Benutzer thesoundman schrieb:
... was doch schon längst Gesetz ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__4.html
§4 Abs 1 sagt doch klar und deutlich, dass Akkus von Anwendern auszutauschen sind!!!
Ich finde gerade den Link nicht, aber das ist für alle Elektrogeräte, welche in Europa verkauft werden, VERPFLICHTEND!
Bin ich eigentlich der Einzige, der nicht auf dem Mond wohnt???
Hallo thesoundman,
das ist so nicht ganz korrekt. Es heißt explizit "möglichst so zu gestalten", was keine Verpflichtung ist.
Viele Grüße