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Abartig


09.04.2020 02:15 - Gestartet von Rekatrednu
Ich hätte dem die Rücklastschriftspauschale nicht erlassen! Was fällt dem ein einfach die Lastschrift zu stornieren? Logisch, dass bereits berechnete Kosten nach Widerruf gutgeschrieben werden und dann ggf. zurück überwiesen. Aber einfach eine Lastschrift stornieren ist das letzte und grob fahrlässig! Wenn er das Mandat gekündigt hat, dann gilt das doch erst für kommende Rechnungen. Wie soll man denn eine Lastschrift für eine bereits erstellte Rechnung aufhalten? Das geht nich. So viel Logik sollte selbst jemand mit nur IQ 50 besitzen. Die Mahnung mit Mahngebühren für die nicht bezahlte Rücklast ist völlig richtig. Solche Leuten sollte man nie irgendwas erlassen, sondern direkt ans Inkasso abgeben.
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[1] SpockiHZ antwortet auf Rekatrednu
28.04.2020 18:32
Benutzer Rekatrednu schrieb:
Ich hätte dem die....
Danke dafür, dass Sie mich und diesen Vorgang als `Abartig´ bezeichnet haben.
Das passt so richtig in die heutige Zeit.
Um eine Erstattung von Rücklastschriftgebühren hatte ich nie gebeten, sondern um eine taggenaue Abrechnung vom Datum der Bereitstellung bis zum Datum des Widerrufs. Das war aber für PYUR zuviel verlangt und sie waren bis heute nicht dazu in der Lage. Mir oblag es hier in der Hauptsache die Öffentlichkeit über das Geschäftsgebaren der Tele Columbus Gruppe hier aufzuzeigen. Bei PYUR werden sie sich hüten, durch unüberlegtes Inkasso dieses innerbetriebliche Desaster einer ganz breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Dann würden sich in Mitteldeutschland viele Tausend Nutzer fragen, warum bekomme ich weniger Kabelfernsehangebot und Internet wie Andere für´s gleiche Geld.
Mit dem IQ von 50 könnten Sie Recht haben, ein Stephen Howking mit seinem IQ hätte sich bei einem Wohnort in DE nie mit einer Firma wie PYUR eingelassen.
Sollten Sie, `Rekatrednu´, ein Troll von PYUR sein und diese Verbrauchertäuschung gut finden, dann lassen Sie sich auszeichnen als `Troll des Monats´.
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[2] Rekatrednu antwortet auf Rekatrednu
29.04.2020 13:39
Mit pyur habe ich nichts zu tun. Ich habe nur den Ablauf erläutert wie er völlig logisch ist und laut Einfaches bsp.:

Vertragbeginn am 1. des Monats, Rechnungsstellung am 10. An diesem Tag steht also fest, dass eine Abbuchung stattfinden wird. Schließlich steht auf der Rechnung ein Datum drauf. Mit Rechnung geht nun mal ein Weisungsauftrag an die Bank. Der lässt sich nicht stornieren. Technisch nicht möglich. Die Abbuchung erfolgt meinetwegen am 20. Jetzt wird unberechtigt eine Rücklastschrift durchgeführt. Also fallen Kosten an, unbegründet vom Kunden verursacht.

Jetzt wird am 14. des selben Monats ein Widerruf bearbeitet. Damit werden angefallene Entgelte gutgeschrieben. Welche eigentlich zurück zum Kunden gebucht werden würden. So am 30. des Monats meinetwegen. In der Zwischenzeit würde aber eine Rücklastschrift gemacht. Also bleibt die Rücklastschriftspaschale offen.

Es aus buchhalterische Sicht, welche laut Gesetzgeber, vom Finanzamt vorgegeben, ist eine Abbuchung mit Rückbuchung der einzig korrekte Weg. Eine Rücklastschrift ist der absolut falscheste Weg.