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@Teltarif


19.07.2020 20:58 - Gestartet von Butlerman
Was ist, wenn ich den Tarifwechsel in der Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufe. Dann muss mich Congstar doch wieder im alten Tarif belassen und kann sich nicht mit technischen Gründen herausreden, oder wie sieht die Lage dahingehend aus?
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[1] cassiel antwortet auf Butlerman
20.07.2020 11:50
Benutzer Butlerman schrieb:
Was ist, wenn ich den Tarifwechsel in der Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufe. Dann muss mich Congstar doch wieder im alten Tarif belassen und kann sich nicht mit technischen Gründen herausreden, oder wie sieht die Lage dahingehend aus?

Soweit ich das von anderen Verträgen kenne, gelten die 14 Tage Widerrufsfrist nur, wenn man den Vertrag noch nicht genutzt hat, was im vorliegenden Fall wohl nicht der Fall ist. Vergleichbar wie wenn ich ein Gerät online bestelle, es heftig über das im Realgeschäft übliche Testen und Ausprobieren benutze und es vor Ende der 14 Tagefrist im gebrauchten, nicht mehr neuwertigen Zustand wieder zurückgeben will.
Es gibt zwar Realgeschäfte die gebrauchte Ware sogar innerhalb deutlich längerer Fristen oder gar unbefristet (z.B. ein renommierter Hersteller von Fahrradzubehör) zurücknehmen, aber das ist alles Kulanz und gesetzlich nicht vorgeschrieben.
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[1.1] little-endian antwortet auf cassiel
20.07.2020 12:00
Benutzer cassiel schrieb:

Vergleichbar wie wenn ich ein Gerät online bestelle, es heftig über das im Realgeschäft übliche Testen und Ausprobieren benutze und es vor Ende der 14 Tagefrist im gebrauchten, nicht mehr neuwertigen Zustand wieder zurückgeben will.

Dieser Fall eignet sich für einen Vergleich gerade nicht, da hier das Widerrufsrecht weiterhin besteht und der Händler allenfalls Wertersatz für die "Verschlechterung der Sache" verlangen kann.
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[1.1.1] cassiel antwortet auf little-endian
20.07.2020 12:29

2x geändert, zuletzt am 20.07.2020 12:52
Benutzer little-endian schrieb:
Benutzer cassiel schrieb:
Vergleichbar wie wenn ich ein Gerät online bestelle, es heftig über das im Realgeschäft übliche Testen und Ausprobieren benutze und es vor Ende der 14 Tagefrist im gebrauchten, nicht mehr neuwertigen Zustand wieder zurückgeben will.
Dieser Fall eignet sich für einen Vergleich gerade nicht, da hier das Widerrufsrecht weiterhin besteht und der Händler allenfalls Wertersatz für die "Verschlechterung der Sache" verlangen kann.

Ok, so oder so: kostenloses Benutzen ist gesetzlich nicht vorgesehen und eine "Verschlechterung der Sache" bei nichtmateriellen Verträgen ... da wird's schwierig.

P.S. habe gerade in einem "Kundenrecht"-pdf von Vodafone gelesen, dass sowohl Widerruf als auch Wertersatz bei Mobilfunk/Telefonverträgen möglich und geregelt werden kann. Kommt wirklich auf die AGB und die Widerrufsbelehrung an und in wie weit diese rechtswirksam sind. Im Zweifelsfall wird man es auf einen Prozess ankommen lassen müssen.


P.P.S. habe jetzt noch die Passage bei congstar gefunden:
"Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht."
Stellt sich die Frage, was im vorliegenden Fall als "angemessen" zu gelten hat ...
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[2] machtdochnichts antwortet auf Butlerman
20.07.2020 14:19
Benutzer Butlerman schrieb:
Was ist, wenn ich den Tarifwechsel in der Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufe.

Dann wird der Tarifwechsel zurückgenommen und, da es keine Rückfalloption mehr gibt, der Vertrag gekündigt.

Man muss also keinen Tarif behalten, den man nicht will.

muss mich Congstar doch wieder im alten Tarif belassen

Warum?
Auch Congstar kann kündigen, nicht nur der Kunde.
Wenn der Kunde nun seinen alten Tarif aufgibt und in einen neuen Tarif wechselt, den Wechsel dann widerruft, hat er eben keinen Tarif mehr.