Bundesrat will austauschbaren Smartphone-Akku vorschreiben
Seltenheitswert: Das Gigaset GS3 hat einen entnehmbaren Akku
Gigaset
Werden wechselbare Akkus bei Mobilgeräten hierzulande für die Hersteller Pflicht? Wenn es nach dem Bundesrat geht, schon. Das Verfassungsorgan veröffentlichte eine Stellungnahme eines Änderungsentwurfs für das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Hauptaugenmerk der Kritik ist der in den meisten Smartphones fest verbaute Akku. Doch auch bei anderen Produkten wie Notebooks ist der Institution diese Einschränkung ein Dorn im Auge. Eine weitere Bedingung wäre ein Zeitraum von fünf Jahren, in dem die Firmen austauschbare Batterien liefern müssen.
Fest verbauter Akku sei eine „völlige Fehlentwicklung“
Seltenheitswert: Das Gigaset GS3 hat einen entnehmbaren Akku
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Vor einigen Jahren waren Smartphones mit abnehmbarer Rückseite und infolgedessen entfernbarem Akku noch die Regel anstatt die Ausnahme. Eine bessere Verarbeitungsqualität und ein effektiverer Staub- und Wasserschutz dürften unter anderem Indikatoren für den späteren Umschwung gewesen sein. Heutzutage sind häufig auch günstige Einsteiger-Smartphones mit fest verbautem Akku ausgestattet. Ein Umstand, den der Bundesrat als nicht tragbar erachtet. Am 12. Februar veröffentlichte die Länderkammer ein Dokument, welches zu einer Gesetzesänderung aufruft.
„Die aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbesondere Smartphones, Notebooks, muss dringend gestoppt werden“, heißt es in dem Schriftstück. Man möchte sich an den Vorgaben der WEEE-EU-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Eqipment / Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) orientieren. Entsprechend sei eine Strategie für nachhaltige Produkte und erweiterte Herstellerverantwortung geplant. Des Weiteren käme das neue Gesetz den Verbrauchern zugute.
„Oftmals ist der Akku das störanfälligste Bauteil am Smartphone. Dieser technische Mangel führt dazu, dass aufgrund der nachlassenden Kapazität des Akkus oder eines Defektes, gesamte Smartphones entsorgt werden“, resümiert der Bundesrat.
Fünf Jahre austauschbarer Akku gewünscht
Wie das Verfassungsorgan feststellt, kann der Verbraucher sein Mobiltelefon länger benutzen, wenn er dazu in der Lage ist, die aufladbare Batterie zu tauschen. Man wolle diese Austauschbarkeit gesetzlich verankern und an einen Zeitraum der Unterstützung koppeln. So sollen Hersteller gewährleisten, dass auch fünf Jahre nach dem Erwerb des Smartphones Akkus geliefert werden können. Hierbei dürften sich die Unternehmen auch nicht allzu viel Zeit lassen. Es ist eine bestimmte Lieferfrist, beispielsweise 14 Tage, angedacht.
In einer kurzen Überprüfung fanden wir lediglich ein Dutzend aktuelle Smartphones (ab Android 10) mit Wechselakku. Darunter das besonders nachhaltig konstruierte Fairphone 3+, die Gigaset-Modelle GS3 und GS4, das Nokia 1.3 und das Samsung Galaxy XCover Pro.