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Gerichtliche Überprüfung grundsätzlich erlaubt


31.03.2020 17:49 - Gestartet von chl
In Deutschland ist eine gerichtliche Überprüfung von Sachverhalten grundsätzlich erlaubt. Ein Durchklagen durch alle Instanzen ist bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung gut möglich.