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Das eigentliche Problem liegt woanders


27.07.2020 11:59 - Gestartet von r
2x geändert, zuletzt am 27.07.2020 12:11
So sehr ich die Kommentare "55€" sind keine "Schockrechnungen" verstehe, muss man sich auch mal überlegen das 55€ bei 19Cent pro MB, ca. 290MB entspricht.

Wenn man jetzt den Öffentlich bekannten von der EU auf 3,5€ limitierten Roaming Preis für 1 GB nimmt. (als Maximal kosten die einem Anbieter enstehen, es wird garantiert für Inlands traffic deutlich weniger sein)

Entspricht das 3,5€ * 0,29 -> 1,02€ die dem Endkunden hier mit 55€ in Rechnung gestellt werden.

Könnte man nach meiner Auffassung als wucher bezeichnen.

Alternatives Rechenbeispiel:

https://www.mydealz.de/deals/20gb-lte-225-mbits-mobilcom-debitel-telefonica-tarif-fur-mtl-1499-999-ag-allnet-sms-flat-monatlich-kundbar-telefonica-netz-1625022

20GB inkl Allnet Voice und SMS Flat zu 14,99€

Wenn man Voice und SMS ignoriert: 75Cent im VK inkl MWST pro GB -> wäre dann 22Cent für 290MB anstelle 55€
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[1] Conax antwortet auf r
27.07.2020 12:42
Benutzer r schrieb:

Alternatives Rechenbeispiel:

Es bedarf keines alternativen Rechenbeispiels. Wozu?

Denn jederm Kunden werden bei Vertragsunterzeichnung (egal ob Prepaid oder Postpaid) auch die Kosten mitgeteilt, meist mit zahlrecihen Unterlagen/PDFs. Kosten für Internet sind darin auch aufgeführt.

Wenn ich also einen Uraltvertrag aus der Schublade hole, informiere ich mich darüber erstmal, bevor "das Kind in den Brunnen gefallen ist".

Hinterher jammern über das eigene Unvermögen ist nicht.
Die Frau hätte ich glatt "auflaufen und zahlen lassen". So merkt sie sich das am besten.
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[1.1] r antwortet auf Conax
27.07.2020 13:17
Ich empfehle dazu folgende Lektüre: https://dejure.org/gesetze/StGB/291.html

Warum glaubst du dass es jemand der sich nicht auskennt "auflaufen und zahlen lassen" verdient hat ?

Benutzer Conax schrieb:
Benutzer r schrieb:

Alternatives Rechenbeispiel:

Es bedarf keines alternativen Rechenbeispiels. Wozu?

Denn jederm Kunden werden bei Vertragsunterzeichnung (egal ob Prepaid oder Postpaid) auch die Kosten mitgeteilt, meist mit zahlrecihen Unterlagen/PDFs. Kosten für Internet sind darin auch aufgeführt.

Wenn ich also einen Uraltvertrag aus der Schublade hole, informiere ich mich darüber erstmal, bevor "das Kind in den Brunnen gefallen ist".

Hinterher jammern über das eigene Unvermögen ist nicht. Die Frau hätte ich glatt "auflaufen und zahlen lassen". So
merkt sie sich das am besten.
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[1.1.1] Conax antwortet auf r
27.07.2020 13:48
Benutzer r schrieb:
Ich empfehle dazu folgende Lektüre:
https://dejure.org/gesetze/StGB/291.html


Wucher war es nicht, da Altverträge noch 24 Cent/MBit haben.Teilweise bis zu 48 Cent/MBit.
Und die haben halt noch ihre Gültigkeit, wenn nicht gekündigt.

Und man muss schon davon ausgehen können, dass der Kunde ein mündiger Bürger ist. Der auch das ein oder andere lesen sowie verstehen kann. Also auch auch den Vertrag aus "Altzeiten" (Pacta sunt servanda).
Vergleiche mit der "Neuzeit" verbieten sich.

Ich verstehe dein Ansinnen auch absolut nicht. Die Frau hatte einen Vertrag abgeschlossen, an den hat sich der ISP bei der Abrechnung gehalten hat.
Wo ist dein Problem?
Geht es dir mehr um "Betreuung" oder was? Insofern die Frau über 18 war, keiner Betreuung unterlag, ist sie mündig und als geschäftsfähig einzuordnen.
Rest würde ich durch die Instanzen laufen lassen.
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[1.1.1.1] r antwortet auf Conax
27.07.2020 13:53

4x geändert, zuletzt am 27.07.2020 14:02
OK, ich unterstütze dich mal:

"Wer die Unerfahrenheit, eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für Vermögensvorteilegewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Unerfahrenheit -> denke ich kann man hier annehmen
auffälligen Mißverhältnis -> sind bei 55€ anstelle 22Cent (250 facher preis) auch durchaus gegeben

Nach meinem Rechtsverständnis Verständnis lässt sich das nicht durch einen Vertrag legitimieren.

Aber schau dir auch gerne mal die Urteile an die der Author in der "News" verlinkt hat,

Benutzer Conax schrieb:
Benutzer r schrieb:
Ich empfehle dazu folgende Lektüre:
https://dejure.org/gesetze/StGB/291.html


Wucher war es nicht, da Altverträge noch 24 Cent/MBit haben.Teilweise bis zu 48 Cent/MBit.
Und die haben halt noch ihre Gültigkeit, wenn nicht gekündigt.

Und man muss schon davon ausgehen können, dass der Kunde ein mündiger Bürger ist. Der auch das ein oder andere lesen sowie verstehen kann. Also auch auch den Vertrag aus "Altzeiten" (Pacta sunt servanda).
Vergleiche mit der "Neuzeit" verbieten sich.

Ich verstehe dein Ansinnen auch absolut nicht. Die Frau hatte einen Vertrag abgeschlossen, an den hat sich der ISP bei der Abrechnung gehalten hat.
Wo ist dein Problem?
Geht es dir mehr um "Betreuung" oder was? Insofern die Frau über 18 war, keiner Betreuung unterlag, ist sie mündig und als geschäftsfähig einzuordnen.
Rest würde ich durch die Instanzen laufen lassen.
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[1.1.1.1.1] Conax antwortet auf r
27.07.2020 14:03
Benutzer r schrieb:
OK, ich unterstütze dich mal:

Nicht nötig....
Den Vertrag gab es ja schon. Nirgendwo steht, dass Flatrats und deren Kosten die Regel sind. Wenn ja, wo?

Du hast eine merkwürdige Auffassung was Vertragstreue anbelangt.
Wie geschrieben, ich ließe es darauf ankommen.
Und dass du mit deiner "Rechtsauffassung" einen Prozess gewinnen könntest, darf bezweifelt werden.
Es reicht halt nicht, nur "stumpf" auf Paragraphen zu verweisen. Da gehört dann mehr dazu.
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[1.1.1.1.1.1] r antwortet auf Conax
27.07.2020 14:10
naja dann schau dir halt mal alleine die Urteile an die der Author verlinkt hat z.b. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Schleswig&Datum=15.09.2011&Aktenzeichen=16%20U%20140/10

Arbeitest du zufällig für einen Mobilfunk Anbieter? (das würde die "Die hat das unterschrieben also darf Sie abgezockt werden" Mentalität für mich erklären)

Benutzer Conax schrieb:
Benutzer r schrieb:
OK, ich unterstütze dich mal:

Nicht nötig....
Den Vertrag gab es ja schon. Nirgendwo steht, dass Flatrats und deren Kosten die Regel sind. Wenn ja, wo?

Du hast eine merkwürdige Auffassung was Vertragstreue anbelangt.
Wie geschrieben, ich ließe es darauf ankommen. Und dass du mit deiner "Rechtsauffassung" einen Prozess gewinnen könntest, darf bezweifelt werden.
Es reicht halt nicht, nur "stumpf" auf Paragraphen zu
verweisen. Da gehört dann mehr dazu.
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[1.1.1.1.1.1.1] Conax antwortet auf r
27.07.2020 14:22

einmal geändert am 27.07.2020 14:23
Benutzer r schrieb:

Arbeitest du zufällig für einen Mobilfunk Anbieter? (das würde die "Die hat das unterschrieben also darf Sie abgezockt werden" Mentalität für mich erklären)

So, mit deinen Unterstellungen hier, wird mir das zu dumm.
Wo schrieb ich was von "Die hat das unterschrieben also darf Sie abgezockt werden"?
Obendrein war es keine Abzocke! Und bei einem Betrag so um die 50-60 Eus, billiges Lehrgeld was im Normalfall zu zahlen wäre.....

Manche lernen nur so.
Ende im Gelände - keine Antwort mehr meinerseits.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] r antwortet auf Conax
27.07.2020 14:23
OK boomer
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Conax antwortet auf r
27.07.2020 14:29
Benutzer r schrieb:
OK boomer
Ok, Phrasendrescher.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.2] flyer213 antwortet auf r
27.07.2020 15:34
Benutzer r schrieb:
OK boomer

Ist Abzocke und bleibt es auch.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] r antwortet auf flyer213
27.07.2020 16:54
Benutzer flyer213 schrieb:
Benutzer r schrieb:
OK boomer

Ist Abzocke und bleibt es auch.

Jup, der arbeitet garantiert bei nem Telco. Habe ich auch mal (in der Entwicklung/Technik) daher kenne ich diese Argumentation, mit der er das ganze für sich selbst rechtfertigt, man selbst arbeitet ja nie für eine "böse firma".

Die glauben echt alle das es OK wäre, und man dem Kunden einfach den (in diesem fall) 250 fachen preis berechnen kann weil der Kunde (der Auch in diesem Fall ja Nichtmal bewusst Internet genutzt hat), nicht vorher angerufen hat und ne "Option" für 2 mark 50 gebucht hat.

Die gleiche Situation muss man sich einfach mal bildlich beim Gemüsekauf aufm wochenmarkt vorstellen, und sich dann mal fragen ob das wirklich so "Normal" ist.
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[1.1.1.1.2] bjoern.bs antwortet auf r
28.07.2020 06:13
Benutzer r schrieb:
OK, ich unterstütze dich mal:

"Wer die Unerfahrenheit, eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für Vermögensvorteilegewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Unerfahrenheit -> denke ich kann man hier annehmen auffälligen Mißverhältnis -> sind bei 55€ anstelle 22Cent (250 facher preis) auch durchaus gegeben

Ganz so unerfahren scheint die Kundin aber auch nicht zu sein. Immerhin nutzt sie bewusst den alten Vertrag als zweite SIM um sich dadurch einen Kostenvorteil zu verschaffen. Das hat nur nicht funktioniert, weil sie dabei einen zweiten Aspekt des alten Vertrags übersehen hat.
Weshalb man ihr also die kompletten Kosten der Internetnutzung erlassen hat kann ich nicht verstehen. Wenn, dann hätte man ihr die Rechnung auf das Preisniveau einer aktuellen Allnetflat mit Internet reduzieren müssen. Der komplette Erlass ist einfach nur der "Medienbonus" den man Kunde allein niemals bekommen hätte.
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[1.1.1.2] hafenbkl antwortet auf Conax
27.07.2020 17:32
Benutzer Conax schrieb:
... Altverträge noch 24 Cent/MBit haben.Teilweise bis zu 48 Cent/MBit. ...

Das will ich sehen!
Oder meinst du MByte?