Akku, wechsle dich

Bundesrat will austauschbaren Smartphone-Akku vorschreiben

Geht der Akku heutiger Smart­phones in die Knie, muss das Gerät meist einge­schickt werden. Nach zwei Jahren ist das Support-Ende für den Austausch häufig erreicht. Beides möchte der Bundesrat ändern, auch bei anderen Mobil­geräten.
Von

Seltenheitswert: Das Gigaset GS3 hat einen entnehmbaren Akku Seltenheitswert: Das Gigaset GS3 hat einen entnehmbaren Akku
Gigaset
Werden wech­sel­bare Akkus bei Mobil­geräten hier­zulande für die Hersteller Pflicht? Wenn es nach dem Bundesrat geht, schon. Das Verfas­sungs­organ veröf­fent­lichte eine Stel­lung­nahme eines Ände­rungs­ent­wurfs für das Elektro- und Elek­tronik­gerä­tege­setz. Haupt­augen­merk der Kritik ist der in den meisten Smart­phones fest verbaute Akku. Doch auch bei anderen Produkten wie Note­books ist der Insti­tution diese Einschrän­kung ein Dorn im Auge. Eine weitere Bedin­gung wäre ein Zeit­raum von fünf Jahren, in dem die Firmen austausch­bare Batte­rien liefern müssen.

Fest verbauter Akku sei eine „völlige Fehl­ent­wick­lung“

Seltenheitswert: Das Gigaset GS3 hat einen entnehmbaren Akku Seltenheitswert: Das Gigaset GS3 hat einen entnehmbaren Akku
Gigaset
Vor einigen Jahren waren Smart­phones mit abnehm­barer Rück­seite und infol­gedessen entfern­barem Akku noch die Regel anstatt die Ausnahme. Eine bessere Verar­bei­tungs­qua­lität und ein effek­tiverer Staub- und Wasser­schutz dürften unter anderem Indi­katoren für den späteren Umschwung gewesen sein. Heut­zutage sind häufig auch güns­tige Einsteiger-Smart­phones mit fest verbautem Akku ausge­stattet. Ein Umstand, den der Bundesrat als nicht tragbar erachtet. Am 12. Februar veröf­fent­lichte die Länder­kammer ein Doku­ment, welches zu einer Geset­zes­ände­rung aufruft.

„Die aus Sicht der Kreis­lauf­wirt­schaft völlige Fehl­ent­wick­lung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbe­son­dere Smart­phones, Note­books, muss drin­gend gestoppt werden“, heißt es in dem Schrift­stück. Man möchte sich an den Vorgaben der WEEE-EU-Richt­linie (Waste of Elec­trical and Elec­tronic Eqip­ment / Elektro- und Elek­tronik­geräte-Abfall) orien­tieren. Entspre­chend sei eine Stra­tegie für nach­hal­tige Produkte und erwei­terte Herstel­ler­ver­ant­wor­tung geplant. Des Weiteren käme das neue Gesetz den Verbrau­chern zugute.

„Oftmals ist der Akku das stör­anfäl­ligste Bauteil am Smart­phone. Dieser tech­nische Mangel führt dazu, dass aufgrund der nach­las­senden Kapa­zität des Akkus oder eines Defektes, gesamte Smart­phones entsorgt werden“, resü­miert der Bundesrat.

Fünf Jahre austausch­barer Akku gewünscht

Wie das Verfas­sungs­organ fest­stellt, kann der Verbrau­cher sein Mobil­telefon länger benutzen, wenn er dazu in der Lage ist, die auflad­bare Batterie zu tauschen. Man wolle diese Austausch­bar­keit gesetz­lich veran­kern und an einen Zeit­raum der Unter­stüt­zung koppeln. So sollen Hersteller gewähr­leisten, dass auch fünf Jahre nach dem Erwerb des Smart­phones Akkus gelie­fert werden können. Hierbei dürften sich die Unter­nehmen auch nicht allzu viel Zeit lassen. Es ist eine bestimmte Liefer­frist, beispiels­weise 14 Tage, ange­dacht.

In einer kurzen Über­prü­fung fanden wir ledig­lich ein Dutzend aktu­elle Smart­phones (ab Android 10) mit Wech­selakku. Darunter das beson­ders nach­haltig konstru­ierte Fair­phone 3+, die Gigaset-Modelle GS3 und GS4, das Nokia 1.3 und das Samsung Galaxy XCover Pro.

Mehr zum Thema Smartphone