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für Telefongespräche gilt das Post- und Fernmeldegeheimnis nach §10 GG


23.05.2020 11:34 - Gestartet von flatburger
2x geändert, zuletzt am 23.05.2020 11:40
Das Fernmeldegeheimnis gilt für Telekommunikationsanbieter in Deutschland.
https://www.datenschutz.org/fernmeldegeheimnis/
Bei OTT Diensten ist dies nicht mehr so gewährleistet weil dort die AGB des Anbieters (oftmals aus dem Ausland) gelten.
https://www.datenschutz.org/facebook-datenschutz/
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[1] blumenwiese antwortet auf flatburger
25.05.2020 11:04
Benutzer flatburger schrieb:
Das Fernmeldegeheimnis gilt für Telekommunikationsanbieter in Deutschland.

Außer es gilt nicht. In Deutschland gelten Grundrechte laut Grundgesetz nur dann, wenn es die Regierung nicht anders wünscht.

Dienste wie Facetime, Messenger oder WhatsApp bieten eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung, wo mir die Regierung dann schnurzegal ein kann.