OK, ich unterstütze dich mal:
"Wer die Unerfahrenheit, eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für Vermögensvorteilegewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Unerfahrenheit -> denke ich kann man hier annehmen
auffälligen Mißverhältnis -> sind bei 55€ anstelle 22Cent (250 facher preis) auch durchaus gegeben
Nach meinem Rechtsverständnis Verständnis lässt sich das nicht durch einen Vertrag legitimieren.
Aber schau dir auch gerne mal die Urteile an die der Author in der "News" verlinkt hat,
Benutzer Conax schrieb:
Benutzer r schrieb:
Ich empfehle dazu folgende Lektüre:
https://dejure.org/gesetze/StGB/291.html
Wucher war es nicht, da Altverträge noch 24 Cent/MBit haben.Teilweise bis zu 48 Cent/MBit.
Und die haben halt noch ihre Gültigkeit, wenn nicht gekündigt.
Und man muss schon davon ausgehen können, dass der Kunde ein mündiger Bürger ist. Der auch das ein oder andere lesen sowie verstehen kann. Also auch auch den Vertrag aus "Altzeiten" (Pacta sunt servanda).
Vergleiche mit der "Neuzeit" verbieten sich.
Ich verstehe dein Ansinnen auch absolut nicht. Die Frau hatte einen Vertrag abgeschlossen, an den hat sich der ISP bei der Abrechnung gehalten hat.
Wo ist dein Problem?
Geht es dir mehr um "Betreuung" oder was? Insofern die Frau über 18 war, keiner Betreuung unterlag, ist sie mündig und als geschäftsfähig einzuordnen.
Rest würde ich durch die Instanzen laufen lassen.