Thread
Menü

Grundgesetz


02.03.2020 15:15 - Gestartet von voltaire
Die Interessen der Privatfunker sind ja nachvollziehbar. Solange das Publikum UKW hört, lohnt es sich für die, dort aktiv zu bleiben. Mit dem Grundgesetz sollten die nur nicht kommen. Aus diesem ist abzuleiten, dass die Bürger das Recht haben, sich frei im Radio zu informieren (also etwa auch ausländische Sender hören dürfen, was während der NS-Zeit [bekomme gerade die Rückmeldung, der Ausdruck N*zi werde nicht im teltarif-Forum akzeptiert] z.B. streng verboten wurde). Es besteht aber kein grundgesetzlich verbrieftes Recht, einen bestimmten Verbreitungsweg nutzen zu dürfen. Die Menschenwürde und die Meinungsfreiheit werden nicht gefährdet, wenn zum Empfang von Antenne Bayern oder Radio R.SH ein DAB+-Gerät nötig wäre. Der Umstieg auf DVB-T oder DVB-T2 widersprach genauso wenig dem Grundgesetz. Weder UKW noch Langwelle sind hier einklagbar, zumal die Frequenzzuweisung zu den legitimen staatlichen Hoheitsrechten zählt. Ansonsten wäre meine persönliche Prognose, dass die UKW-Abschaltung eine Angelegenheit der zweiten Jahrhunderthälte wird.