreitende Verbreitung. Sie stößt sich an den Sendern, die nur die lokalen Rechte haben, diesen Film und
dieses Sportevent zu übertragen.
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[2.2.1.1.2] Bjoern_Koenig antwortet auf wolfbln
27.01.2020 13:35
Die Verordnung zum Geoblocking bezieht sich in erster Linie auf die Portabilität von Diensten aus dem eigenen Land. Wenn Sie beispielsweise Sky-Abonnent in Deutschland sind und sagen wir drei Wochen Urlaub auf Mallorca machen oder im Auslandssemester in Frankreich sind, sollen Sie dort Ihr Sky-Abo vorübergehend "mitnehmen" können. Diese Portabilität bedeutet aber nicht, dass Sie dauerhaft freien Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Ausland bekommen.


Benutzer wolfbln schrieb:

Darum wurde zwar eine EU-weite Verbreitung von Streaming
verordnet, vorher war es geo-geblockt.
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[2.2.1.1.3] Bjoern_Koenig antwortet auf wolfbln
27.01.2020 19:13
Allerdings, das ist in der Tat absurd. Es gibt absolut keinen Grund dafür, dass der deutsche Gebührenzahler mit dem Rundfunk-Zwangsbeitrag Lizenzgebühren für eine europaweite Free-to-Air-Ausstrahlung zahlen muss. Und weil es eben keinen Grund dafür gibt, machen es andere Länder auch nicht, sondern verschlüsseln ihre Kanäle via Satellit. Karte und Decoder gibt es dann nur für Beitragszahler.

Benutzer wolfbln schrieb:

"Das ist doch absurd. Die deutschen ÖR zahlen bei den Rechten kräftig drauf, da ihr Astra-Beam eben ganz Mitteleuropa abdeckt und keine Zugangsbeschränkungen bestehen."
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[2.2.1.2] nurmalso antwortet auf Bjoern_Koenig
27.01.2020 14:16
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Dass ein urheberrechtlich geschützter Service "interessant" ist, reicht also für Sie schon als Argument, illegal darauf zuzugreifen?

Ich zum Beispiel finde den neuen Star Wars-Film interessant, würde deshalb aber nicht auf die Idee kommen, mir den kostenlos aus dem Netz zu ziehen oder im Kino abzufilmen.

Es hat einen guten Grund, warum Zattoo-Content aus der Schweiz nicht in Deutschland verfügbar ist. Ganz einfach, weil Zattoo für Deutschland nicht über die Ausstrahlungsrechte der Sender verfügt. Und wenn Sie als User diese geografische Beschränkung umgehen, bestehlen Sie den Lizenzgeber.

Einfache Antwort: ja.
Lineares Fernsehen ist doch schon tot. In meiner Sat-Senderliste finde ich nichts mehr. Ich sitze also abends vor dem TV und suche nach sehbaren Inhalten. Ein deutsches Zattoo - auch ein kostenpflichtiges - würde mir da ja null mehrwert bringen. Also brauch ich andere Sender. Im deutschen TV (alle Satsender zusammengenommen) finde ich vielleicht gerade mal einen deutschen TV-Film, einen Trashfilm und unsehbares wie DSDS, Dschungelkcamp, die 100 tollsten Ereignisse oder Voice of irgendwas. Ich finde fast keine Filme oder gut britische Krimiserien. Vielleicht ab und an auf neo, aber sonst nix. Da erweitere ich doch gerne meinen Horizont via VPN. Da laufen dann alleine auf den zusätzlichen Sendern mindestens 3, eher 5 Alternativen, die man wirklich ansehen kann. Ob deutsch oder englisch ist mir dabei egal. Ja, illegal ist mir da tatsächlich egal.
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[2.2.1.2.1] Bjoern_Koenig antwortet auf nurmalso
27.01.2020 14:37
Gut, ob Sie sich an Recht und Gesetz halten, liegt am Ende in Ihrer persönlichen Verantwortung.

Benutzer nurmalso schrieb:

"Ja, illegal ist mir da tatsächlich egal."