Privatradioverband APR will Grundrecht auf UKW-Verbreitung
Die APR wehrt sich gegen eine mögliche UKW-Abschaltung
Bayrischer Rundfunk. Pressefoto: Gerhard-Wenzel
Deutschland will das Thema UKW-Abschaltung und Übergang zu DAB+ offenbar wieder in Angriff nehmen. Laut der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) wolle Staatsministerin Dorothee Bär Mitte Mai ins Bundeskanzleramt einladen, um gemeinsam mit den Bundesländern das Digitalradio-Board wiederzubeleben. Das geht aus einer Mitteilung des Verbands an Mitglieder hervor, die teltarif.de vorliegt. Hintergrund sei der 22. KEF-Bericht, in dem sich die Kommission bei der Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter der Rubrik der Verwaltungskosten wie in den letzten Jahren auch mit der Verbreitung der Radioprogramme befasst hat.
KEF fordert Termin für UKW-Abschaltung
Die APR wehrt sich gegen eine mögliche UKW-Abschaltung
Bayrischer Rundfunk. Pressefoto: Gerhard-Wenzel
Vor diesem Hintergrund gebe es laut APR offenbar Hintergrundgespräche, die geforderten Meilensteine der KEF - unter anderem ein Termin für die UKW-Abschaltung - anzugehen und für den nächsten Bericht geklärt zu haben.
Das ärgerliche an der Rezeption des KEF-Berichts sei laut APR, die Kriterien der Finanzierung der ARD der gesamten Radio-Branche überstülpen zu wollen. "Wenn es aus Gründen der Sparsamkeit zu teuer ist, der ARD sowohl UKW als auch DAB+ zu finanzieren, muss man ja nicht gleich der gesamten Radio-Branche den analogen Saft abdrehen - den Übergang hat ihr ohnehin niemand finanziert", so der Verband in seiner Information an die Mitglieder.
UKW als Grundrecht
"Vielleicht ist es an der Zeit, die Position der privaten Veranstalter auch verfassungsrechtlich aus der Rundfunkfreiheit des Art.5 Abs. 1 GG zu entwickeln. Aus der Sicht eines einzelnen Veranstalters, der sicher individuell auf die Rundfunkfreiheit berufen kann, ist es ein schwerwiegender Eingriff, wenn sein Hauptvertriebsweg verboten wird. Für dieses Verbot kann eine haushaltsrechtliche Überlegung aus dem Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine Rechtfertigung sein", so die APR weiter.