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Kein Thema


23.04.2021 10:07 - Gestartet von Insider-digital
Kommt der jeweilige Anschluss über einen längeren Zeitraum nicht auf die vertraglich vereinbarte, im Produktinformationsblatt festgeschriebene Leistung, kann man seinen Internetanbieter ("Provider") kontaktieren, mit den belastbaren Messdaten konfrontieren und zur Nachbesserung auffordern
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Der Redakteur sollte sich mal über die AGB der Drillisch Gmbh informieren, im Mobilfunk, wo steht da was über festgelegte Downloadgeschwindigkeit ?
Vorallem was im TF Netz realisiert wird ?
Und bevor so ein Bericht von irgendwo ab kopiert wird den Inhalt prüfen !
In keinem Vertrag der Drillisch Gruppe steht etwas über mindest Download !
IN KEINEM ! (Discounter Mobilfunkanbieter)
Werter Redakteur was soll dieser fachliche Unsinn ?
Bitte um Stellungnahme !

Wie soll ein Kunde dagegen vorgehen wenn keine mindest Angaben vereinbart sind ? Aber katastrophale Datenanbindung vor Ort sind ?
Bitte um einen Vorschlag ?
Beispiel gefällig ?
Am Standort bietet TF hervorragende Datenanbietung an
Auf der Störungskarte steht Sendemast im eingeschränkten Modus !
Seit Jahren
Aber die Disounter verkaufen verkaufen verkaufen obwohl das TF Netz an diesem Standort NICHT dafür ausgelegt ist !
Werter Herr Redakteur ? Wie lautet die Antwort ?
Wo kann sich der Kunde die (nicht) vereinbarte Downladrate einklagen ? Wo ?
Das ist so einfach einen 0815 Bericht zu verfassen ( incl. Werbung) aber die Kernfrage wird zu 0,0 % NICHT angesprochen
Ist das hochwertiger Journalismus ? Ist es das ?
Ein Gesülze ohne Ende mit solchen Beiträgen......
Tut mal was Teltarif ihr seid doch den Lesern gegenüber verpflichtet ? Oder doch nicht ? Es geht euch nur um Werbeeinnahmen ?
Na toll